26 Ergebnisse für „diebstahl versicherungsschutz“

Leserforumvon celica2206 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 30.12.2004 12:31
Sie hat eine Anzeige bei der Polizei gemacht.Einfacher Diebstahl? ... Versicherungsschutz über die Außenversicherung der Hausratversicherung. ... Dies gilt jedoch nur bei RAUB, und nicht bei einfachem Diebstahl, zumindest nicht bei den Versicherungsbedingungen die ich kenne.
Leserforumvon junibaum | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 05.01.2014 00:25
Hallo Leser, die Hausrat-Versg. weigert Versicherungsschutz zu gewähren. ... Die Polizei hat alles aufgenommen und schweren Diebstahl bescheinigt (ohne Tatzeit-->klar). ... Nur die Hausrat verlangt einen Beleg-das der Diebstahl zwischen 06:00-22:00 durchgeführt wurde (in Versicherungsschreiben samt Paragraph beschrieben) - ansonsten keine Anerkennung des Falls.
Leserforumvon Schwarz01 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 20.09.2007 20:02
Hallo 123recht.de User, Mich interresiert folgendes bei einem Diebstahl eines Autos, ist in der Teilkasko "Diebstahl, Raub und Unterschlagung" versichert! in meiner Bedingung meiner Vollkasko steht Die Unterschlagung ducrh den jenigen, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt veräußert hat ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!
Leserforumvon FrecherFuchs | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 18.09.2006 22:04
Weiter heisst es: "Beschädigungen am Fahrzeug, die aus einem Diebstahl einer nicht versicherten Sache resultieren, sind nicht über die Teilkasko versichert." ... Zumal im Versicherungsvertrag recht eindeutig steht: "Die Teilkaskoversicherung umfasst Schäden durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch......" ... Mit schönen Grüßen, FrecherFuchs -- Editiert von FrecherFuchs am 18.09.2006 22:06:47 Am 20.9.2006 von BigMikeOWL hi, der einbruch war nicht darauf abgezielt das fahrzeug oder ein versichertes zubehörteil zu entwenden sondern den gps-empfänger. da dieser aber nicht bestandteil der versicherten zubehörliste ist also auch kein versicherungsschutz über TK, logisch?
Leserforumvon Keeen | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 22.09.2015 20:31
Nun wäre also zu prüfen ab welchem Datum lt Versicherungsschein der Versicherungsschutz besteht! ... Diebstahl am 15.09.
Leserforumvon Hugohase | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 10.07.2006 18:55
Habe gelesen (Ausschnitt Wikipedia und nachgelesen in ARB) "Wird eine Tat vorgeworfen, die nach dem Strafgesetzbuch nur bei vorsätzlicher Begehungsweise bestraft wird, oder wird eine Verbrechen vorgeworfen, besteht kein Versicherungsschutz. ... Beispiele für nicht versicherte Vorwürfe: Beleidigung, Diebstahl, Mord, Totschlag, Nötigung" Frage: Zerrt mich das Geschaeft vor Gericht wegen Diebstahl weil ich was geklaut haben soll. ... Besteht dort echt kein Versicherungsschutz der Rechtschutzversicherung bei Diebstahl?
Leserforumvon RasenderRoland | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 21.12.2015 17:09
Garagenbesitzer sind wesentlich seltener Opfer von Auto-Vandalismus und Diebstahl. Dennoch ergeben sich für mich versicherungsrechtliche Fragen: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz (Hausrat) in Tiefgaragen aus? ... Weiterführende Informationen / konkrete Fälle: https://www.tourenfahrer.de/home/news/newsdetails/newsartikel/versicherung-haftet-nicht-bei-diebstahl-aus-garage/ http://www.k-plus-garagen.de/schutz-vor-vandalismus.php http://www.hausrat-info24.de/ratgeber/nicht-jede-hausratversicherung-gilt-fur-die-garage/ Meine Frage: Gibt es hierzu eine allgemeine Rechtssprechung oder muss das vertraglich geregelt werden?
Leserforumvon fb458543-57 | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 18.08.2017 19:30
Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. ... In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz: • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist). • Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (zum Beispiel Beleidigung, Diebstahl, Betrug).
