Darauf schrieb mir meine Versicherung das man ab 01.01.2019 falls ich doch da bleibe mit folgenden SF Klassen usw berechnen würde.Alt 2018 SF 3 neu ab 2019 SF 1/2 da ein Schaden 2018 war . Ich bin mit diesem Schreiben zu der Neuen Versicherung gegangen um ein Angebot einzuholen .Er hat mit den Angaben berechnet die laut alter Versicherung ab 01.01.2019 greifen würden . ... Am 20.02.2019 wurden weitere 93,22 Euro abgebucht .Hierzu kam ein Schreiben das es ein Nachtrag wäre da die alte Versicherung Ihnen andere Daten gab als mit den gerechnet wurden sind bei der neuen .Daten alte Versicherung SF 1/2 ab 01.01.2019 .Die 93,22 Euro wären die Differenz von Januar und Februar wo mit falschen SF gerechnet wurde.
Also hab ich mir ein Angebot senden lassen von meiner Versicherung. ... Nun habe ich rum telefoniert und mir wurde gesagt Sie hätten die SF von der vorhergehenden Versicherung. da hab ich Angerufen und Sie haben das Bestätigt. ... Zwischen SF9 und SF24 liegen ja schon ein paar Euro - und auf jeder Jahresabrechnung steht die SF-Klasse drauf. ----------------- ""
Grüße Am 15.12.2006 von babu @ Gerechtigkeit 3% mehr VersSt. stehen sicherlich in keinem Verhältnis zu 2 € Beitragsersparnis, wenn man von der SF 1/2 in die SF 1 wechselt. ... Sonst wäre das Verhalten der Versicherung schon sehr zweifelhaft. ... das sind mehr wie 2 euro, da hat der statt nix mit zu tun.
KFZ Versicherung kündigen wegen Irreführung
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Mit dem Jahreswechsel, stellte aber auch die Versicherung die Rückstufungstabelle und die Schadenfreiheitsklassen von den Prozenten her um - somit fiel ich in dem neuen "günstigeren" Vertrag von der SF2 durch den Unfall auf die SF0 (ich verlor 5 SF Klassen). ... Die Versicherung meinte es wird mit dem 48 Euro Vertrag verrechnet und der 48 Euro Vertrag steht fest. Im Februar buchte die Versicherung 96 Euro ab, den Betrag für Januar und für Februar zusammen gefasst.
Ich hatte dieses Jahr einen Kasko-Schaden, weswegen nun die Kasko-SF erwartungsgemäss runtergesetzt wurde. Gleichzeitig ist der Beitrag in der Haftpflicht aber um 100 Euro gestiegen, obwohl die SF hier gestiegen ist. ... Da sich der Beitrag aufgrund von Umstufung in eine neue SF und der Preisanpassung in der Haftpflicht durch die Versicherung erhöht hat, möchte ich wissen, ob ich außerordentlich kündigen kann oder der Kasko-Schaden dieses Mittel außer Kraft setzt.
Wenige Tage nach seinem Tod hat meine Mutter der Versicherungsgesellschaft den Tod mitgeteilt und drei Tage später kam ein Brief mit einer Forderung von über 400 Euro, wegen falsch berechneter SF-Klasse. ... Auf den Rechnungen stand 2 Jahre die falschberechnete SF-Klasse und wurde aber immer fristgerecht halbjährlich bezahlt und bei der Kündigung 2014 erfolgte sogar noch eine Gutschrift von über 40 Euro. ... Dafür prüfen die Versicherungen ja die Schadenfreiheitsklasse bei der alten Versicherung nach?
Da ich Führerscheinneuling bin & unter 23 habe ich das auf mich angemeldete Auto auf meinen Vater versichern lassen (SF 3). ... Fazit: SF-Klasse und Tarifmerkmale (km-Klasse,Hersteller- und Typklassen, Fahrzeugnutzer etc.) bzgl. ... Kann ja mit 310,- Euro Ausbildungsgehalt keine über 500,- Euro zahlen!!!
Ich kenne bsp. eine Versicherung, da gibt es eine sog. Fühhrerscheinregelung, dann kommst du in SF 1/2. (3 Jahre EU-Führerschein). Oder aber ein Familienmitglied hat eine KFZ Versicherung (egal bei welcher VS, aber mit SF Klasse), dann kannst du mit SF 2 beginnen.
Vollkasko springt ein bei 150 Euro Selbstbeteiligung. ... Zahlt die Versicherung trotzdem? ... Am 19.12.2014 von epoeri quote:In der SF würde ich wg eines Schadenfreiheitsrabatts auch nicht steigen.
(lies sich nichmehr schliessen). waren 1200 euro schaden und irgendwelche krankenkosten. nun will meine versicherung mich für 10 jahre auf 55% hochstufen. ist das "normal" das ich hochgerechnet auf die 10 jahre alles selbst bezahlen muss? ... Wenn Sie nicht einverstanden sind damit, kündigen und sich ne andere Versicherung suchen. ... Am 12.11.2004 von epoeri Die Rückstufung erfolgte wahrscheinlich aus der Schadenfreiheitsklasse 16 zurück in die SF 6.
Also ich denk mal da kommen einige 1000 Euro zusammen. ... So wie Sie das schildern ist das ein typischer Schaden, der unter die Vollkasko fällt und den Ihre Versicherung auch problemlos übernehmen wird. ... Sie haben halt die vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen, ausserdem werden Sie im kommenden Jahr höhergestuft (Sie müssen also mehr VK-Prämie bezahlen), falls Sie nicht aufgrund Ihrer derzeitigen SF-Klasse einen Schaden frei oder mit Rabattschutz abgeschlossen haben.
