145 Ergebnisse für „schaden gebäudeversicherung versicherung“

Leserforumvon stihl | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 18.09.2022 18:58
[/quote] Mit etwas Pech gar keine, die alte Versicherung nicht weil es keinen Vertrag mehr gibt, die neue nicht weil der Schaden vor Versicherungsbeginn eingetreten ist. ... Jede Versicherung kann sich rausreden und sagen der Schaden ist alt, das ist doch ein Witz. ... Eure Versicherung behauptet aber, dass der Schaden(!)
Leserforumvon Tadde | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 21.12.2009 22:05
Hallo zusammen wir haben einen Schaden von einem Heizungsrohr, das lekt tropfenweise und wir wissen nicht wie lange schon...seit wir es wissen haben wir natürlich Eimer drunter getellt...nun die Frage: ein Heizungsmonteur sagt das e ein klarer Fall für die Gebäudeversicherung ist! ... Der Besitzer meint das die Gebäudeversicherung niemals einen Schaden übernimmt, der letztendlich von der Heizungsanlage kommt....meint aber das wir es ja versuchen können.... ... Oder Tips gegenüber der Versicherung????
Leserforumvon finnsoenke | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 28.06.2010 17:51
In diesem Zusammenhang gab man mir den Hinweis das in solchen Fällen die Gebäudeversicherung die Kosten trägt. ... Ich glaube kaum, dass die Versicherung im Juni einen Schaden der im Februar entstanden sei zahlt. ----------------- " " Am 1.7.2010 von nnahoj Ich glaube nicht, dass das aussichtslos ist, von der Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen. Sicher hat firefighter0070 recht, dass Schäden unverzüglich zu melden sind.
Leserforumvon pegust | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 17.03.2009 20:14
Nach meiner Meinung müßte nun eigentlich jede Gebäudeversicherung den Schaden bis zu der maximalen Deckungssumme ersetzen, das heißt ich müßte zweimal 2500 EUR also insgesamt 5000 EUR erhalten. Die Versicherungsgesellschaft (beide Verträge sind dort abgeschlossen) argumentiert aber, es handele sich nur um einen Schaden, der durch die Verträge jeweils nur anteilig mit jeweils 1250 EUR das heißt gesamt 2500 EUR ersetzt wird. Hat die Versicherung da Recht, oder soll hier nur die Erstattung gering gehalten werden?
Leserforumvon dekaduka | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 15.11.2007 16:08
Der Schaden wird von den Besitzern regulär über Formblatt aufgenommen. ... Die Gebäudeversicherung wird den Schaden nicht reparieren lassen. Frage: Muss die Versicherung nicht zumindest die Kosten für das Gutachten (Leckortung) übernehmen.
Leserforumvon Lakis | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 28.01.2012 09:21
Ist die neue Gebäudeversicherung damit nichtig? ... Versicherung gibt. ... Versicherung etwas erwarten kann,oder als Lehrgeld abstempeln muss. ----------------- ""
Leserforumvon Susa1966 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 23.10.2009 19:39
Meine Frage ist, ob ein solcher Schaden überhaupt über eine Versicherung regulierbar ist und wenn ja welche Versicherung aufkommen muss. ----------------- "Susa" -- Editiert am 24.10.2009 09:22 Am 25.10.2009 von nnahoj Hallo und servus, nach Ihrer Schilderung betrifft das ganz klar die Gebäudeversicherung mit dem Risiko Leitungswasserschäden. Wenn Sie natürlich nur eine Gebäudeversicherung gegen die Risiken Feuer oder Sturm/Hagel haben, geht hier nichts. ... Melden Sie den Schaden dort umgehend, wenn Sie es noch nicht getan haben!
Leserforumvon Javun | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 14.07.2016 16:40
Hallo Zusammen, nehmen wir an die Gebäudeversicherung kündigt dem Versicherungsnehmer nach zwei Schäden. ... Im nächsten Schritt heißt es aber, welche Schäden hatten SIE im letzten Jahr, welche Versicherung hatten SIE vorher. ... Im nächsten Schritt heißt es aber, welche Schäden hatten SIE im letzten Jahr, welche Versicherung hatten SIE vorher.
Leserforumvon Zerna | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 09.05.2013 17:48
Im Dezember letzten Jahres erhielt ich von meiner Gebäudeversicherung (rückwirkend ab November)eine drastische Erhöhung des Versicherungsbeitrages. ... Zwischenzeitl. wurde auch der Schaden für die Innenrenovierung übernommen, nachdem ich mehrmals nachfragen musste. Darauf kündigte ich die Gebäudeversicherung.
Leserforumvon Saxo123 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 28.07.2018 08:03
In meiner Frage geht es um das richtige Verhalten wie der Gebäudeversicherung den Schaden anzeigen, obwohl die Versicherung noch nicht gewechselt ist und wir die Versicherung behalten wollen und nur diese aufstocken wollen.. ... Wir wollen sie behalten und nur bei der gleichen Versicherung einige Sachen dazuversichern. Die Frage ist nun, ob wir der Gebäudeversicherung den Schaden und die vermutete Ursache schon jetzt mitteilen oder nicht bzw. ob wir die Anzeige des Schadens schon jetzt machen müssen.
Leserforumvon jogibaerle3000 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 03.02.2012 13:25
Das haben wir auch unserer Gebäudeversicherung mitgeteilt und leider auch sofort Firmen mit der fachgerechten Reperatur des Schadens beauftragt, d. h. ... Aber welche Wahl hatten wir denn, da ja der Schaden so schnell wie möglich beseitigt werden musste (es handelte sich ja um wichtige Bereiche in der Wohnung, d. h. ... Auch hat die Versicherung uns nie mitgeteilt was wir jetzt weiter machen sollen.