Leserforumvon MarioB. | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 04.11.2004 15:17
Morgens komme ich dann zu meinem Auto und sehe den Diebstahl. ... Der Versicherungsschutz ist auf die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr begrenzt. Während der Nachtzeit besteht Versicherungsschutz nur nei einer Fahrunterbrechung von weniger als 2 Stunden.
Leserforumvon dkirschner | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 01.09.2015 15:13
Die Haftpflichtkasse Darmstadt Versicherung schreibt zurück: "Da sich nach Ihren Angaben die Brillen bereits seit zwei bis drei Jahren im Auto, und somit außerhalb des Versicherungsortes befanden, besteht kein Versicherungsschutz." ... Hier der Paragraph: Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen gemäß § 6 VHB 2010 in Europa, ausgenommen Bargeld und Wertsachen gemäߧ13Nr.1a)VHB2010 im a) verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers; b) Innenraum (Kajüte, Backkiste oder Ähnliches) eines Wasser- sportfahrzeugs, der durch mindestens ein Sicherheitsschloss verschlossen sein muss. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Räumlichkeiten fest umschlossen sind.
Leserforumvon famelan123 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 22.11.2008 13:44
Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, daß er vorsätzlich gehandelt hat. Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz; ebensowenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z.B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug ).
Leserforumvon djtoms | Versicherungsrecht | 10 Antworten | 17.04.2007 16:52
eine spezielle elektronikversicherung z.b. jamba schutzbrief abschliessen . alternativ aber auch trotzdem mal bei der hausratversicherung anfragen. moderne bedingungswerke kennen den diebstahl aus kfz wieder. zwar meist nur geringe sublimits aber besser als nix gruß Am 19.4.2007 von GottesHand Und meist sind auch solche EDV Gerät in "modernen" Hausratversicherungen beim Diebstahl aus "dem verschlossenem KFZ innerhalb Deutschlands" ausgeschlossen Am 19.4.2007 von BigMikeOWL so ist es eben nicht mehr, sonst hätte ich es nicht geschrieben eher könnte eine zusätzliche *nachzeitklausel* widerum als aussckluss wirken. ... Am 20.4.2007 von BigMikeOWL hallo, interrisk z.B.. die nachtzeitklausel kennen wir u.a. auch in der werkverkehrtransportversicherung oder bei fahraddiebstahl über VHB. bedeutet, versicherungsschutz ausserhalb des eigentlichen versicherungsortes besteht nachts zwischen 22:00 und 6:00 nur, wenn die objekte fest umschlossen sind. also, das fahrrad im keller, das auto in der garage etc.. viele grüße Am 24.4.2007 von GottesHand Mhh..
Leserforumvon scooter22 | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 08.02.2018 07:22
Ich meine natürlich: auto wird geklaut oder mir fährt einer ins auto, also alles nicht vorsätzlich in beiden policen ist das auto durch diebstahl oder totalschaden versichert mit der differenz -- Editiert von scooter22 am 08.02.2018 10:20 Am 8.2.2018 von charlyt4 . -- Editiert von charlyt4 am 08.02.2018 13:26 -- Editiert von charlyt4 am 08.02.2018 13:27 Am 8.2.2018 von Sir Berry Zitat (von scooter22):n beiden policen ist das auto durch diebstahl oder totalschaden versichert mit der differenz Ich unterstelle, dass es sich um einen versicherten Schaden handeln würde, dann hätten Sie auch Anspruch auf den Ersatz des Schadens. ... Entweder das Ereignis fällt unter den Versicherungsschutz - dann löst es die Leistungspflicht aus, oder das Ereignis fällt nicht unter den Versicherungsschutz, dann gibt es auch keine Leistung.
Leserforumvon go468645-38 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 24.06.2017 09:38
Auf den Diebstahl von Heuballen trifft das auch in den AVBs zu, nur bei dem Sattelzeug ist dort eben noch nachgestellt, dass das nur innerhalb Deutschlands gilt. ... Den Versicherungsschutz aber einzugrenzen ist erlaubt. ... Da in den Bedingungen eben steht, dass eben die Versicherung nur in Deutschland gilt, bist du eben ohne Versicherungsschutz.
Leserforumvon Robert Robe | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 18.04.2019 05:54
Hallo, ich bin gerade am grübeln ob - Der Akku vom ebike bei Diebstahl außerhalb der Wohnung versichert ist. die Hausrat Versicherung ist bei der VGH mit dem Zusatz Paket "fahrraddiebstahl" abgeschlossen. prinzipiell ist das Ebike dort auch außerhalb der eigenen Wohnung versichert, auch nachts am Bahnhof Mir wurde aber nur der Akku vom Rahmen abgebrochen. ... Zitat:Für die mit der versicherten Sache lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit der versicherten Sache abhanden gekommen sind.
Leserforumvon Lobsang | Versicherungsrecht | 22 Antworten | 24.11.2021 00:36
[/Quote] Sehen denn die Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz auch vor, wenn der versicherte Gegenstnd einem Dritten überlassen wurde und diesem Dritten gestohlen wurde, also nicht dem Versicherten ? ... [quote=Spezi-2]Sehen denn die Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz auch vor, wenn der versicherte Gegenstnd einem Dritten überlassen wurde und diesem Dritten gestohlen wurde, also nicht dem Versicherten ?... Wen ich Diebstahl versichere, dann muss es auch gestohlen werden.
Leserforumvon PJT | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 11.05.2018 23:52
Hat der A nun seinen Versicherungsschutz verwirkt? ... Pflichten bei Unfällen, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstigem Untergang des Fahrzeugs 9.1. ... Am 12.5.2018 von fb367463-2 Zitat:Hat der A nun seinen Versicherungsschutz verwirkt?
Leserforumvon Ruflet | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 04.10.2007 15:04
Es wurde zwar nix geklaut, es wurde aber von der Polizei als (ich glaube) "versuchter schwerer Diebstahl" aufgenommen. ... fakt ist, schlitzt mir jemand die reifen auf oder zerkrazt mein lack -> vandalismus. schlitzt jemand mein verdeck auf, ist es imho schwerer diebstahl (auch der versuch ist strafbar) hier noch ein paar links mit genau dem selben. ... wenn nicht, sofort kündigen >>>also, versicherung wurde jahrelang umsonst gezahlt. nö, du hattest versicherungsschutz, eine immaterielle, abstrakte leistung, die sich erst im versicherungsfall realisiert aber das ist keiner, im sinne der tk. gruß
Leserforumvon Sommerferien | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 09.10.2008 10:38
Ich ging dann am folgenden Tag zur Polizei um den Diebstahl zu melden. ... Ich hatte der versicherung den diebstahl jedoch noch nicht gemedeldet. ... in den standardbedingungen ist das fahrrad immer versichert, solange es in gebrauch ist und es sich nicht um eine übernachtung handelt. was den versuchten betrug angeht: >>>>Ich Dooffrau sag natürlich "wegen der Versicherung" sorry aber eindeutiger geht nicht gruß Am 13.10.2008 von guest-12322.10.2008 08:06:12 was den versicherungsschutz für farräder angeht, sollt man sich nun wirklich nicht streiten. es sind weder angaben über den verschluss und sinn und zweck des stadtadtaufenthalts bekannt. deswegen ist es müssig darüber zu diskutieren. wenn esd er versicherer darauf anlegt wird die nachweispflicht in der regel nur schwer zu erbringen sein. grundsätzlich besteht aus meiner sicht zwischen 22 und 6. kein versicherungsschutz für ein nachts abgestelltes fahrrad. natürlich ist dies bei "unterbrocheneme gebrauch" bei entsprechender sicherung anders. im oben geannten fall kann ich mir aber nur schwer vorstellen, dass dem so war (höchstens die versicherung hat falsch oder mißverständlich informiert). denn warum sollte die frau denn sonst den betrugsgedanken überhaupt haben?
Leserforumvon macpauline | Versicherungsrecht | 11 Antworten | 01.03.2011 21:19
Es handelt sich daher um einen einfachen Diebstahl, der bedingungsgemäß nicht versichert ist." ... Aber deswegen handelt es sich nicht um einen von Ihnen als „einfachen Diebstahl" bezeichneten Vorgang. ... Dieser Fall ist bedingungsgemäß versichert (siehe Versicherungsbedingen BOXplus Standard, besondere Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung, Abschnitt E „Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl ausgeschlossenen Behältnissen?")."
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