43 Ergebnisse für „kündigung kündigungsrecht“

Leserforumvon guest-12302.03.2010 16:01:15 | Versicherungsrecht | 10 Antworten | 20.01.2005 09:17
Wann gibts eigentlich grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht? ... Kündigung bestätigt wurde ("...Ihre Kündigungserklärung vom xx erhalten...") ... Die Kündigung muss ja nur eingehen, ob die dann akzeptiert wird oder nicht ist ne andere Sache.
Leserforumvon aufgeräumt65 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 28.08.2016 13:32
Aufgrund des Schadensfalls habe ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und die Versicherung gekündigt. ... Sie beharren darauf, dass eine Kündigung erst Ende 09/1019 möglich sei. ... Auch mal im Kreditvertrag nachlesen, nicht das es da Probleme gibt, bei Kündigung der Versicherung.
Leserforumvon Rosali | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 15.01.2007 00:54
Nun schrieb man mir, dass die Kündigung erst zum Vertragsende 2008 möglich sei. ... Kündigung nicht akzeptiert, 4-Wochen-Frist für eine erneute Kündigung abgelaufen. ... Gruß Rosali Am 16.1.2007 von Scox1981 Hallo, es ist in der tat so, dass du bei der kündigung auf das ausserordentliche kündigungsrecht wegen beitragserhöhung hinweissen musst. wenn du auf die AGB gehst, geht man von einer normalen kündigung aus, d. h. zum ablauf. ein ausserordentliches kündigungsrecht liegt dir eben nur bei einer Beitragsanpassung oder im Schadenfall vor. gruss Am 16.1.2007 von Rosali Hallo, und Danke für die Antworten.
Leserforumvon Hilfesuchender062021 | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 03.11.2023 11:36
Ist bei Verletzung einer Obligenheit durch den Versicherten nach Eintritt des Versicherungsfalls eine Kündigung durch den Versicherer möglich, sofern dieser auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet? Im VVG finde ich hierzu nur, dass eine Kündigung bei einer Verletzung einer Obligenheit vor Eintritt des Versicherungsfalls möglich ist. Im Vertrag ist die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung festgeschrieben.
Leserforumvon Dopavin | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 26.05.2019 10:45
Du hast kein ausserordentliches Kündigungsrecht. ... Natürlich hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht?! ... Du hast kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Leserforumvon AxelK | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 08.08.2014 16:14
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort mit dem Zugang beim Versicherer wirksam. ... Während also nach der gesetzlichen Regelung eine Kündigung nach jedem Versicherungsfall, unabhängig von einer Regulierung durch den Versicherer, möglich ist, knüpft der Versicherer die Kündigung an die Bedingung, tatsächlich geleistet zu haben. ... Also, wenn Du 1 mit ja beantwortest, sind die Voraussetzungen des § 92 VVG als erfüllt anzusehen, was mir ein Kündigungsrecht einräumen würde.
Leserforumvon schlaubilein | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 23.10.2006 20:47
Kündigungsfrist,gekündigt habe ich am 10.10.06 ich dachte damit wäre am 31.1.07 alles erledigt.Das schreiben der Versicherung sagt Kündigung zum Kalenderjahr mit 3.mon Frist , somithabe ich den Termin 31.9.06 verpasst, ich könnte zum 31.9.07 kündigen. ... da musst du jetzt durch. stellst du die zahlungen ein kommt es zwangsläufig zur kündigung. dem Vr gebührt aber trotzdem die volle jahresprämie und es entstehen weitere kosten, mahngebühren etc.. vielleicht hast du aber glück, dass es zur haupfälligkeit eine beitragserhöhung gibt. dann hast du nochmals ein ausserordentliches kündigungsrecht. viele grüße Am 24.10.2006 von HiMan1000 Welche Gesellschaft?
