43 Ergebnisse für „krankenkasse versichert versicherung anspruch“

Leserforumvon Nachtfalter | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 09.03.2015 21:18
Nun möchte die Krankenkasse monatliche Beiträge für die Lebensversicherung. ... Die Versicherung entspricht einer Lebensversicherung.Die Situation hat sich nun nochmals geändert: Es ist eine weitere Versicherung aufgetaucht, die vom Betrieb bei der VBLU abgeschlossen und bezahlt wurde. ... Die Krankenkasse würde nun auf alle beiden Summen Beiträge erheben.
Leserforumvon der Fragende 0815 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 27.01.2011 11:49
Dadurch wird meine PKW Versicherung bei der DEVK günstiger und es werden keine Zusatzbeiträge erhoben. 2. ... Somit war ich im Dezember nicht versichert, bzw. niemand hat Beiträge bezahlt. 9. ... Handelt die Krankenkasse hier korrekt?
Leserforumvon japa123 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 01.09.2020 14:55
Ich möchte wieder zu 100 % versichert werden. ... Die Debeka ist keine gesetzliche Krankenkasse sondern eine PKV. ... Es besteht kein Anspruch, wieder bei der Continental versichert zu werden, abgesehen von einer Absicherung im Basistarif.
Leserforumvon KarlHeinzStier | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 18.07.2016 18:11
Hallo liebe Juristen, mich würde interessieren wie die aktuelle Regelung bei den gesetzlichen Krankenkassen aussieht, wenn man über einen Zeitraum von 8 Monaten nicht versichert war, sich dann aber wieder bei einer gestzlichen Krankenkasse anmeldet. ... Damit Schuldner von dieser günstigen Regelung profitieren können, müssen sie länger als drei Monate ohne Versicherung gewesen sein. ... Sprechen sie besser direkt mit der Krankenkasse.
Leserforumvon Tiger-Maus | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 16.03.2011 16:29
Jetzt habe ich folgendes Problem: Obwohl ich das alles frühzeitig bei meiner Krankenkasse (Ende Dezember 2010) gemeldet und alles erklärt hatte, trödelt diese nun bereits sein Januar vor sich hin. Ich habe den Antrag für die freiwillige Versicherung bereits ausgefüllt- allerdings bin ich wohl noch nicht "offiziell" versichert. ... ----------------- "" Am 17.3.2011 von altona01 Auf einmal müssen Sie die Beiträge sicher nicht nachzahlen, mit der KK kann man über eine Ratenzahlung verhandeln. ----------------- "" Am 17.3.2011 von Harry van Sell Du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1)?
Leserforumvon kamperj | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 19.11.2010 08:25
Ich bin privat versichert. ... Belastung von 140€ für die freiwillige Versicherung dazu. ... Hat die Krankenkasse Anspruch auf eine rückwirkende Zahlung?
Leserforumvon IKK | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 18.05.2006 18:30
Geht leider nicht, da mein Vater privat versichert ist. ... Geht auch nicht, da man mindestens 12 Monate vorher in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein müsste. ... Habe kein Anspruch auf Alg I&II, da ich noch bei meinen Eltern lebe und ich außerdem noch nicht gearbeitet habe.
Leserforumvon erinbrockovich | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 09.07.2011 01:05
Hallo, ich habe einige Fragen: Wie lange muss eine Person, die vorher freiwillig versichert war, in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sein, um im Falle einer Kündigung, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben? ... Oder muss die Person wieder zurück zur freiwilligen Versicherung? Wie lange muss eine Person gearbeitet haben, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht?
Leserforumvon rs324420 | Versicherungsrecht | 29 Antworten | 11.06.2016 08:59
Versichert bin ich im Übrigen bei der Artabana. ... Im Übrigen steht in dieser Nr. 13 des § 5 noch nicht einmal, dass man anderweitig versichert sein muss, sondern dass es ausreicht, wenn man anderweitigen Anspruch hat. ... Wenn das so ist, warum teilt die Zwangs-Krankenkasse einem das dann nicht mit, z.
Leserforumvon ElmarReiter | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 21.04.2006 07:23
Vielleicht zusätzlich hilfreiche Info: In dem Zeitraum bis 06-12/2005 habe ich keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch genommen. ... Die Versicherung hätte ja auch nicht bezahlt, wenn ich ein Krankheitsfall geworden wäre. ... (Datum von wann bis wann) Wie sind Sie jetzt versichert?
Leserforumvon Nana4.0 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 27.03.2021 10:09
Aber ihr habt ja eine andere Krankenversicherung gewählt... da besteht der Anspruch vermutlich nicht. Vielleicht könnt ihr mit der Krankenkasse des Vaters reden, ob die den Zwilling noch nachträglich aufnimmt?! Sonst werded ihr vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben, weil das Baby nicht versichert war.
Leserforumvon arnibanani | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 26.11.2008 15:02
Hallo, hab jetzt ein dickes Problem mit der gesetzlichen Krankenkasse meiner Frau. ... Dadurch sagt diese jetzt, die Kinder haben keinen Anspruch auf die Familienversicherung und ich müßte auch für den Zeitraum seit dem ich privat versichert bin nachzahlen. ... Natürlich will die Versicherung wissen, seit wann ich privat versichert bin.
Leserforumvon Nitl | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 06.11.2004 00:40
Nun hat mir meine gesetzliche Krankenkasse geschrieben, dass mein Kind nicht mehr versichert ist weil ich die Rente beantragt habe und ich sie jetzt selbst versichern muss. ... Am 11.11.2004 von Kropp777 Wenn Anspruch auf Familienversicherung besteht, ist die Pflichtversicherung (Rentenantragstellermitgliedschaft) beitragsfrei. Diese Versicherung läuft bis zum Rentenbescheid, danach (wenn Bescheid positiv) ist Ihre Tochter als Rentnerin versichert. ----------------- "Gruß Kropp777" -- Editiert von kropp777 am 11.11.2004 19:15:10
Leserforumvon junat | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 10.04.2022 12:02
Der nachgehende L-Anspruch nach § 19 SGB V gilt hier nicht. ... [/quote]Wer nicht mehr über den AG versichert ist, muss sich selbst freiwillig versichern. ... Hier findet sich, wann der nachgehende Anspruch gilt: https://www.finanztip.de/gkv/nachgehender-leistungsanspruch/
Leserforumvon guest-12315.02.2024 09:00:37 | Versicherungsrecht | 95 Antworten | 22.04.2022 06:58
Und wollte mich wieder bei meiner Krankenkasse krankenversichern. ... Am 22.4.2022 von Anonym95 Im Endeffekt soll ich Beiträge für eine Leistung zahlen, auf die ich nicht mal Anspruch gehabt hätte. ... Pflichtversichert über eine versicherungspflichtige Tätigkeit oder freiwillig versichert?
Leserforumvon YvonneS | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 13.01.2009 20:35
Ich war beim amt um hartz 4 zu beantragen damit ich da nicht noch mehr schulden mache und überhaupt erstmal versichert bin da mein Freund zu dem Zeitpunkt mich nicht mit in seine Versicherung mit rein nehmen konnte. ... Nun gut habe versucht mit der Krankenkasse zu reden und zu sagen: Hallo, von nix kann ich nichts bezahlen...leider war denen das vollkommen egal. ... Tja nun siehts so aus: mein Mann hat vorhin nach 18 uhr, der anruf meiner Versicherung kam unmittelbar davor, seine Versicherung anrief und die haben im System das wir erst ab dem 6.1.09 dort versichert sind....das heisst 1 Jahr nach Antrag....
Leserforumvon guest123-130 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 28.02.2005 09:22
Er ist seit Jahren auf mich familienversichert, verdient aber selbst Geld und hätte darauf eigentlich keinen Anspruch. ... Trotzdem schmeißt die Kasse ihn nicht aus der Versicherung raus! ... Und wenn er mehr verdient als ich, hätte ich nicht Anspruch darauf, bei ihm versichert zu werden auch, wenn ich in Scheidung lebe?
Leserforumvon mkay091 | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 08.12.2016 17:39
Ich bin bisher fest davon ausgegangen, dass man als Person nur bei einer Krankenversicherung versichert sein kann und dachte, dass die gesetzliche Versicherung meine private Krankenkasse darüber informiert, dass ich nun dort versichert bin. ... Nun beruft sich die private Versicherung auf das Versicherungsvertragsgesetzt was besagen soll, dass die private Krankenkasse hätte bis zum 31.03.2016 darüber informiert werden müssen, dass ich ab dem 01.01.2016 gesetzlich versichert bin. Ich habe im Zeitraum 01.01.2016 bis heute keinerlei Leistungen der privaten Krankenkasse in Anspruch genommen.
Leserforumvon icecycle | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 05.01.2012 08:19
Man kann aber nur eine Krankenversicherung verlassen, wenn man die neue Versicherung nachgewiesen hat. ... Sofern du es irgendwie geschafft hast, aus der Krankenversicherung auszutreten, bist du trotzdem automatisch bei der Krankenkasse versichert, in der du zuletzt Mitglied warst. Die Krankenkasse hat dabei das Recht, die Beiträge für den nichtversicherten Zeitraum von Dir einzufordern, selbst wenn du im nichtversicherten Zeitraum nie irgendwelche Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hast.
Leserforumvon zero001 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 28.12.2011 17:10
In der Zeit habe ich auch keinen Arzt besucht oder Leistungen von ihnen in Anspruch genommen. meine Frage wäre: 1. ... Selbst wenn ich zahlen müsste, muss ich in der Zeit bei denen versichert sein? Rund 200 Euro kostet es bei der Versicherung, kann ich mich in der zeit alternativ günstiger versichern lassen?
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