62 Ergebnisse für „kündigung sonderkündigungsrecht“

Leserforumvon Chelore | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 16.03.2020 20:55
Andernfalls hätte er vom Sonderkündigungsrecht gebraucht gemacht. ... Die Bank hat dann zu entscheiden ob sie der Kündigung zustimmen. ... Wie die Abschläge durch die Vorzeitige Kündigung am geringsten gehalten werden können?
Leserforumvon keezo123 | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 07.02.2024 15:49
Dann habe ich diesen Fall einer größeren Filiale geschildert und dort sagte man mir das eine Kündigung rechtsunwirksam sei. ... Ein Sonderkündigungsrecht galt dort laut deren Webseite. ... Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Leserforumvon guest-12316.03.2009 14:14:11 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 22.02.2009 14:07
Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung? ... Danke euch Gruß Am 22.2.2009 von Nervin Guten Tag, ob Ihnen im vorliegenden Fall überhaupt ein Sonderkündigungsrecht zusteht, hängt u.a. vom Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages ab: Vertragsabschluss vor dem 01.01.1991: Kündigung möglich bei Erhöhung um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 20 Prozent in den letzten drei Jahren. ... Vertragsabschluss ab 29.07.1994: Kündigung zu dem Termin möglich, an dem die Erhöhung wirksam wird.
Leserforumvon guest-12318.12.2010 09:16:38 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 30.10.2008 07:23
Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Änderung der Situation? Die 18 Monate für eine ordnungsgemäße Kündigung sind noch nicht abgelaufen und ich bin sehr unzufrieden mit meiner Krankenkasse.
Leserforumvon Jonger | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 22.01.2006 18:05
Im Allgemeinen ist eine Kündigung dann möglich. ... In den AGB`s steht nur das ein Sonderkündigungsrecht besteht wenn eine Beitragsangleichung erfolgt.
Leserforumvon sisqonrw | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 29.12.2015 18:05
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht? ... Am 29.12.2015 von hamburger-1910 https://www.verbraucherzentrale.de/kuendigung-zusatzbeitrag Am 29.12.2015 von sisqonrw super Danke!
Leserforumvon Sipso | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 06.01.2013 15:27
Allerdings handelt es sich um eine Beitragssenkung und die PKV will daher meine Kündigung derzeit nicht akzeptieren. ... Besten Dank Am 7.1.2013 von radfahrer999 Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei Schlechterstellungen.
Leserforumvon unknownOne | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 17.02.2016 11:12
Darf die PKV bei einer Doppelversicherung ihrerseits rückwirkend kündigen oder gilt dieses Sonderkündigungsrecht nur für den Versicherungsnehmer? ... Der Versicherer ist nicht zur Kündigung berechtigt (§ 206 VVG). ... Wie genau begründet die Versicherung die Kündigung?
Leserforumvon Hilfesuchender062021 | Versicherungsrecht | 30 Antworten | 11.05.2023 15:15
Google besteht kein Sonderkündigungsrecht. ... Google besteht kein Sonderkündigungsrecht.... Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.
Leserforumvon Joki4711 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 25.01.2019 16:30
Einen Sonderfall bei den Fristen für das kostenfreie Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 gibt es beim Forward-Darlehen, wenn es zur Anschlussfinanzierung beim selben Darlehensgeber abgeschlossen wurde. Ausschlaggebend für den frühestmöglichen Zeitpunkt der Kündigung ist hier nicht der Tag der Kreditauszahlung, sondern das Datum der Vertragsunterzeichnung mit den geänderten Vereinbarungen.
Leserforumvon Djoli | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 26.11.2012 20:46
Zum 12.08.2012 erhöht die Versicherung ihre Beiträge, ohne aber, dass der Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. ... Wenn Sie Ihren Vertrag beenden möchten, muss uns Ihre fristgerechte Kündigung einen Monat vor dem 12.08.2013 vorliegen." ... Der Versicherte hat parallel zur Kündigung eine neue Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abgechlossen.
Leserforumvon blackbox | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 23.01.2006 09:27
Am 23.1.2006 von BigMikeOWL sicherlich wird der nachlas oder entsprechender vorbehalt dokumentiert sein. du hast das recht abschriften der dokumente zu verlangen. der vr hat das recht dafür gebühren zu verlangen, tut er meist aber nicht. gruß mF Am 23.1.2006 von ikarus02 Auch der Wegfall eines vereinbarten Rabattes ist eine Preiserhöhung und eine einseitige Vertragsveränderung zum Nachteil des Versicherungsnehmers, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. ... Am 23.1.2006 von BigMikeOWL hi, es ist weder einseitig noch eine vertragsänderung. beide parteien haben sich auf einen rabatt geeinigt und die voraussetzungen dafür festgelegt. wenn die voraussetzungen für diesen rabatt fortfallen ist dies weder eine vertrags, bedingungs oder tarifänderung, lediglich der zahlbeitrag verändert sich. die versicherer schliessen in diesen fällen das sonderkündigungsrecht durch entsprechende klauseln aus. bestes beispiel: beitragserhöhung durch schadenhochstufung in der kfz-versicherung, kein sonderkündigungsrecht. gruß mF Am 24.1.2006 von ikarus02 Das ist natürlich richtig, wenn es sich um den Wegfall eines Schadenfreiheitsrabattes handelt.