Leserforumvon test4 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 26.09.2019 16:44
Kommt ganz darauf an, was genau zum Thema Kündigung in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
Leserforumvon raymund_99 | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 05.01.2019 11:21
Haftpflicht wurde Ende 2018 erhöht, darauf erfolgte fristgerecht Kündigung auf Grund Preiserhöhung zum 31.12.18. ... R+V v. 8.12.18 wird Kündigung Haftplicht akzeptiert, Hausrat nicht, da Kündigungsfrist dafür (bereits VOR Ausstellung/Zugang Preiserhöhungsschreiben verstrichen). ... Mit daraus folgendem Sonder-Kündigungsrecht?
Leserforumvon guest-12302.01.2017 12:38:11 | Versicherungsrecht | 12 Antworten | 23.12.2016 15:13
Ihre Hausratversicherung (für die alte Wohnung) hat sie im Laufe des Jahres ordentlich gekündigt, hat aber den Fehler begangen, die Kündigung nicht als Einschreiben zu versenden und sie wurde somit nicht zur Kenntnis genommen. ... Lediglich die fristgemäße Kündigung. ... Btw.: wenn die Freundin den Zugang der Kündigung nicht nachweisen kann (und auch nicht nachgefragt hat), kann man der Versicherung nichts vorwerfen.
Leserforumvon frederiqo | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 16.11.2017 08:36
Ich rief in diesem Kontext bei meiner aktuellen Versicherung an und erfragte, ob ich Gebrauch von einem außerordentlichen Kündigungsrecht machen könnte, da ein Statuswechsel vorläge. ... Trotz dieser Aussage sind meine Kündigungsschreiben abgelehnt worden, lediglich mit dem Hinweis, es läge kein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
Leserforumvon blackbox | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 23.01.2006 09:27
der wegfall eines rabattes ist keine prämienerhöhung im sinne von tarifänderung und stellt kein damit ausserordentliches kündigungsrecht dar. du musst fristgemäß zur nächsten hauptfälligkeit erneut kündigen. gruß mF Am 23.1.2006 von blackbox Tja, ich habe den Vertrag online abgeschlossen, und ich glaube nicht, dass dort von einem Rabatt die Rede war. ... Am 23.1.2006 von BigMikeOWL sicherlich wird der nachlas oder entsprechender vorbehalt dokumentiert sein. du hast das recht abschriften der dokumente zu verlangen. der vr hat das recht dafür gebühren zu verlangen, tut er meist aber nicht. gruß mF Am 23.1.2006 von ikarus02 Auch der Wegfall eines vereinbarten Rabattes ist eine Preiserhöhung und eine einseitige Vertragsveränderung zum Nachteil des Versicherungsnehmers, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Leserforumvon briwie | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 29.12.2006 14:35
Nun teilt die Versicherung mit, dass die Kündigung unwirksam ist, da noch kein Eintrag als Eigentümer im Grundbuch erfolgt sei. ... aber immer doch >>>http://www.gutguenstigversichert.de/zusatzformulare/praxistipp_hauskauf.htm das kündigungsrecht gilt ab umschreibung grundbuch einen monat, die umschreibung selbst dauert meist ein paar monate. der wirtschaftliche übergang ist jedoch bereits die kaufpreiszahlung. wenn im notarvertrag vermerkt ist, dass du für die laufenden koatsen ab diesem zeitpunkt aufkommen sollst dann hat der VK auch den anspruch auf die anteilige versicherungsprämie. viele grüße Am 29.12.2006 von briwie Hallo mFriese, danke für den Hinweis! ... Die alte Versicherung hat ja die Kündigung schon erhalten und weiß daher dass es nur noch eine Frage von 1-2 Monaten ist bis wieder gekündigt wird.
