Hallo, ich hatte vor kurzen einen Autounfall, das heisst, mir hat jemand die Vorfahrt genommen. Ich habe den Schaden meiner und der gegnerischen Versicherung gemeldet. ... Nun habe ich aber Angst, dass der Gutachter den Schaden sehr niedrig ansetzt hat, da er ja von der gegnerischen Versicherung geschickt wurde.
Eigener Schaden wurde von uns an dessen Versicherung übermittelt. Versicherung schickt heute einen Gutachter. ... Näheres s. unten für das nächste Mal bzw. falls du den Gutachter abbstellen kannst. http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm @ Radfahrer: seit wann bist du so faul geworden... :-) ----------------- ""
Hallo, ich habe eine Frage, und zwar ... ist Person X jemand ans Auto gefahren, hat X auch informiert usw, alles schön und gut Dann ist X zum Gutachter, der hat in etwa nen Schaden von 1000e festgestellt, Gutachten ging an die gegnerische Versicherung und alles gut. ... Der Gutachter hatte als Stundenlohn usw. die Lohn genommen den X seine Vertragswerkstatt sonst immer nimmt. ... Wieso wird X der tatsächliche Schaden trotzdem nicht erstattet?
[quote=Muyam002 ]dass der bekannte Gutachter und sie einen deutlich höheren Betrag rausholen wollen als der Schaden überhaupt wert ist.... Am 7.11.2022 von cirius32832 Man meldet den Schaden der Versicherung... ... Und da man da eh kein Wahlrecht hat, kann man auch direkt die Versicherung einschalten - die kümmert sich dan auch um Sachen wie [quote=Muyam002 ]Ich habe das Gefühl dass der bekannte Gutachter und sie einen deutlich höheren Betrag rausholen wollen als der Schaden überhaupt wert ist.
Am gleichen Tag rief ich nich die gegnerische Versicherung an und meldete den Schaden. ... Dieses erreichte die Versicherung nach vier Tagen. ich rief daraufhin die Versicherung an und teilte mit das ich den Schaden selbst in Ordnung bringen werde und die veranschlagte Schadenssumme nehme (ohne Mwst wie üblich). ... Denn es könnte passieren, dass die Versicherung angesichts einer hohen Rechnung dann doch noch einen eigenen Gutachter bestellen will, und da der Schaden dann ja schon repariert ist wird es schwierig.
August einen Autounfall. ... August einen Autounfall. (..) ... Frag deine Versicherung.
Hallo, meine Frau hatte einen Autounfall, zum Glück nur Sachschaden ! ... Dort hatte sich am selbigen Tage ein Gutachter den Schaden genau angesehen. ... MwSt. ) Seit Montag dem 23.03.2009 steht unser Fahrzeug in der Werkstatt, am selbigen Tage hat der Gutachter sich den Schaden angesehen.
Habe einen autounfall gehabt und bin nicht schuld.Der Sachverständiger hat einen schaden von 6000€ geschätz.Ich würde mir gerne das geld auszahlen lassen aber die Versicherung will eine rechnung vorgelegt haben das ich auch das auto repariert habe ansonsten kriege ich nur 4200€. Meine Frage - Muss ich eine Rechnung der Versicherung vorlegen ? ... Ob das Angebot von 4.200€ bei einem vom Gutachter geschätzten Schaden von 6.000€ ok ist, kann man ohne nähere Angaben nicht beurteilen.
n kumpel hat ne nummer von einem gutachter. kann der von dem wagen noch ein gutachten erstellen, oder würde sich das gar nicht lohnen? ... wäre super wenn ihr mir da helfen könntet. muss ich meiner versicherung auch bescheid geben? bzw wollt ich mein auto morgen abmelden... -- Editiert von therightway am 20.07.2008 12:19:25 Am 20.7.2008 von Jotrocken Normalerweise zahlt die Haftpflichtversicherung des Traktors den Schaden.
