Ich habe den Sachverhalt beim Händler gemeldet. ... Der Eigentümer steht dort nicht drin. ... Deswegen behalten gerade - danke für das Beispiel - Kredit- und Leasingbanken den Fahrzeugbrief in ihrem Gewahrsam.
Am nächsten Tag ging ich zum VW Händler (gleich Vorweg, Fahrzeug wurde an einem Feiertag gekauft, daher konnte ich da nicht gleich vor dem Kauf beim Händler anfragen) Der Servicemitarbeiter sagte mir „das ist ein Spanier?" ... Dieser meldete sich bei mir per Whatsapp und reagiert sehr seltsam auf meine Nachrichten bzw Fragen wie wann wo und vorallem ob er bereits entschädigt wurde, damit ich mich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen kann, da ich versuchen möchte, zumindest das Fahrzeug behalten zu dürfen, wenn auch gegen eine Ablösesumme, damit wäre zumindest nicht alles verloren. ... Hier gäbe es mit der Versicherung jedenfalls nichts zu bereden, den sie ist nicht der Eigentümer!
Dem Händler fällt nicht auf, dass das Fahrzeug 1.) von jemand anderem Verkauft wird der nicht der Eigentümer ist (rechtlicher Eigentümer wäre eine Autovermietung). 2.) der Siegel auf den Zulassungspapieren ist von einem anderen Landkreis als dem des amtlichen Kennzeichens. ... Wie stehen die Chancen, dass das Fahrzeug an den rechtlichen Eigentümer zurück geht oder ob der Händler das Fahrzeug behalten darf? ... Zitat (von coolio1):oder ob der Händler das Fahrzeug behalten darf?
Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, will die Bank das Auto wieder und es dem Händler wieder auf den Hof stellen. ... Die Bank hat kein Recht das Fahrzeug einzuziehen, da sie kein Eigentümer des Fahrzeugs ist! ... Er hat doch einen Kaufvertrag gemacht, bei dem Händler, der ihn als Eigentümer ausweist.
Ich möchte den Wohnwagen eigentlich behalten, kann aber die 2.000€ nicht aufbringen. ... Mir hatte gestern jemand gesagt, daß der Händler möglicherweise sein Eigentum somit aufgegeben haben könnte, indem er eben das Fahrzeug nicht polizeilich hat erfassen lassen bei Verlust. ... Er sollte sich letztlich an die Person halten, die das Fahrzeug unterschlagen hat.
. - Das andere Fahrzeug habe ich angemeldet erhalten und den Schein. - Laut dem vermeintlichen Eigentümer ist der Brief beim Schwiegevater, der im Urlaub ist. Der Brief würde wohl ach 3 Tagen folgen. - Solange habe ich den Brief von meinem Fahrzeug behalten, aber eine Differenzzahlung geleistet, obwohl ich nur das Auto hatte. ... Als ich das Fahrzeug bei der Werkstatt abholen wollte, wurde das Fahrzeug gepfändet von dem Händler, mit der Begründung, der Brief sei bei ihm und das Fahrzeug wäre wohl garnicht abbezahlt.
Insofern haben Sie im nachhinein keine Möglichkeit den i.A. verkaufenden Händler in ANspruch zu nehmen. ... Gruß, Wolf. ----------------- "www.vendere-mobile.de " Am 14.6.2005 von belle ....sprech doch einmal mit dem im Kfz-Brief ausgewiesenen letzten Eigentümer, ob er tatsächlich das Fahrzeug an den Händler gegeben hat, damit er es im Auftrag verkaufen soll. Gegebenenfalls hat der dem Händler das Fahrzeug verkauft (Kaufvertrag), d a n n sieht die Sache nämlich ganz anders aus, gegebenenfalls mit 2jähriger Gewährleistungspflicht !!
Er konnte die Raten nicht mehr zahlen, also hat die Bank - als Eigentümer - das Fahrzeug veräußert. ... Haben Sie möglicherweise dem Händler einen Verkaufsauftrag erteilt? ... Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Der Vorbesitzer hatte das Fahrzeug dort gekauft, alle Wartungen und Umbaumaßnahmen wurden auch bei dem Händler durchgeführt. ... Sie hat mit dem derzeitigen Eigentümer keinerlei Vertragsverhältnis. ... Jede seriöse Firma investiert eine Menge Zeit und Geld dafür und wird dieses Geheimnis natürlich für sich behalten.
Frau X ist kein Händler. ... Noch ein Hinweis, auch ein Händler kann und darf beim Kaufvertrag die Gewährleistung ausschließen- wenn er das betreffende Fahrzeug auf Agentur auf seinen Platz oder Hof stehen hat. ... Fakt ist aber: Das hier augenscheinlich ein Händler versucht hat, einen Verbraucher ein Fahrzeug 'ohne Gewährleistung' anzudrehen.
Und entweder du zeigst ihn an, oder du lässt es, aber knüpfe das Ganze nicht an irreale Bedingungen, die du so oder so nicht einhalten kannst, bzw erwarten kannst, denn genau dieses Fahrzeug wirst du so eh nicht behalten können... ----------------- "" Am 15.5.2012 von Oliver90 Niemanden, er möchte das Auto behalten. ... Wenn der Eigentümer aber Unternehmer ist (?)... Was sagt der Eigentümer zu dem Verkauf?
Es geht um ein Auto, welches der Händler zurücknehmen muss. ... Der Händler billigte ein die Mängel zu besteigen. ... Als Belohnung behalten sie 10% der Geldanforderung.
KFZ Verkauf mit ausgewiesener MwSt
5 von 5 Sterne
Nun möchte ich dieses Fahrzeug verkaufen. ... Sie verkaufen das Fahrzeug erstmal nicht, sondern nehmen es aus dem Betriebsvermögen und behalten es privat. ... Auch ein Unternehmer kann aber selbstverständlich als Privatmann Eigentümer eines Fahrzeugs sein, und dieses auch als Privatmann verkaufen.
Kniffliger Autokauf mit Tachomanipulation
4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon guest-12303.01.2016 22:51:50
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Auto - Kauf und Verkauf
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9 Antworten
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30.12.2015 23:58
Ich werde die Sache für mich behalten. ... Der ehemalige Eigentümer bestätigt den Verkauf bei über 200.000km. ... Der Händler hatte ja zuletzt irgendwas mit 28x.xxx vermerkt.
Kurz gesagt, nach genauer Untersuchung auch durch die Polizei war klar dass der Brief nicht zum Fahrzeug gehörig war und die Nummern eingeschweißt wurden von einem Schlachtwagen. ... Bei Fund zu späterem Zeitpunkt bleibt das Fahrzeug in Besitz der Versicherung. ... Er müsste schon ein spezielles Charakteristikum benennen an dem Fahrzeug was ich nach Lage der Dinge für ausgeschlossen halte.
Somit steht für mich fest, dass der Verkäufer von Anfang an die Absicht hatte mit dem Auto zu handeln- natürlich privat und nicht als Händler. ... Ich möchte das Auto behalten aber einen Teil der Reparaturkosten vom Verkäufer zurückerstattet haben. ... Kannte er den Mangel, weil er ihm vom ursprünglichen Eigentümer mitgeteilt wurde?
Leserforumvon guest-12308.04.2023 23:52:53
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Auto - Kauf und Verkauf
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30.03.2017 18:01
Kann Sie denn einfach so offiziell "mein" Auto behalten, wo doch alles auf meinen Namen läuft? ... Zuerst lag es natürlich beim Händler. ... Wer hat denn überhaupt das Fahrzeug gekauft und bezahlt?
Am 11.12.2004 von krull14 Da sich das Fahrzeug ja nicht mehr in seinem Besitz befindet, geht das auch nicht. ... Um eine konkludente Abtretung der dem Moritz Ludwig gegen seinen Händler zustehenden Gewährleistungsrechte zu verneinen, müßte irgendein erhebliches Interesse erkennbar sein, z.B. der Händler ist der Skatkollege und man möchte auch ihm etwas Gutes tun . ... A verkauft dieses Fahrzeug nach 2 Monaten an C (Verbraucher) weiter und schliesst die Gewährleistung aus.
Hallo Ich habe da gestern mein Auto privat an einen Export Händler aus der Zeitung verkauft. ... Der Export Händler hatte hier im Vorfeld arglistig getäuscht, diese Einschüchterungs-Methode sprich "faulen Tricks" sind ja bekanntlich nichts neues! ... Ihre Überschrift lautet; "Auto verkauft mit falscher Angabe des Käufers" Wenn der Export-Händler hier tatsächlich auch noch falsche Angaben im Kaufvertrag wiedergegeben hat, haben Sie wiederum die Zügel kpl. in der Hand. ----------------- "Gruss, Toppi ...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."
Hallo, ich habe am 27.02.2016 ein Motorrad gekauft (Privat) wo im Kaufvertrag angegeben ist das ich nun der Dritte Besitzer bin und es KEIN EU-Import Fahrzeug ist. ... Berry Am 10.7.2016 von DaxysKing Nein so stelle ich mir das nicht vor, die Maschine würde ich wohl behalten, nur eventuell halt etwas vom Kaufpreis zurück bekommen, Da Re-Import Fahrzeuge doch billiger sind. ... Relevanter wäre die Anzahl der Eigentümer und/oder der Halter.