Leserforumvon Laeuschen | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 02.04.2005 12:30
Punkt: Kündigung wegen Beitragserhöhung Die Begründung der VS ist lt. folgendem Link nicht nachvollziehbar. Siehe: >>http://www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorge/special/1162242/1162242/1218412.html#jump4 Am 3.4.2005 von toedti2000 dann muss aber auch mit hinweis auf das sonderkündigungsrecht gekündigt werden. eine normale kündigung wird im regelfall sonst abgelehnt werden...
Leserforumvon Schönredner | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 30.09.2019 08:39
Wenn ich den Schaden nun anzeige, kann die Versicherung dann aufgrund des Schadenfalles die Kündigung vorziehen? Ein Sonderkündigungsrecht steht ja beiden Parteien im Schadenfall zu. Oder ist dieses Recht aufgrund der ordentlichen Kündigung erloschen?
Leserforumvon funnyfrisch | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 17.07.2010 16:44
Nun hat mein Mann seine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten und wir wollten uns Anwaltlich beraten lassen.
Leserforumvon Rosali | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 15.01.2007 00:54
Nun schrieb man mir, dass die Kündigung erst zum Vertragsende 2008 möglich sei. ... Kündigung nicht akzeptiert, 4-Wochen-Frist für eine erneute Kündigung abgelaufen. ... Gruß Rosali Am 16.1.2007 von Scox1981 Hallo, es ist in der tat so, dass du bei der kündigung auf das ausserordentliche kündigungsrecht wegen beitragserhöhung hinweissen musst. wenn du auf die AGB gehst, geht man von einer normalen kündigung aus, d. h. zum ablauf. ein ausserordentliches kündigungsrecht liegt dir eben nur bei einer Beitragsanpassung oder im Schadenfall vor. gruss Am 16.1.2007 von Rosali Hallo, und Danke für die Antworten.
Leserforumvon john.connor | Versicherungsrecht | 10 Antworten | 12.08.2022 11:56
[/quote] Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass die Preiserhöhung nicht zulässig ist und ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht (fristlose Kündigung) habe... Am 12.8.2022 von Harry van Sell [quote=john.connor]Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass die Preiserhöhung nicht zulässig ist und ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht (fristlose Kündigung) habe...... [/quote] Wenn man denn ein Sonderkündigungsrecht gehabt hätte, das eine Preiserhöhung zur Grundlage gehabt hätte, dann hätte man dieses wohl anwenden müssen, solange es eine Preiserhöhung gab.
Leserforumvon Inso | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 28.12.2014 19:43
Die Post hat meine Kündigung jedoch erst am 02.012.2014 bei der Versicherung zugestellt. ... Die Post hat meine Kündigung jedoch erst am 02.012.2014 bei der Versicherung zugestellt. ... Am 28.12.2014 von vronik Moin, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht hat hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Leserforumvon Bernd S. | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 11.11.2006 18:17
Begründet die, mit dem Wandel verbundene Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht? ... Am 11.11.2006 von BigMikeOWL hallo, zu 1: er ist notwendig, über den alten tarif würde sonst nur noch eingeschränkt versichungsschutz bestehen. was den umsatz angeht, so wird dieser erstmal geschätzt und am jahresende richtig gemeldet. dann erfolgt eine endabrechnung und es erfolgt eine erstattung oder nachzahlung, so geht das dann jedes jahr. in den folgejahren wird dann nicht mehr geschätzt sondern auf basis des vorjahres vorausberechnet. zu 2: nach dem VVG grundsätzlich erstmal ja. allerdings haben die meisten versicherungsbedingungen klauseln, nach denen z.B. prämienanpassungen aus sanierung (beispiel hochstufung nach schaden in der kfz-versicherung) oder änderung von gefahrenmerkmalen (Beispiel KFZ: höhere regionalklasse nach umzug) kein sonderkündigungsrecht darstellen. du musst also die bedingungen prüfen aber wahrscheinlich wirst du anpassungsklauseln finden.
Leserforumvon undheute | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 29.03.2010 14:53
Besteht ein Sonderkündigungsrecht?
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