Vorig Woche ist mir einer in den Wagen gefahren und ich habe einen Schaden am Fahrzeug. Habe mir einen unabhängigen Gutachter genommen und das Gutachten müsste unterwags ein. ... Nun meine Fragen: - Versicherung wird ohne 19 % Mwst. auszahlen, ist das korrekt ?
wie bei Kfz Schäden? ... Evtl, doch den Schaden von den Handwerkern der Versicherung beheben lassen? ... Zitat (von CannorX):Evtl, doch den Schaden von den Handwerkern der Versicherung beheben lassen?
Hallo, meine Frau hatte anfang der Woche auf der Landstraße einen Autounfall,zum abbiegen mußte sie anhalten,da Gegenverkehr kam, ein Fahrzeug hinter ihr,hat ganz normal angehalten. ... Der Gutachter hat sein Gutachten am Freitag der Versicherung und uns zukommen lassen,der Wagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. ... Wenn das Auto mit tragbarem Aufwand verkehrssicher zu bekommen ist, dann müsst ihr das auch machen, um den Schaden gering zu halten.
Hallo, hatte als Geschädigter einen Autounfall. ... Abgesehen davon: Die Versicherung soll dich so stellen, als hättest Du keinen Schaden gehabt. ... Abgesehen davon: Die Versicherung soll dich so stellen, als hättest Du keinen Schaden gehabt.
Ich würde die Versicherung vielleicht darauf hinweisen, daß ausschließlich die Scharniere verbogen sind... ... Die Versicherung des Eigentümers hat damit nichts zu tun. ... Er dürfte ja noch sichtbar sein, ergo wird die Versicherung einen Gutachter schicken.
Hallo zusammen, vor acht Jahren hatte eine Person einen Autounfall. ... Die Person erhält aus der Versicherung eine Zahlung aufgrund teilweiser Invalidität. ... Schöne Grüße Am 12.11.2008 von uwe3/61 grundsätzlich gelten die regelungen des versicherungsvertrages. eine unfallrente kann, muss aber nicht vereinbart sein. das steht im vertrag. wenn das risiko versichert ist, beginnen die zahlungsverpflichtung oft bei 50%invalidität inwieweit eine nach dem eigentlichen unfall sich verschlechternde situation nachträglich zu einer rente führen kann, weiss ich nicht, wird aber sicher auch im vertrag geregelt. ich vermute mal, dass der nachweis des kausalen zusammenhang zwischen unfall und der entsprechenden invalidität stimmen muss. die begriffe invalidität und behinderung müssen definiert sein. ggf. liegen hier andere kriterien zugrunde. näherungsweise gibt es im vertag invaliditätstabellen (gliedertaxe) über die man dies annähernd bestimmen kann. letztlich wird das durch gutachter bestimmt. grundsätzlich sind schäden sofort zu melden, demnach könnte eine verpätete leistungsanmeldung tatsächlich leistungsverweigernd sich auswirken. in diesem fall glaube ich das nicht, da die invalidität und der unfall vom grunde her beim versicherer bekannt sind. entscheidend ist nur ob dieser vertrag eine rente vorsieht oder nicht. in den zugrund gelegten aub (allgemeine unfallbedingungen) ist vieles nach zu lesen. einfach den versicherer über den sachverhalt informieren und nach leistungen nachfragen, dann bekommt ihr zumindest einmal einen anhalt ob grundsätzlich versicherungsschutz besteht. gruß uwe Am 12.11.2008 von BigMikeOWL hallo, die sache ist verjährt sofern die verjährung nicht durch irgendeinen umstand gehemmt ist.
.; als tagelang kein Gutachter kam, rief ich dort an und erfuhr, dass sie keinen Vers.Schutz habe. ... (Bei einem Autounfall klären dies die beteiligten Vers. doch auch untereinander.) ... Die ausgezogene - somit laut Gutachter Schuldige - ist verzogen.