44 Ergebnisse für „schaden sturmschaden“

Leserforumvon itctrans | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 08.09.2017 13:57
Die Versicherung will den Schaden ersetzen gemäss Angebot der Firma.Das Angebot der Firma liegt vor mit der Warnung dass für die Markise keine Ersatzteile mehr gibt, sollte es beim Tuchaustausch Probleme geben. - In diesem Fall wer muss die Zusatzkosten übernehmen? ... ME dürfte es da keine Probleme geben, der Vers. wird es egal sein, ob sie lediglich das Tuch austauscen oder die neue Markise durch diese Kosten mitfinanzieren, vorher fragen würde aber auch ich. sorry, mein Fehler, es geht um die Auszahlung des komplettes Angebotes (MIT MEHRWERTSTEUER ETC) im Voraus und ich zahle den Rest nach Ersatz der kompletten Markise Ohne den Schaden hätte die Markise vielleicht noch 10 Jahre überlebt und die Firma hat ausdrücklich gewarnt dass es keine Ersatzteile mehr gibt. Es wäre somit unklug neues Tuch auf alte Markise zu montieren und vielleicht geht beim Austausch auch was kaputt FAZIT: Durch den Sturmschaden sind wir GEZWUNGEN jetzt eine komplette Markise montieren zu lassen.
Leserforumvon gaensgirgl | Versicherungsrecht | 11 Antworten | 20.01.2008 07:33
Der Schaden war ca. 1100 Euro. ... Am 20.1.2008 von BigMikeOWL warum auch, du willst ja was wenn sich aus den bildern entnehmen lässt dass der baum vorher schadhaft war, dann schalte eine RA ein. oder mach selbst druck, auffordern, frist setzen etc ..... wenn nicht, vergiss es gruß Am 21.1.2008 von Commodore Hallo, was sagt denn die eigene Sturmschaden-Versicherung zur Regulierung der Sturmschäden durch den Baum?
Leserforumvon shit_happens | Versicherungsrecht | 12 Antworten | 25.11.2021 18:11
Habe den Schaden bei der Hausratversicherung und die haben aber abgelehnt, weil solche Schäden nur infolge von Blitz versichert sind. ... [quote=****_happens]Habe den Schaden bei der Hausratversicherung und die haben aber abgelehnt, weil solche Schäden nur infolge von Blitz versichert sind.... Warum genau bleibt im Dunklen, ein Zusammenhang mit [i]"Baum fällt in Leitung"[/i] oder gar [i]"Sturmschaden"[/i] ist nicht erkennbar.
Leserforumvon Lotus Five | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 17.12.2012 19:43
Der Sturmschaden war im oberen Bereich der Frontstoßstange mehr links vom Crash. Die Versicherung vom Sturmschaden hat ja die komplette Erneuerung der Frontstoßstange an mich bezahlt. Nun habe ich eine Frontstoßstange mit 2 Schäden.
Leserforumvon rechtsuchenderr | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 17.11.2022 13:43
Guten Tag, im Januar 2022 hatten wir an mehreren Gebäuden Sturmschäden zu beklagen. ... Es wurden die Schäden an den unterschiedlichen Gebäuden begutachtet. ... Du meldest einen Schaden an einem angeblich versicherten Objekt.
Leserforumvon Monilein | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 30.01.2007 10:18
Wer bezahlt jetzt den Schaden? ... Der Nachbar sagt, er hätte nichts gemerkt, auch weil der "Schaden" höher im Baum lag. ... Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zahlen bei Sturmschäden ab Windstärke 8.
Leserforumvon Alex der Fragende | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 09.12.2019 09:12
Da es in der Woche recht stürmisch war hat sie die Versicherung angerufen und einen Sturmschaden gemeldet. ... Dabei hat er festgestellt, dass die Balken durchgegammelt waren, der Schaden also nichts mit dem Sturm zutun hatte. ... Kündigungsrecht nach Schaden § 92 VVG ??
Leserforumvon sgt_pecker | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 07.10.2019 03:47
Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Ser hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. ... Der Schaden geht meiner Meinung nach zu ihren Lasten. ... Der Schaden wurde durch sie verursacht.
