118 Ergebnisse für „beitrag kündigen“

Leserforumvon sumoooooo | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 30.11.2022 12:44
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 01/2020 privat bei der Debeka versichert, seitdem wurde 2 x der Beitrag erhöht. ... Du kannst ja kündigen oder in einen anderen Tarif wechseln. Am 30.11.2022 von -Laie- [quote=sumoooooo]seitdem wurde 2 x der Beitrag erhöht[/quote]Tja, das sind die Tücken der PKV.
Leserforumvon Darius | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 09.07.2003 23:50
Sieh bitte nach unter dem Beitrag: Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen Aspecta
Leserforumvon manx_nln | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 19.02.2011 22:00
Hallo, erstmal sei gesagt das es zwar ähnliche beitrage gibt aber leider keiner der genau auf mich passt, deswegen der neue Beitrag. ... Kündigen Sie dennoch gem. § 40 VVG und warten Sie die Reaktion des Versicherungsunternehmens ab. ... Man sollte also hier mal nachfragen WARUM sich der Beitrag erhöht hat. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon Svenman | Versicherungsrecht | 11 Antworten | 06.07.2005 13:57
Da beschloss ich diese Versicherung zu kündigen. ... Deine Versicherung hat sich dafür entschieden, nicht zu kündigen, sondern den Beitrag einzutreiben. ... Es bleibt Ihnen überlassen, den Versicherungsvertrag danach form-und fristgerecht zu kündigen.
Leserforumvon silv0r | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 03.09.2020 09:28
Guten Morgen, mal angenommen jemand möchte seine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen da er bereits eine neue hat. ... Der Beitrag wird monatlich bezahlt. Der Beitrag für September wurde der Person schon abgebucht.
Leserforumvon Koenig Arthur | Versicherungsrecht | 11 Antworten | 29.04.2015 12:30
Wenn Sie schnell genug sind, könnten Sie evtl. auch noch selber kündigen. ... Am 30.4.2015 von Lazyboy Kündigen kann man jetzt schon, wird dann eben erst 2016 wirksam. ... Wenn also Risiko und Marge nicht mehr stimmen wird entweder der Beitrag angepasst oder der Kunde gekündigt.
Leserforumvon Matzer9 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 14.05.2003 15:08
Bitte zahlen Sie alle eingezahlten Beiträge plus 7 % Zinsen zurück, sonst wende ich mich an den Bund der Versicherten. ich bin für jeden hinweis oder beitrag sehr dankbar. mit fruendlichen grüßen, matthias hillebrand Am 20.5.2003 von Anke Scholz Hi, kündigen kannst du deine Lebensversicherung grundsätzlich. ... Gruß Am 9.7.2003 von Darius hallo ich will meine Lebensversicherung nach 3,5 Jahren kündigen.
Leserforumvon klausfranz | Versicherungsrecht | 12 Antworten | 18.02.2005 11:29
Sie meinen neuer beitrag 252 Euro? ... Am 19.2.2005 von Miniway @toedti2000 natürlich darf man die Versicherung kündigen, ABER: Nach einem Schaden darf jeder Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wenn Sie kündigen, bekommen Sie nichts von Ihrem im Voraus gezahlten Beitrag zurück.
Leserforumvon Kimba | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 28.07.2003 14:23
Nun wollen wir meine Hausratversicherung kündigen, da die von meinem Mann bei mehr Leistung wesentlich weniger Beitrag kostet. ... Am 1.9.2003 von Scubi2000 Kannst auch bei jeder Beitragserhöhung in 4 Wochen Frist auf den Termin der Beitragserhöhung kündigen!!!
Leserforumvon BurninBambi | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 16.03.2017 16:11
Versicherungsunterlagen erhalten, die sich auf die SFK 2 beziehen und wo natürlich auch der Beitrag für SFK 2 drin steht. ... Police im Februar oder habe ich jetzt nochmal 2 Wochen (ab diese Woche Montag gerechnet) um den Vertrag in Anbetracht der anderen Gegebenheiten zu kündigen.
Leserforumvon Butzichen | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 12.07.2007 14:25
Der Beitrag von Euro 75 wurde monatlich vom Bruttogehalt meines Mannes an die Versicherung abgeführt. ... Und nur dieser kann kündigen. ... Dann wenn Ihr Mann Versicherungnehmer ist kündigen.
