99 Ergebnisse für „versicherung familienversicherung“

Leserforumvon TomTom80 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 13.12.2005 15:53
.- lag und somit die Familienversicherung rückwirkend in eine studentische Versicherung gewandelt wird. ... Wenn er denen nun Abrechnungen schickt von Jan-Oktober in Höhe von je 416.- und für November und Dez in Höhe von je 705.- dann dürfte dies doch keine Auswirkungen auf seinen Versichertenstatus in der Familienversicherung gehabt haben… (10*416 + 2*705= 5.570.-) da ja 2 Monate Überschreitung des Satzes, egal in welcher Höhe unschädlich ist.
Leserforumvon sphings | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 13.06.2004 21:01
Habe ich denn kein Recht auf Familienversicherung? ... Wenn Sie sich nicht in Schul- oder Berufsausbildung befinden, endet die Familienversicherung nunmal mit 23. ... 2. evt. wenn Anspruch besteht Versicherung über den Bezug von ALG II.
Leserforumvon Aspirin1000 | Versicherungsrecht | 11 Antworten | 22.11.2016 20:53
Damals wurde allerdings angegeben, dass man in dieser Zeit unter die Familienversicherung des Ehepartners fällt. ... Wenn man allerdings vor der Elternzeit nicht pflichtversichert war, wird die freiwillige Versicherung weitergeführt werden müssen. ... Mein Partner, da er Student ist, habe ich in die Familienversicherung eingeschlossen gehabt.
Leserforumvon derdatedoktor | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 01.10.2013 22:40
Ist er noch mitversichert, falls ja, kann ich ihn aus der Versicherung ausschließen da er schon Volljährig ist. ----------------- "" Am 2.10.2013 von Lazyboy Einfach bei der Versicherung nachfragen, steht idR in den Bedingungen, die kennt vermtl. hier keiner. ... Deswegen fragen wie die Versicherung das sieht. MFG ----------------- "" Am 3.10.2013 von derdatedoktor Die Fragen ist ob ich den mitversicherten sohn explizit aus der Familienversicherung ausschließen. ----------------- ""
Leserforumvon toluma | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 07.01.2007 22:29
Meine Familienversicherung lief am 29. ... Auf meinen Anruf bei der Versicherung bei der ich meldete, dass meine Familienversicherung doch bald auslaufe und ich nicht genau wisse wann das wäre, wurde mir von der Versicherung mitgteilt das ich rechtzeitig schriftlich informiert werde. ... Ende November rief ich erneut bei der Versicherung an, hier teilte mir dann leicht verduzt mit das ich eben seit 29.8.2006 nicht mehr versichert sei.
Leserforumvon Leshii | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 14.01.2016 11:22
Möglichst schnell herausfinden, weshalb die Krankenkasse der Meinung ist, dass die kostenfreie Familienversicherung am 12.11.14 endete. ... Ich denke, dass im Schreiben der Versicherung versehentlich 2014 geschrieben wurde. ... Am 14.1.2016 von muemmel Warum sollte er nach Schulabbruch noch in der Familienversicherung sein?
Leserforumvon Coteaz | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 07.03.2016 12:54
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Familienversicherung und der Verdienstgrenze. ... Die Versicherung hat dann aber die Familienversicherung beendet und ich soll mich über die kostenpflichtige studentische Versicherung versichern. ... Ich bin da also noch etwas skeptisch, was die Aussage der Versicherung angeht.
Leserforumvon Sabinchen1 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 21.10.2008 15:46
Hallo an die Experten, angenommen, ein Schüler X ist kostenlos in der Familienversicherung der Eltern (Gesetzl. ... (Fragebogen zur beitragsfreien Familienversicherung für Angehörige). ... Gruß, Sabine PS: Hier geht's nicht darum, dass die Versicherung mutwillig hinters Licht geführt wurde, die Meldung wurde damals wirklich vergessen - bei dem ganzen Papierkram auch kein Wunder...
Leserforumvon YvonneS | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 13.01.2009 20:35
Im März 2007 wurde ich 23 und bin somit aus der familienversicherung meiner Eltern rausgefallen und musste mich selbstversichern bei der Aok mit einem geschätztem Wert von 132 Euro pro Monat. ... Wir fragten bei der versicherung meines Mannes nach wegen Familienversicherung. ... Tja nun siehts so aus: mein Mann hat vorhin nach 18 uhr, der anruf meiner Versicherung kam unmittelbar davor, seine Versicherung anrief und die haben im System das wir erst ab dem 6.1.09 dort versichert sind....das heisst 1 Jahr nach Antrag....
Leserforumvon willow4 | Versicherungsrecht | 11 Antworten | 10.06.2010 12:56
Allerdings auch bei der Mutter nur gegen Beitrag, nicht beitragsfrei in der Familienversicherung. ... Um eine rückwirkende Versicherung "GKV" oder "PKV" wird man nicht umhinkommen. ... Was wohl für die die Qualität des Maklers/der Versicherung spricht...
Leserforumvon guest-12323.09.2017 22:18:24 | Versicherungsrecht | 16 Antworten | 16.06.2017 11:04
Wenn Sie seit Dezember keine eigene Krankenversicherung abgeschlossen haben oder anderen Krankenversicherungsschutz hatten (Arbeitnehmer mit Krankenversicherungsabzug vom Lohn, Arbeitslosengeld-Bezug, Familienversicherung über Ehepartner), werden Sie Beiträge an die bisherige Versicherung nachzahlen müssen. ... Nicht jeder kennt alle gesetze auswenig und mag sein das sowas bei abschluss der versicherung im vertrag steht aber ich hab nix unterschrieben oder abgeschlossen. ... Zitat (von Volkornschnizel):und mag sein das sowas bei abschluss der versicherung im vertrag steht aber ich hab nix unterschrieben oder abgeschlossen.