Leserforumvon Knoxi | Versicherungsrecht | 10 Antworten | 02.08.2010 20:27
Gruß Knoxi ----------------- " " Am 2.8.2010 von Sir Berry Hi Knoxi, die normale Gebäudeversicherung deckt die Schäden von Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser und Sturm - Hagel ab. ... Als ich heute der Versicherung den Schaden melden wollte, wurde es direkt am telefon abgelehnt mit der Begründung, es gab keinen Wind. ... Nur gut dass wir nicht nur eine Gebäudeversicherung haben sondern auch eine Rechtschutz.
Leserforumvon cliff07 | Versicherungsrecht | 12 Antworten | 01.02.2006 09:44
Außerdsem wurde festgestellt das die Schlafzimmerwand von Mister X neben dem Bad ebenfalls Feuchtigkeitsschäden hat. 1.Frage: Welche Versicherung wird den Schaden in der Wohnung der Familie y übernehmen? ... Herr X hat eine Hausratversicherung und eine private Haftpflicht. 2.Frage: Muß Herr X seinen eigenen Schaden selber tragen oder welche Versicherung würde da zahlen? ... gruß mF Am 28.2.2006 von cliff07 Nachtrag: In diesen Fall wurden die Schäden in den Wohnungen X und Y von der Gebäudeversicherung übernommen,da es sich um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungwasser" handelt.
Leserforumvon DE | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 16.10.2007 14:04
Die von der Versicherung angebotenen 12,50€/h sind dabei eher unzureichend. Kann man bei der Gebäudeversicherung fiktiv abrechnen (also §249ff.)? ... Ziehen Sie bitte meine Aussage nicht in Zweifel, es ist Fakt, diesen Schaden werden Sie von einer Fachfirma (für das von der Versicherung akzeptierte Geld) nicht erledigt bekommen.
Leserforumvon josef11 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 25.04.2008 16:42
Hallo, ich habe vor einigen Wochen, kurz nach der Zeit des Sturmes "Emma", einen Wasserschaden im Keller gehabt, den ich sofort an die Versicherung gemeldet habe. ... Meine Versicherung will den Schaden nicht abdecken, da es laut Wetteramt am Schadentag keine Gewittertätigkeit an meinem Wohnort gab. Ich nehme an, der Schadentag war der Tag, an dem ich den Schaden festgestellt oder gemeldet habe.
Leserforumvon BSt2009 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 08.07.2009 22:39
Hallo Zusammen, uns beschäftigt gerade folgender Sachverhalt von dem ich mir hier ein wenig Klärung erhoffe: In unserem Haus haben wir einen Wasserschaden (Leckage an einer Wasserleitung), Schaden wurde sogleich der Versicherung gemeldet, Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet etc. ... Jetzt kommt von der Versicherung das Argument, dass das Laminat ja nicht mit dem Gebäude fest verbunden sei und daher nicht über die Gebäudeversicherung abgedeckt sei (sondern Hausrat); Teppich ist ca 10 Jahre, Laminat 5 Jahre alt. ... Allerdings übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für den Teppich und natürlich wird nur ein Bodenbelag ersetzt.
Leserforumvon fb418877-85 | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 03.08.2015 12:33
Mein Vater sprach heute morgen von einer Abtretungserklärung die ich unterzeichnen kann.. sodass die Versicherung verpflichtet ist, den entstandenen Schaden zu ersetzen. ... Gesagt getan, er hat mir versichert, dass die Gebäudeversicherung den Schaden zu tragen hat. ... Am 3.8.2015 von drkabo Zitat:Gesagt getan, er hat mir versichert, dass die Gebäudeversicherung den Schaden zu tragen hat.
Leserforumvon belle | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 24.07.2008 23:17
Eine erweiterte Gebäudeversicherung -die nicht abgeschlossen ist- würde gegebenenfalls auch Schäden am Fenster übernehmen. ... Ich werde mih mit der Aussage des Versicherungsmenschen: Fenster ist Sache der Gebäudeversicherung nicht zufrieden geben. mfg Am 18.8.2008 von belle Nachtrag: Nach Beschwerde bei der Hauptverwaltung der Versicherung rief der Versicherungsagent an und teilte mit, dass er sich geirrt hatte:"Der Schaden am Fenster ist ein Hausratsschaden und wird von dieser geregelt." mfG --in den gängigen standard bedingungswerken ist die gebäudebeschädigung durch einbruch versichert-- ...eben nicht, sondern nur bei einer erweiterten Gebäudeversicherung. -- Editiert von belle am 18.08.2008 23:32:34 Am 19.8.2008 von BigMikeOWL >>>...eben nicht, sondern nur bei einer erweiterten Gebäudeversicherung. Ich rede aber von Hausrat und da eben doch >>>der Versicherung rief der Versicherungsagent an und teilte mit, dass er sich geirrt hatte: tolle wurst
Leserforumvon gaensgirgl | Versicherungsrecht | 11 Antworten | 20.01.2008 07:33
Der Schaden war ca. 1100 Euro. ... die eigene Gebäudeversicherung?? ... Warum wendest Du Dich nicht endlich an Deine eigene Gebäudeversicherung?
Leserforumvon cncncn26 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 29.05.2017 12:23
Hallo an alle, folgender Fall: A hat in seiner vermieteten Eigentumswohnung einen Wasserschaden, der von der Gebäudeversicherung gedeckt ist. ... Deshalb würde den entstandenen Schaden gerne von der Versicherung im Vorfeld regulieren und den Betrag auszahlen lassen. ... Btw.: Der Schaden muss belegt werden.
123·5·8