Mangel bei Neuwagen
5 von 5 Sterne
Hat P ein Recht auf kostenfreie Behebung des Mangel (Kratzer auf Tachoglas) ? ... Am 14.1.2016 von luser2413 Zitat (von Spintus):Hat P ein Recht auf kostenfreie Behebung des Mangel (Kratzer auf Tachoglas) ? ... Welches Recht greift hier?
Jede Diskussion mit dem Händler kostet nerven. ... Am 20.7.2020 von Stefken86 Ja ihr habt recht hätten ihn mit nehmen sollen sind wir selbst schuld .. ... Zitat:Jede Diskussion mit dem Händler kostet nervenSehe ich auch so, aber hier hat der Händler dann mal recht, wenn er sagt das ist nichts um was er sich kümmern muss...
Ich habe vor kurzem einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. ... Nun meine Frage: Ist er damit im Recht? ... In beiden Fällen war der Schaden schon beim Kauf vorhanden, da soetwas nicht von heute auf morgen auftritt sondern ein schleichender Prozess ist.
An dem Auto sind folgende Mängel: - Innenkotflügel auf der rechten Seite eingerissen - Vorderachse (Querlenkerabstützung leicht verzogen) - Unterfahrschutz abgerissen - Ölwanne mit tiefen Kratzspuren - Frontspoiler eingerissen Wie hoch der schaden ist kann ich nicht sagen. ... Ist das ein Mangel und der Kaufvertrag ist nichtig? ... Zunächst stünde dem VK das Recht auf Nachbesserung zu.
Nun ist es jedoch so, dass das Fahrzeug einiges an Schäden hat, die beim Kauf nicht aufgefallen bzw. aufgetreten sind. ... Sehe ich das richtig, dass der Händler diese Mängel beheben muss, bzw. wenn er sich weigert dies zu tun, ich von dem Kaufvertrag zurücktreten kann? ... Der Händler ist in meinen Augen in der Pflicht den Mangel abzustellen, ist das korrekt?
Auf dem Rückweg konnte ich den Wischer nirgends finden, als ich zum Händler kam, bekam ich nachdem ich Ihn den Schaden zeigte sofort eine Rechnung von 133 Euro, er meinte wegen der Selbstbeteiligung. Ich habe erstmal nichts bezahlt, mein Mann war der Meinung das es ein Mangel wäre von dem ich hätte nichts wissen können. ... Und im Übrigen hat Ihr Mann Recht, wie konnten Sie wissen, dass bei einer Probefahrt mit diesem Fahrzeug der Wischer abfällt, wenn man ihn benutzen muss.
Bei dem fehlenden Tempomat handelt es sich um einen Mangel der Kaufsache, die behoben wurde. ... Auch die Beule ist ein Mangel. ... Und dann auch zu Recht!
Der Händler sagte mir heute, dass die Gewährleistung nicht greife, da es Verschleiß wäre und ich dies nicht beweisen könne, dass der Mangel schon vorher bestand. Meiner Meinung nach greift die Gewährleistung, da der Schaden innerhalb von 17 Tagen auftrat und der Händler beweisen muss, dass dieser nicht schon davor da war. ... Desweiteren ist es ein Verschleißteil welches die 153000km Marke doch recht gut überstanden hat.
Es reicht mir, ich hatte noch nie ein Auto was so viele Schäden innerhalb von so kurzer Zeit hatte. ... Kann ich verlangen dass der Händler für die Schäden, alle Schäden aufkommt? ... Bei mir wurde der Mangel (Schweller) nicht beseitigt.
Mit Murren musste für den Schaden Renault München blechen. ... Ich mein mir ist klar, dass Ich dem Händler das Recht auf Nachbesserung laut HGB einräumen muss, nur war ja bereits schon einmal ein großer Schaden an dem Auto und irgendwas scheint zusätzlich nicht mit der Elektronik zu stimmen. ... BGB nicht hgb Am 29.5.2018 von Harry van Sell Zitat (von sysarda):Ich mein mir ist klar, dass Ich dem Händler das Recht auf Nachbesserung laut HGB einräumen muss, Zumindest im Deutschen HGB findet sich nicht zum Thema "Nachbesserung" in diesem Falle.