Leserforumvon guest-12330.07.2020 09:41:20 | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 27.06.2009 15:32
Nach Kündigung erhielten sie ein Schreiben: Kündigung erst nach Ablauf von 5 Jahren möglich wie im Vertrag geschrieben. ... Da Ihre Eltern diesen Vertrag nun aber schon seit 3 Jahren haben, gilt dort noch das alte VVG ( alles zum nachlesen: https://makler.allianz.de/services/aktuelles/vvg/index.html ) zusätzlich muss ich allerdings sagen, man hat bei jeder Versicherung tägliches Kündigungsrecht. d.H. aber nur, Sie können jeden Tag kündigen, wann die Kündigung wirksam wird, ist eine andere sache. ... Werde jetzt erneut Kündigungen schreiben, da ich im Internet gelesen haben, dass die Versicherung die Kündigung bereits jetzt akzeptieren muss.
Leserforumvon papainnot | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 07.05.2022 16:36
PS: das Versicherungen sich ein Kündigungsrecht nach einem Schadenfall einräumen ist nicht unüblich. Am 7.5.2022 von de Bakel In den meisten Versicherungen ist nach einem Schadensfall ein Kündigungsrecht für beide Seiten vereinbart. Den aktuellen Versicherungsfall betrifft die Kündigung in der Regel nicht.
Leserforumvon MichaelXY | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 02.06.2004 21:43
Am 4.6.2004 von Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta sehe ich genauso, nur fehlt mir die rechtsgrundlage. aber die bkk wird ihr kündigungsrecht wohl ohnehin nicht anerkennen, da die beitragserhöhung im zusammenhang mit einer fusion erfolgte. zwar haben schon zwei sozialgerichte solche fälle anderslautend entschieden, aber die bkk scheint diese auffassung nicht teilen zu wollen. viel spass beim streiten. ureta Am 4.6.2004 von Lieber_Berliner Du hast kein außerordentliches Kündigungsrecht, weil die Taunus fusioniert ist.
Leserforumvon KristijanM | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 07.09.2005 11:46
Das Kündigungsrecht des Versicherers erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats, nachdem er von der Veräußerung Kenntnis erlangt, dasjenige des Erwerbers, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb bzw. nachdem er Kenntnis von dem Bestehen der Versicherung erlangt, ausgeübt wird. ... Legt der Erwerber bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung vor, so gilt dies als Kündigung des übergegangenen Vertrags zum Beginn der neuen Versicherung. § 4 a Abs. 3 und 4 sowie § 4 c finden Anwendung. (3) Kündigt der Versicherer oder der Erwerber, gebührt dem Versicherer nur der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende anteilige Beitrag. ... Dem Versicherer gebührt jedoch nur der Beitrag für die Zeit des Versicherungsschutzes nach Kurztarif, wenn der Versicherungsnehmer ihm den Versicherungsschein sowie das Versicherungskennzeichen des veräußerten Fahrzeugs aushändigt und die Kündigung des Erwerbers vorliegt.
Leserforumvon DieterPete | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 05.12.2019 20:58
Am 6.12.2019 von Lazyboy Klingt doch völlig normal Natürlich sagen die Bedingungen nichts zu einem derartigen Kündigungsrecht, das wäre ja irre...
Leserforumvon Alex der Fragende | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 09.12.2019 09:12
Kündigungsrecht nach Schaden § 92 VVG ?? ... Bei einem Versicherungsfall würde solch ein Kündigungsrecht allerdings tatsächlich bestehen. ... Bei einer Kündigung nach einem abgelehnten Schadenfall sind neue Versicherungsmöglichkeiten nicht so eingeschränkt.
Leserforumvon Philosoph75 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 23.03.2004 14:59
Am 24.3.2004 von toedti2000 1. ja. 2. mit dem kauf. nach dem datum der grundbucheintragung hat der käufer ein ausserordentliches kündigungsrecht per sofort oder zur nächstmöglichen fälligkeit. bei einer sofortigen kündigung besteht KEIN anspruch auf beitragsrückzahlung. 3. schlagen sie die prämie dem kaufpreis auf.
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