89 Ergebnisse für „mangel erheblich“

Leserforumvon Harry12 | Auto - Kauf und Verkauf | 6 Antworten | 29.06.2017 16:40
Hallo Leute, ich habe mir privat einen PKW gekauft bei bei dem der Verkäufer mit per Mai bestätigte, dass alles so funktioniert, wie es soll. Bei der Besichtigung ist mir nichts aufgefallen, weil ich auch nicht so ganz genau hingesehen habe. Am nächsten Tag ist mir aufgefallen, dass die Klimatronik außer Funktion ist und der der Ölabscheider defekt ist.
Leserforumvon guest-12326.10.2013 00:02:00 | Auto - Kauf und Verkauf | 1 Antwort | 20.04.2013 20:13
Der Schaden der Mängel beläuft sich auf gute 1500-2000 Euro. ... Im Kaufvertrag steht nichts von diesen Mängel. Da stehen andere Mängel drinnen, welche nicht so erheblich sind.
Leserforumvon ines2016 | Auto - Kauf und Verkauf | 0 Antworten | 11.12.2015 17:56
Grüß Gott, ich habe vor paar Tagen einen A-Klasse bei einem Händler gekauft, Das Fahrzeug hatte eigentlich noch TÜV bis März 2016,zur Sicherheit bin ich aber vor dem Kauf ,habe ich mit ihm abgemacht,dass er für das Auto neue TÜV machen muss,war einverstanden.nächsten Tag habe ich das Auto mit neuen TÜV ohne Mängel. ... Der Auto Händler war mir zu Hause,und hat mir gesagt,dass der Prüfer Angst um sein Lizenz hat,er hat vorgeschlagen die Mängel zu beheben,und die Kosten tragen-so war auch unsere Abmachung vor dem Kauf- Leider war ich Heute bei ihm,leider Büro war geschlossen,anrufen geht leider nicht,weil er nicht zu erreichen ist. ... Übernimmt der TÜV die Kosten für die Reparatur,weil das Auto nicht zurück geben kann,und weil der Prüfer selbst schuld ist,weil er erheblich Fehler übersehen hat?
Leserforumvon Sapegoworld | Auto - Kauf und Verkauf | 9 Antworten | 18.03.2006 13:04
Er läuft nur auf 3 Zylindern teilweise und verbraucht dadurch erheblich mehr Benzin, dieser Mangel hätte ihm auffallen müssen. ... Und seine ausage war klar und Deutlich das Fahrzeug hat keine Mängel,ATU hat knapp 20 grobe mängel festgestellt, inkl Rost am unterboden. ... warm, sodas sie der Mangel ja eh nach einiger Zeit erledigt.
Leserforumvon Syince | Auto - Kauf und Verkauf | 8 Antworten | 24.09.2016 21:42
Man müsste mal schauen, welche der Mängel gewährlesitungsrechtlich relevant sind. ... Am 27.9.2016 von fm89 Oh ja, das würde erheblich mehr Sinn machen. Ich denke, eine Behebung der Mängel in der Werkstatt spart Geld, Zeit und Nerven.
Leserforumvon Stefan G | Auto - Kauf und Verkauf | 6 Antworten | 11.11.2003 18:29
Stefan Am 12.11.2003 von Mareike123 Der Mangel muß gar nicht mal "erheblich" sein. ... Ansonsten ist alles ein erheblicher Mangel, was entweder die beabsichtigte Nutzung mehr als nur geringfügig einschränkt (hier nicht der Fall) oder den Wiederverkaufswert mehr als geringfügig mindert (könnte hier der Fall sein).
Leserforumvon thmg | Auto - Kauf und Verkauf | 20 Antworten | 10.06.2012 22:58
Das Fehlen eines Schlüssels, insbesondere mit den hier angesprochenen Konsequenzen, ist ein Mangel. ... Das sollte auch die Fachwerkstatt hinbekommen, das würde allerdings den Gewinn erheblich schmälern. ----------------- "" Am 11.6.2012 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:Diesen Mangel hat der Vk dem K vorher mitgeteilt und dieser hat so gekauft. !!
Leserforumvon jimmy95 | Auto - Kauf und Verkauf | 19 Antworten | 03.07.2018 21:08
In dieser Zeit hat haben sich viele Mängel herausgestellt! ... Er hat keine Mängel in den Kaufvertrag rein geschrieben. ... Er hat keine Mängel in den Kaufvertrag rein geschrieben.
Leserforumvon fb486474-63 | Auto - Kauf und Verkauf | 3 Antworten | 19.03.2018 12:11
Durch die Fahrverbote und den Abgasskandal ist der Wert des Autos erheblich gesunken. ... Dass das Fahrzeug vielleicht irgendwann einmal nicht mehr in bestimmte Innenstädte einfahren darf, stellt keinen Mangel dar. Der dadurch entstehende Wertverlust ist ebenfalls kein Mangel, sondern eher allgemeines Lebensrisiko.
Leserforumvon freier_Autor | Auto - Kauf und Verkauf | 4 Antworten | 29.04.2005 23:38
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn der Schaden erheblich ist. ... Generell ist vom Käufer nachzuweisen, dass ein Mangel am KfZ vorliegt. ... Allerdings muß der Käufer dem Verkäufer nachweisen, daß dieser vom Mangel wußte.
Leserforumvon Longi | Auto - Kauf und Verkauf | 1 Antwort | 03.03.2005 20:28
Es ist wohl, da erheblich viel Öl/Wasser gemischt im Motor war, diese verbrannt und hat einen brannt erzeugt.