Den hat man normalerweise ab SF 25 (25 schadenfreie Jahre) egal ob Haftpflicht oder Vollkasko. ... Irgendwie ist es sehr verwirrend, wenn man drei verschiedene Antworten von der Versicherung selbst erhält. ... Der Jahresbeitrag spielt dabei im Moment keine Rolle, da der Unterschied unter 10,- Euro ist. -- Editiert Henry86 am 17.11.2011 15:26 Am 18.11.2011 von epoeri quote:Wenn Sie 35 Jahre Unfallfreiheit haben, dann ja den Vertrag nicht umstellen!
Welche SF wurde dem denn zugrunde gelegt? ... [/quote]Leider schweigst du dich über das Wichtigste aus, nämlich auf welcher SF dieser neue Vertrag läuft. ... Am 20.5.2023 von Hilfesuchender062021 [quote=reckoner]Leider schweigst du dich über das Wichtigste aus, nämlich auf welcher SF dieser neue Vertrag läuft.
Liebe Experten, ich bekam vor kurzer Zeit von meiner Kfz-Versicherung einen Brief "Nachtrag zur Kfz-Versicherung", in dem ich hochgestuft werde. ... jedenfalls wurden von der gesamtsumme, die mir erstattet wurde, die 417 euro abgezogen. also bekam ich nur rund 500 euro anstelle von 917. zur erklärung: ich hatte nach erhalt des zweiten schreibens bei der versicherung angerufen und gesagt, dass ich den schaden aus 2003 inzw. beglichen habe. daraufhin hat die versicherung die abbuchung der 417 euro erst einmal gestoppt. der versicherungsmann meinte heute, dass das mit der erstattung (917 euro mins 417 = nur 500) so okay ist, weil die 417 euro ja nicht abgebucht worden sind. und nur, wenn die abgebucht worden wären, wäre mir auch die gesamte summe i.h.v. 917 euro erstattet worden. kompliziert, ich weiß. aber auch richtig so? ... Da ich die genauen Prämienzahlen nicht kenne folgendes verallgemeinert: Sie bekommen nach rückzahlung des schadens 2003 ihre alte SF-Klasse, diese wird mit jahreswechsel 2005 eine stufe höher gesetzt. da der schaden in 2004 passiert ist, bezieht sich die höherstufung auch auf das komplette jahr 2005, weshalb eine nachforderung für jan, feb und evtl. mrz 05 gerechtfertigt ist. die 417 Euro beziehen sich auf den schaden in 2004, wenn nach rückkauf des schadens aus 2003 die alte SF-klasse wieder gewährt wurde, dann ist die berechnung der versicherung soweit i.O.
Mir, sowie der neuen Versicherunsangestellten wurden von Versicherung "A" telefonisch meine SF Klasse bestätigt, so dass ich den Vertrag unterschrieb. ... April überweisen soll - zusammen ca. 1500 Euro. ... Michael Am 26.3.2004 von Miniway Hi die Versicherung hat das Recht die Beiträge bis zu 3 Jahre rückwirkend einzufordern.
Dennder Beitrag bei der SF-Klasse ist so hoch, dass ich damals diese Versicherung niemals gewählt hätte. ... >>>Dennder Beitrag bei der SF-Klasse ist so hoch, dass ich damals diese Versicherung niemals gewählt hätte. ... man kann ne menge sparen. ich versichere immer beim günstigsten. warum soll ich 200 euro mehr im jahr zahlen als nötig?
[/quote] Okay anders formuliert kann ich das Geld zurückverlangen was ich bezahlt habe und soll ich den Schaden den die Versicherung reguliert hat von 356 Euro bezahlen. in dem Brief steht: unsere Ermittlungen haben ergeben, dass Sie zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss berauschender Mittel standen. ... Wir fordern Sie auf, diesen Betrag unter Angabe unseres Aktenzeichens bis zum 27.05.2022 auf das Konto bei der Bayern LB München Was ich auch nicht verstehe wie kann bei einem Unfall das 356 Euro gekostet hat meine Schadensfreiheitsklasse auf über 400 Euro Jährlich erhöht werden. ... Hat man das Urteil der Versicherung zugeleitet?
Somit kann dann die Gesamtentschädigung schnell mal 100 oder 150 Euro höher sein als der Kostenvoranschlag. ... Grundsätzlich wird hier wohl kein Versicherer bei diesem Schadenumfang große Anstrengungen unternehmen, den Schaden um 100 Euro oder 200 Euro "zu drücken" oder Aufklärungsversuche machen, weshalb nun diese Schadenshöhe erreicht worden ist. ... Es steht klar in den Versicherungsbedingungen (Zusatz Rabattschutz), dass beim Versichererwechsel nur die SF-Klasse bestätigt wird, die man ohne Rabattschutz gehabt hätte. ----------------- "Sepp" Am 22.11.2008 von matz70 Ich hab gestern abend mal noch die AGB meiner künftigen Versicherung (Concordia) durchgelesen, aber diesbezüglich nichts gefunden.
Somit wird ja außerdem auch meine SF Klasse erhöt und müsste bzw. muss einen Beitrag von 130% bezahlen!!!!! ... Auch hast du kein Weisungsrecht gegenüber der Versicherung. ... Erst recht, wenn die SF-Klasse dann in Richtung 1/2, 0 oder gar Malus geht.