Leserforumvon Martin1984123 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 13.12.2020 20:52
Grund dafür ist, dass ich im Juli den Fragebogen zur Familienversicherung (zur Überprüfung, ob noch ein Anrecht zur Familienversicherung besteht) hätte ausfüllen und zurücksenden müssen. Da die Versicherung nie eine Antwort erhalten hatte, wurden meine Kinder aus der Familienversicherung genommen, verblieben jedoch in der Versicherung zum Höchstsatz (~1600€/Monat für beide Kinder). ... Wie geht die Versicherung hier vor?
Leserforumvon oli82 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 30.05.2006 16:03
Gruß olivia Am 31.5.2006 von BigMikeOWL hi, du warst nicht versichert also musst du auch nichts zurückzahlen. einzig problem könnte die pflegeversicherung sein. da es sich um eine pflichtversicherung handelt könnte da jemand wach werden, glaube ich aber weniger. lass dich von dem neuen ag einfach irgendwo anmelden, gib als vorversicherung die familienversicherung deiner eltern an und gut ist. viel erfolg Am 31.5.2006 von HiMan1000 Ich glaube auch kaum, dass jemand wegen der Pflegeversicherung aufmerksam wird. ... B. bei uns in der Versicherung einen Fall, da war die Pflegeversicherung bei Vertragsabschluss nicht mit abgeschlossen wurden, weil die Pflege woanders wohl abgesichert war.... was sich als falsch später herausstellte.
Leserforumvon fb437354-78 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 17.03.2016 15:25
Hallo liebe Gemeinde, Ich bin neu hier und habe mal ne Frage zu folgendem Szenario: Der Fall: GKK fordert rückwirkend die Einstufung in eine Freiwillige Versicherung ab dem 23. ... Nun, nach Zukommen aller Nachweise in Kopie zu der GKK, argumentiert diese, dass der Student während des Praktikums kindergeldbezugspflichtig ist und die Familienversicherung nur dann greifen würde. ... März bis hin zur Immatrikulation an einer öffentlichen TU im Oktober) argumentiert die GKK ebenfalls mit: 'Das der Anspruch auf Familienversicherung nach Vollendung des 23.
Leserforumvon Pacai | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 31.12.2010 16:12
Somit darüber keine Familienversicherung möglich. ... Ist eine Familienversicherung als Ehegatting über mich ab Heirat möglich? ... Welche Möglichkeiten gibt es der Versicherung für die Mutter und deren Kinder, wenn die Versicherung des Stiefvaters (dt.
Leserforumvon icecycle | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 28.12.2007 14:07
Am 29.12.2007 von nataly Die Familienversicherung ist in § 10 SGB V geregelt: § 10 Familienversicherung (1) 1Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, 2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind, 3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht, 4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und 5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro. 2Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. ... I S. 1890, 1891) besteht. 3Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren. (2) Kinder sind versichert 1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, 2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind, 3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus, 4. ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war. (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt. (4) 1Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches). 2Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind und für die die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt ist, gelten als Kinder des Annehmenden und nicht mehr als Kinder der leiblichen Eltern. 3Stiefkinder im Sinne des Satzes 1 sind auch die Kinder des Lebenspartners eines Mitglieds. (5) Sind die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 mehrfach erfüllt, wählt das Mitglied die Krankenkasse. (6) 1Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden. 2Die Spitzenverbände der Krankenkassen vereinbaren für die Meldung nach Satz 1 ein einheitliches Verfahren und einheitliche Meldevordrucke.
Leserforumvon Temmi | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 20.11.2007 18:23
Kündigungsfristen bei der freiwilligen Versicherung berücksichtigt werden?
Leserforumvon abc098 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 05.12.2011 15:52
Ich habe eine Frage zur Versicherung in der Zeitspanne zwischen Studienende und Jobantritt. - Habe zum 31.08.2011 mein Studium beendet und bin exmatrikuliert - Momentan befinde ich mich im Bewerbungsprozess auf eine Stelle bei einem großen Unternehmen, das dauert noch an. - Ab dem 1.1.2012 fordert die Barmer Krankenkasse eine rückwirkende Zahlung für die Monate seit dem Studienende, sollte ich zum 1.1. keinen Job haben! ... Das wäre der Fall, wenn a) du verheiratet bist und Anspruch auf Familienversicherung hast oder wenn b) du noch jung genug bist, um arbeitslos in die Familienversicherung gesetzlich versicherter Eltern zu fallen (Altersgrenze ist da 23) oder wenn c) du unter 25 bist und direkt im Anschluss an das Studium die Meldung zu einem freiwilligen sozialem Jahr poder ähnlichem nachweisen kannst.
Leserforumvon Cassius83 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 30.09.2022 15:36
September 2022 16:52[/editmessage] Am 30.9.2022 von muemmel Na sicher gibt es da eine Grenze: [link=https://www.kv-fux.de/ratgeber/versicherungswissen/familienversicherung-mieteinnahmen/]https://www.kv-fux.de/ratgeber/versicherungswissen/familienversicherung-mieteinnahmen/[/link] Am 30.9.2022 von AR377 [quote=Cassius83]Meine Frage ist, bin ich trotz der Mieteinnahmen über meine Frau krankenversichert?
Leserforumvon fb320019-31 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 29.08.2018 21:09
Die Versicherung von B, übernimmt Schäden von A. ... A und B hätten eigene Haftpflicht-Versicherungen - die Familienversicherung von B deckt Schäden von A aber immer ab. ... Aus Sicht von A's Versicherung nicht.
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