Leserforumvon Holly | Auto - Kauf und Verkauf | 5 Antworten | 11.03.2003 17:45
Deshalb kann der Käufer sofort vom Vertrag zurücktreten, da davon auszugehen ist, dass der Mangel erheblich ist. ... Wenn der Verkäufer den Mangel sogar kannte und ihn absichtlich verschwiegen hat, liegt sogar eine arglistige Täuschung vor. In den meisten Fällen ist es nur das Problem, den Mangel zu beweisen.
Leserforumvon Daniel Brey | Auto - Kauf und Verkauf | 3 Antworten | 22.04.2004 11:52
Als ich nun mit dem Auto bei der Waschanlage war und es anschließend poliert habe, sind mir erheblich Lackschäden auf der Motorhaube und dem Dach aufgefallen. ... ----------------- " " Am 22.4.2004 von Spezi Hallo, ich vermute mal, dass diese Mängel sichtbar sind und waren. Somit kein verdeckter oder versteckter Mangel.
Leserforumvon Funkybull | Auto - Kauf und Verkauf | 3 Antworten | 11.08.2014 16:57
In der Art, dass der Anbieter zumindest die Anreisekosten und etwas für die verschwendete Zeit zahlen muss, wenn das Fahrzeug eindeutig und erheblich von der Beschreibung abweicht. ... Bedenke: Bei einem Privatverkäufer mit Gewährleistungsausschluss (den hat jeder Vordruck von ADAC, mobile.de etc.pp.) ist jeder Mangel in erster Linie dein Problem. ... Ansprüche kannst du nur geltend machen, wenn du beweisen kannst, dass der VK vom Mangel wusste und ihn dir verschwiegen hat. siehe §123 BGB quote:von Funkybull am 11.08.2014 16:57 In der Art, dass der Anbieter zumindest die Anreisekosten und etwas für die verschwendete Zeit zahlen muss, wenn das Fahrzeug eindeutig und erheblich von der Beschreibung abweicht.
Leserforumvon Tom.123 | Auto - Kauf und Verkauf | 8 Antworten | 21.04.2016 22:40
Am 22.4.2016 von Tom.123 Ok alles klar danke Am 22.4.2016 von Rechtsanwalt Christian Schilling Wahrscheinlich liegt der Mangel, wenn einer vorliegt, auch im ,,unerheblichen" Bereich, § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB. http://www.autokaufrecht-frankfurt.de/ Am 22.4.2016 von Tom.123 Wie genau darf ich das verstehen ? Am 22.4.2016 von Rechtsanwalt Christian Schilling Der Käufer kann wegen einem unerheblichen Mangel jedenfalls nicht vom Kaufvertrag zurücktreten: ,,Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist." ... Erheblich sind Mängel mit einem Beseitigungsaufwand von mindestens 5 % des Kaufpreises.
Leserforumvon neridonk | Auto - Kauf und Verkauf | 7 Antworten | 19.05.2015 21:05
Hmmm... wobei die durchaus interessante Fragestellung ist, ob der 2l statt 1,8l Motor ein erheblich Mangel ist, der zum Rücktritt berechtigt. ... Am 20.5.2015 von -Laie- Ein falscher Motor ist ein erheblicher Mangel. ... Mangel.
Leserforumvon ina55 | Auto - Kauf und Verkauf | 8 Antworten | 17.07.2018 14:20
Nach dem Gesetz sind konkrete Werbeaussagen für die Frage der Soll-Beschaffenheit grundsätzlich erheblich, § 434 Abs. 1 S. 3 BGB. ... So gesehen müsste es doch ein Mangel sein? ... Mindestens die Reifengröße ist doch schon ein Mangel?
Leserforumvon t79m76 | Auto - Kauf und Verkauf | 9 Antworten | 17.02.2016 14:07
Welche möglichkeiten haben wir wenn an dem Termin nicht alle Mängel beseitigt werden. ... Dann hat er nicht innerhalb der Frist nacherfüllt und es steht der Rücktritt offen - sofern der Mangel erheblich ist. ... Wenn sie sich öffnet - dann könnte es erheblich sein, wobei es noch darauf ankommt, ob das ein Dritter so reparieren könnte, dass es sich nicht mehr öffnet.
Leserforumvon vonGoethe | Auto - Kauf und Verkauf | 2 Antworten | 30.05.2010 12:22
Wenn keine anderslautenden Vereinbarungen abgeschlossen wurden, kommen die gesetzlichen Vorschriften über die Gewährleistung zum Zuge: "Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern" (Art. 197 OR). ... Um seine Gewährleistungansprüche nicht zu verlieren, sollte der Käufer aus formellen Gründen möglichst noch am Tage, an dem er den Mangel entdeckt, spätestens jedoch am darauffolgenden Tage den eingeschriebenen Brief an den Verkäufer absenden."
Leserforumvon andrea aus d. | Auto - Kauf und Verkauf | 3 Antworten | 05.11.2002 10:20
Für die Nacherfüllung musst du eine Frist setzen - 14 Tage dürften ausreichen, eigentlich dürfte jeder Mangel an einem Auto innerhalb dieser Zeit beseitigt sein - Ich würde denen jetzt noch 3 Tage geben (schließlich sind schon 2 Wochen vergangen) und dann die erste Nachbesserung als gescheitert ansehen. ... Ist der Mangel nur unerheblich, darfst du nur den Kaufpreis mindern. ... Auto fährt ja wohl nicht, also sehe ich das mal als erheblich an.
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