Leserforumvon Schönredner | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 30.09.2019 08:39
Man muss dazu sagen, dass der Vertrag in den letzten fünf Jahren mit einem großen Wasserschaden und zwei Sturmschäden belastet ist, die Kündigung sich aber nicht auf einen Schaden bezogen hat. ... Wenn ich den Schaden nun anzeige, kann die Versicherung dann aufgrund des Schadenfalles die Kündigung vorziehen?
Leserforumvon Wichtelmann | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 30.07.2016 18:09
Dies meldete ich der Versicherung, die den Schaden begutachtete und genehmigte. ... Die können ja nicht gut eine bereits vor dem Schaden gekaufte Markise ersetzen oder? ... Am 31.7.2016 von Harry van Sell Zitat (von Wichtelmann):Die können ja nicht gut eine bereits vor dem Schaden gekaufte Markise ersetzen oder?
Leserforumvon Sven Flisar | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 12.12.2017 19:17
Am 28.10 ist bei einer Veranstaltung ein 30 Mann Zelt von einem Sturm auf mein auto geschleudert worden , der Schaden beträgt 2370 Euro an meinem Fahrzeug. Nun schreibt mit die Haftpflicht des Veranstalters das sie die Schaden nicht übernehmen da es Höherer Gewalt sei.
Leserforumvon Silvanna | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 14.03.2018 10:00
Diese teilte uns mit, dass der Schaden von einem Sturmschaden kommen könnte. ... Am 14.3.2018 von Lazyboy Du musst nachweisen, dass ein versicherter Schaden eingetreten ist. ... Ein "könnte Sturmschaden sein" oder einen "Sturmschaden"?
Leserforumvon kerstin22 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 20.01.2007 14:08
Nun zu meiner Frage: Muss ich den Schaden beheben lassen? Schätzt der zuständige Sachverständiger den Schaden? ... Am 20.1.2007 von hh Die Teilkaskoversicherung muss nur dann eintreten, wenn der Schaden tatsächlich behoben wird.
Leserforumvon gurgelhals | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 23.12.2013 17:57
Xaver haben viel Schäden hinterlassen. ... Der Versicherung wird der Schaden gemeldet. ... Wozu ist VN verpflichtet und was und wie lange, damit dem VN nicht nachgesagt wird, er hätte nicht alles getan, um den Schaden zu minimieren?
Leserforumvon totte007 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 16.08.2005 10:57
Der Restaurantbesitzer meldete den Schaden seiner Versicherung, die nach einer Woche feststellte, dass es sich um einen Sturmsachden handele, der Baum regelmäßig gepflegt und überprüft werde und somit keine Haftpflicht eintrete. ... Die Versicherung des Geschädigten wiederum teilte dem Geschädigten mit, dass es am 29.07.2005 keinen Sturm der Stärke 8 gegeben habe und sie den Schaden nicht begleichen könne.
Leserforumvon arcangel71 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 26.08.2008 11:01
A erleidet aufgrund eines Sturms, Schäden am Haus.
Leserforumvon IgnazWrobel | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 20.08.2014 13:34
Ich habe den Schaden meiner Wohngebäude/Hausrat Versicherung gemeldet.
Leserforumvon Fachwirt84 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 20.05.2015 18:54
Den Schaden habe ich meiner Gebäudeversicherung gemeldet. Nun weiß ich, dass Schäden wie Leitungswasser-, oder Sturmschäden am Dach des Hauses nicht nach KVA abgerechnet werden können, da durch eine Nichtbehebung weitere Schäden entstehen können.
Leserforumvon Ich_bin_unschuldig | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 13.04.2011 20:52
Schaden wurde der Vers. gemeldet. ... Ich schätze den Schaden auf ca. 300-600 Euro.
Leserforumvon Libel | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 29.06.2008 19:34
Mal angenommen, eine Wohngebäudeversicherung (Abschluß 1985)lehnt die Übernahme der Schäden, Dachziegeln, Firstziegeln und Scheiben die durch Hagel verursacht wurden mit der Begründung ab, dass keine eigen Hagel-Versicherung abgeschlossen wurde. Ich glaube, damals zur Zeit (1985) waren Schäden wie Hagel und Schnee im „Sturm" mitversichert und sind erst später rausgenommen worden - steht aber nichts im Vertrag, außer das Sturmschäden am Gebäude bezahlt werden.
123