Leserforumvon mirko0099 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 17.03.2004 17:14
hallo ich bekam gerade einen brief von meiner rechtschutz das sich meine beiträge ab 01.04.04 erhöhen werden durch,so wörtlich: Der Beitrag verändert sich sich nach der Treuhänderfeststellung gemäß den vertraglich vereinbarten Regelungen. nun meine frage kann ich den jetzt meine rechtschutzversicherung kündigen wegen der erhöhung oder muss ich weiterhin zahlen? ... Am 17.3.2004 von toedti2000 sofern sich die versicherungsleistung nicht ebenfalls ändert, kann der versicherungsnehmer bis einen monat nach erhalt der veränderung den vertrag mit sofortiger wirkung kündigen. nur sollten sie bedenken, dass heutzutage eine rechtsschutzversicherung immer wichtiger wird und auch alle anderen versicherer nach treuhänderfeststellung ihre beiträge erhöhen und die beiträge sich normalerweise nicht so entscheidend unterscheiden.
Leserforumvon Ollineu | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 20.12.2004 12:06
bekomme ich denn den wert des schadens erstattet oder werde ich nur wieder im beitrag runtergestuft? ... gruß olli Am 24.12.2004 von toedti2000 sie können sicherlich die versicherung kündigen. der schaden ist in der versicherungsperiode eingetreten, muss also auch komplett abgewickelt werden. sollte sich der fall zu ihren gunsten auswirken, wird ihre neue versicherung sie korrekt einstufen.
Leserforumvon Winterschnee | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 17.09.2017 13:24
Den Beitrag haben sie schon abgebucht. ... Zitat:Den Beitrag haben sie schon abgebucht. ... Welchen Beitrag haben sie abgebucht?
Leserforumvon medivh111 | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 25.05.2009 11:16
Aber ich habe nie irgendwelche Unterlagen von der Versicherung zugeschickt bekommen und der monatliche Beitrag für die Versicherung ist höher als mein Einkommen als Student..... ....wie soll ich das jetzt am Besten klären????
Leserforumvon help25 | Versicherungsrecht | 11 Antworten | 17.10.2023 20:17
Beitrag war 27 € ab den 8 Lebensjahr also jetzt zum 01.02.2024 sollte eine letzte Erhöhung laut Vertrag stattfinden. ... Da ich nun ungern kündigen möchte, will ich gerne wissen, wer zuständig ist. ... Da kann man froh sein, wenn die nicht kündigen ...
Leserforumvon susanne42 | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 22.10.2006 20:44
Am 23.10.2006 von BigMikeOWL hi, ja der 31.12, wie geschrieben zu diesem zeitpunkt kannst du kündigen bzw. eine änderungskündigung (tarifumstellung) durchführen. eine tarifumstellung zur hauptfällig verweigert eigentlich kein VU, darum die frage nach dem zirkus. viel erfolg Am 23.10.2006 von susanne42 Heisst das nun das ich zum 31.12 die möglichkeit habe in den jetztigen aktuellen Tarif eingestuft zu werden ?
Leserforumvon Fanc | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 15.10.2015 22:13
Gleichzeitig ist der Beitrag in der Haftpflicht aber um 100 Euro gestiegen, obwohl die SF hier gestiegen ist. ... Am 16.10.2015 von Lazyboy Hallo, die Möglichkeit von Sonderkündigungen sind auf der Beitragsrechnung vermerkt, ebenso die Ausübrungsfristen Da der neue Beitrag aber erst ab dem 01.01. relevant wird, kann man auch einfach so zum Jahresende kündigen, dazu braucht man kein Sonderkündigungsrecht... ... Da sich der Beitrag aufgrund von Umstufung in eine neue SF und der Preisanpassung in der Haftpflicht durch die Versicherung erhöht hat, möchte ich wissen, ob ich außerordentlich kündigen kann oder der Kasko-Schaden dieses Mittel außer Kraft setzt.
Leserforumvon guest-12313.01.2009 19:52:32 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 13.01.2009 10:19
Ich habe den Beitrag bis jetzt immer monatlich bezahlt. ... Nun möchte ich kündigen. ... Lediglich bei einem Fahrzeugwechsel oder der Veräusserung des Fahrzeugs könntest Du die Versicherung wechseln bzw. kündigen.
Leserforumvon de022654 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 28.11.2006 19:04
Vielen Dank im Voraus an alle die den Beitrag nur ansehen und vielleicht auch eine Antwort oder eine Meinung abgeben können. ... nein, du kannst dann auch ausserordentlich kündigen gruß Am 29.11.2006 von murgab123 nein, müssen Sie nicht, jedoch werden nun nach und nach alle PKVs den Beitrag anheben. ... Kündigen, das wäre zwar der einfachste Weg, aber wohl auch ein teuerer Weg, da ich ja irgendwo versichert sein sollte.
123·5·6