31 Ergebnisse für „schaden kaskoschaden“

Leserforumvon holdi | Versicherungsrecht | 10 Antworten | 09.10.2008 10:50
Bei einem Kaskoschaden muss ich daher eine vom Versicherer benannte Werkstatt aufsuchen. ... Allerdings verlierst Du dadurch nicht das Recht, ggf. den Schaden neutral begutachten zu lassen. uwe Am 9.10.2008 von epoeri >>Ist dies möglich, trotz noch laufender Werksgarantie? ... Sepp aus Bayern -- Editiert von nnahoj am 10.10.2008 09:38:57 Am 10.10.2008 von BigMikeOWL >>>Allerdings verlierst Du dadurch nicht das Recht, ggf. den Schaden neutral begutachten zu lassen. das recht kann er auch nicht verlieren, das hat er gar nicht aber zum thema: werksgarantien, wie z.b. durchrostung, können dabei tatsächlich verloren gehen, das ist richtig. gruß Am 13.10.2008 von guest-12322.10.2008 08:06:12 in welcher bedingung des kaskovertrages steht ein ausschluss für ein eigenes gutachten?
Leserforumvon 123Claudia123 | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 21.11.2023 05:37
Fahrzeug Kaskoschaden – Zahlung der Versicherung Habe mit dem Fahrzeug einen Vollkaskoschaden. ... Meiner Meinung nach müsste entweder bei beiden Brutto oder bei beiden Netto angesetzt werden (ganz im Sinne der Argumentation auf Wiederbeschaffungswert-Seite: Umsatzsteuer wird erst zum Schaden, wenn sie anfällt müsste man auch sagen sie wird erst zum Wert, wenn sie auch anfällt).
Leserforumvon Nameeert | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 14.07.2014 10:39
Hallo, folgende Situation: - Fahrzeug: VW ( EZ 04/2012) - Kaskoschaden aufgrund Unwetters (Sturm / Hagel) - Gutachten von Versicherung veranlasst Gutachten: - Einschätzung lt. ... Das ist nicht sein Schaden. ... Ja, das ist schon klar, tatsächlich entstandener Schaden muss auch ersetzt werden.
Leserforumvon basti1989 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 21.02.2013 12:42
Hallo und zwar habe ich einen Schaden an einem Segel verursacht. ... Am 12.02.2013 habe ich den Schaden der Versicherung gemeldet. Diese hat nun die Zahlung abgelehnt weil ich nicht "unverzüglich" den Schaden eingereicht habe.
Leserforumvon Vmax777 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 10.08.2005 16:43
Ich bin ja froh, dass es gemacht wird, aber ist es nicht eigentlich so, dass die Versicherung auf Basis eines Kostenvoranschlages mir das Geld für die benötigte Reparatur zahlt und es dann in meinem Ermessen steht, in welchem Umfang ich den Schaden reparieren lasse? ... Daher gilt wie immer: Wer lesen kann (und es auch macht) ist klar im Vorteil Gruß Am 12.8.2005 von hh Dass die Reparaturkosten auf Basis eines Kostenvoranschlages gezahlt werden müssen gilt nur für einen Haftpflichtschaden, nicht für einen Kaskoschaden.
Leserforumvon blondie2002 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 14.08.2010 22:51
Ich denke mal 2000 bis 3000 Euro Schaden. ... Im vorliegenden Fall bedeutet das, dass sie für den Schaden an der Garage ist. Die Kaskoversicherung ist für den Schaden am Auto.
Leserforumvon kaipirinja | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 02.12.2011 06:05
Die Versicherung hat jetzt den Schaden abgerechnet und versucht ihn in Regress zu nehmen für knapp 5.000 Euro.
Leserforumvon Carman | Versicherungsrecht | 9 Antworten | 04.06.2009 17:17
Den gezahlten Drittschaden regressiert man bei dir, nicht den Kaskoschaden. ... Der Kaskoschaden wurde aber wie schon gesagt dem Fahrzeughalter nicht gezahlt. (verweigert) Trotzdem bekam ich ein schreiben das ich den Kaskoschaden erstatten soll.
Leserforumvon Enrico Pöppel | Versicherungsrecht | 13 Antworten | 11.04.2018 20:30
Jetzt ist ein Brief gekommen, das wir kein Geld für den Kaskoschaden bekommen weil das Auto nicht versichert gewesen ist. Gilt dies auch für die Haftpflichtversicherung(Schaden an den anderen Autos) ? ... Wir sind grad irgendwie ratlos MfG Am 11.4.2018 von Harry van Sell Zitat (von Enrico Pöppel):Jetzt ist ein Brief gekommen, das wir kein Geld für den Kaskoschaden bekommen weil das Auto nicht versichert gewesen ist.
Leserforumvon DumitruKurier | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 12.10.2020 19:46
Am 13.10.2020 von charlyt4 Zitat (von DumitruKurier):Nein Anwalt schient etwas verwirrt zu sein Wenn ich mir deine ganzen Fragen zu diesem einen Schaden ansehe, möchte ich bezweifeln dass es einen Anwalt gibt. gruß charly Am 15.10.2020 von DumitruKurier Ihr habt alle so recht, in wirklichkeit bin ich Schlachter und suche ein neues Rezept für Grützwürste.
Leserforumvon losetoni | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 27.12.2011 17:41
Thema Verkehr Sachverhalt in Stichpunkten -> nicht schuldhaft verursachter Verkehrsunfall -> gegnerische Versichrung reguliert unseren Schaden bei 30 % Mithaftung -> gegnerische versicherung verlangt von uns die Übernahme des 30 %igen Kaskoschadens des Unfallverursachers -> meine Haftpflichversicherung befindet sich seit 2010 in Insolvenz, Unfall war im Jahr 2009 und ist selbstverständlich über die entsprechenden Forderungen informiert Frage Kann die gegnerische Versicherung von mir (persönlich) die 30 % Kaskoschaden des Unfallverursachers verlangen ?
Leserforumvon go477965-48 | Versicherungsrecht | 10 Antworten | 08.11.2017 12:02
Danke Am 8.11.2017 von fm89 Zitat: und ca. 1 Jahr später verlangt die Versicherung den Schaden noch zurück. ... Haftpflicht- oder Kaskoschaden? Am 8.11.2017 von go477965-48 Haftpflicht, kein Kaskoschaden.
Leserforumvon Alex777 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 04.12.2016 12:53
Schaden ca. 1000 EUR. ... Dies ist aber kein Kaskoschaden (ausgenommen der Schaden am LKW) sondern ein Haftpflichtschaden. gruß charly Am 5.12.2016 von spatenklopper Zitat (von Alex777):Der LKW war auf Händlerkennzeichen, also Vollkasko ? ... Schäden an eigenen Fahrzeugen werden in der Regel nicht übernommen.
Leserforumvon Matpol | Versicherungsrecht | 10 Antworten | 09.09.2004 10:22
Deine Versicherung hat aber den Schaden nicht verursacht und ist deshalb nicht haftpflichtig, sondern sie ersetzt dir als Kaskoversicherung einen entstandenen Schaden. Der echte Schaden ist also die Reparaturrechnung incl. ... Die Abrechnung nach KV darf die Versicherung bei Kaskoschäden ablehnen.
Leserforumvon rightsaidrecht | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 19.12.2008 13:24
Nur bei Kaskoschäden hat die Versicherung das Recht einen eigenen Gutachter zu schicken. ... Du solltest die Versicherung auffordern den Schaden gemäß Gutachten zzgl.
Leserforumvon michelmichel1983 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 27.07.2018 13:13
Nach 2 Jahren tritt ein Kaskoschaden durch Vandalismus ein. ... (Vandalismus ist abgesichert laut Vertragsbedingungen) Nachdem der Schaden entdeckt wird, wird eine Anzeige bei der Polizei gestellt die den Schaden polizeilich aufnimmt. ... Beweis, dass Sie die Schaden selbe verursacht haben.
Leserforumvon Bastian10 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 18.02.2010 12:19
Dieser bestätigte dass der Schaden nicht an dieser Unfallstelle verursacht wurde, da der Schaden der auf der linken Seite des Fahrzeugs nicht von der Verkehrsinsel stammen könne. ... Muss jetzt ich beweisen das ein Schaden evtl. auch vorher bestanden hat? ... Dennoch liegt ein Kaskoschaden vor, Ihr Fahrzeug ist beschädigt und Sie haben Anspruch auf Regulierung.
Leserforumvon Plusar500 | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 17.07.2016 09:49
Der VM sagt das wäre kein Problem denn er verleiht kostenlos und die Schäden würde seine normale (kasko) Versicherung tragen. ... Alle anderen Schäden muss man dem Verleiher ersetzen. Am 17.7.2016 von Plusar500 Na es geht ja um einen möglichen Kaskoschaden.
Leserforumvon andi1972 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 27.07.2010 11:43
Außerdem können sie auch nicht mehr dafür Garantieren das Kaskoschäden von ihnen bezahlt werden können dies soll man selbst zahlen. ... Nennen Sie als besonders wichtigen Grund für die Kündigung, dass Sie für Kasko-Schäden möglicherweise gar keinen Ersatz mehr erhalten.
Leserforumvon Rechtundunrecht123 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 11.01.2013 16:23
Hallo, ich hatte einen verkehrsunfall mit einen anderen auto. ich und die gegnerische seite wollte keiner die schuld anerkennen. habe mir einen anwalt genommen und danach ein gutachten vom schaden erstellen lassen. um es abzukürzen, die beweislast der polizei, zeugen etc spricht gegen mich und ich würde höchstwahrscheinlich verlieren. ich fühle mich aber trotzdem nicht schuld und. ich beiße halt nur in den sauren apfel um zeit und geld zu sparen weil ich auch kein rechtsschutz habe (leider) deshalb werde ich meine vollkasko in anspruch nehmen. mein anwalt hat schon ein schriftstück verfasst das die gegnerische versicherung nicht zahlen wird wegen der beweise gegen mich und das ich meinen schaden über die vollkasko regulieren möchte etc bla bla. auch hat er geschrieben das ein gutachten von meinen schaden schon vorliegt und auch schon bei meiner versicherung vorliegt mit der bitte meinen schaden und die gutachterkosten zu regulieren. antwort steht noch aus da ja erst gestern abgeschickt wurde. so, nun weiß ich ja das man bei vollkasko keinen eigenen gutachter nehmen kann sondern die versicherung einen stellt. ich habe denn ja schon vorher genommen und meinen anwalt weil ich einen anspruch vom gegner abwehren wollte bzw meinen durchzusetzten, hab mich ja praktisch für meine versicherung eingesetzt das die keinen schaden beim gegner regulieren müssen. so, wie wird das jetzt mit den gutachterkosten gehandhabt üblicherweise ? ... Wenn der Schaden nicht allzuhoch ist und Ihr Auto noch neueren Datums, dann wird man mit ein paar Fotos und der Reparaturrechnung zufrieden sein. ... Nach den Versicherungsbedingungen gibt halt der Versicherer beim Kaskoschaden das Gutachten in Auftrag bzw. entscheidet grundsätzlich über die Schadenfeststellung, deshalb werden Sie wohl im Normalfall auf Ihren Gutachterkosten hängen bleiben.
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