Die Mängel haben wir uns notiert und dem Händler gezeigt. ... Gleich auf der Autobahn, bei schnellerer Geschwindigkeit, mussten wir feststellen das das Auto/Lenkrad recht stotterte/wackelte sobald wir abbremsten. ... Oder hab ich keinen Anpruch da ich den Schaden nicht sofort gemeldet habe ???
Wer hat Recht? ... ist beim Tüv ein Mangel. ... Am 12.8.2004 von heitoema Genau dass hat mir der Händler auch vorgeschlagen.
Müsste ich wirklich für einen Schaden aufkommen? Sollte ein Händler nicht, bevor er ein Fahrzeug ankauft, bzw. weiterverkauft prüfen ob alles OK ist? ... Außerdem, wenn ein Autohaus bei der Routineüberprüfung die Mängel nicht finden könnte, dann kann dir als Laie das erst recht nicht angelastet werden.
RECHT AUF WANDLUNG???
4,5 von 5 Sterne
Hallo, habe mir vor gut einem Monat einen Vorführwagen bei einem Vertragshändler gekauft.War jetzt in einer Werkstatt und dort wurde festgestellt das an der Hinterachse ein nicht reparierter Schaden vorliegt.Die Hinterachse ist verschoben.Habe ich jetzt ein Recht auf Wandlung des KV???... Wenn Sie es behalten wollen muss der Händler Reparieren. ... Der Händler sagt, ihm sei nichts bekannt.Aber da es sich ja um einen Vorführwagen handelt könne es ja durchaus möglich sein, daß der Schaden von einer Probefahrt eines Kunden stammt und der es nicht erwähnt hat.
Gebraucht (5 Jahre) bei einem Händler. ... Aber vorher würde ich gerne wissen ob ich da auch im Recht bin . ... LG yiska ----------------- "wem die Scheisse bis zum Halse hängt ,der sollte den Kopf nicht hängen lassen:-)" Am 30.5.2011 von xxsirodxx Sie können das Fahrzeug zurück geben, allerdings hat der Händler ein Recht auf eine Nutzungsgebühr.
Er sollte Fachmann genug sein, wenn er also Mängel übersieht, ist es Pech für ihn. ... Dann hätte der Händler sehr wohl das Recht auf Nachbesserung. ... Der Schaden muss länger vorhanden gewesen sein, da ich den Händler selbst fragte, ob der frisch aussehe, was er verneinte.
Der Händler hat mir den Schaden offensichtlich verschwiegen und es kann mir keiner erzählen das ein Händler der Unfall nicht bemerkt den ein Laie schon sieht. ... Mit freundlichem Gruß Coolio1 ----------------- "" Am 3.8.2009 von Borst Mahlzahlt quote:Der Händler hat mir den Schaden offensichtlich verschwiegen und es kann mir keiner erzählen das ein Händler der Unfall nicht bemerkt den ein Laie schon sieht. ... Führe dort alle dir ersichtlichen Mängel auf und mache am besten Fotos davon.
Defektes Radlager auf dem Heimweg vom Händler
4 von 5 Sterne
Sie werden in gar keinem Fall um eine gehörige Teilschuld an dem entstandenen Schaden herumkommen, das ist meine Meinung. ... Sie hätten, um den Schaden zu minimieren, den Wagen allenfalls zurück zum Händler bringen sollen, aber nicht noch Hunderte von Kilometern weiterfahren. ... Rücktritt: Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung, in der Regel 2x (je Mangel) Und dann müsste man noch darüber diskutieren, das der Mangel ja erst durch das fehlverhalten des verantwortlichen Fahrzeugführers so gravierend wurde, also welcher Grad an Mitverschulden hier zum tragen käme.
Es ist sehr unwarscheinlich, dass diese Mängel erst in den von mit gefahrenen 3tkm entstanden sind. ... Was passiert wenn sich der Händler weigert? Dazu muss ich sagen, der Händler ist nicht gerade der seriöseste.
Wir haben uns ein recht günstiges Fahrzeug gekauft bei einem Händler. ... Hat jemand vielleicht etwas zum Recht zu sagen? ... CJS" Am 28.1.2014 von GSXR#90 Der Händler hat das Recht der zweiten Andienung, bzw. zur Nacherfüllung und darf natürlich prüfen, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt.