2 Ergebnisse für „bank händler pkw rücktrittsrecht“

Leserforumvon fb281334-18 | Auto - Kauf und Verkauf | 31 Antworten | 31.03.2011 22:51
Ein Rücktrittsrecht hast du aber (noch) nicht. ... Gemäß § 358 IV 2 BGB tritt dann meistens die Bank an die Stelle des Auto-VK. Der KV geht auf die Bank über, das macht die Sache meistens nicht einfacher.
Leserforumvon billbrin | Auto - Kauf und Verkauf | 51 Antworten | 27.09.2017 12:21
(redaktioneller Leitsatz) 3 Ein Geschäftsmodell, bei dem der Kunde sein Fahrzeug verkauft, es vom gewerblich handelnden Käufer für einen über den Nutzungsersatz hinausgehenden Mietzins zurückmietet und vertraglich ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht eingeräumt erhält, nach dessen Ausübung er das Fahrzeug gegen Rückzahlung des ursprünglichen Kaufpreises zurückerwirbt, unterfällt dem Verbot des Rückkaufhandels. ... Dort hat (nicht immer, aber oft) die Bank den Brief als Sicherheit, dem Kreditnehmer gehört das Fahrzeug aber weiterhin. Grundsätzlich ist es ja auch nicht ungefährlich, jemanden (potentiell mit Geldproblemen belasteten) Dritten einen PKW zu überlassen und diesem auch noch die Wartung und Versicherung aufzuerlegen - wenn er letztere nicht mehr bezahlen kann und das Auto gegen einen Baum fährt, bezahlt das ja niemand mehr...
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