56 Ergebnisse für „vertrag geld zahlung“

Leserforumvon go602012-68 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 09.02.2022 08:47
Dürfte die Versicherung die Zahlung einfach verweigern, wäre das Haus jetzt beispielsweise abgebrannt? Ich finde das schon sehr krass und kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Zahlung dann verweigert werden dürfte. ... Das Geld hatte ich eigentlich ohnehin schon abgeschrieben.
Leserforumvon Kölner | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 06.04.2005 12:35
Die Krankenkasse hätte Dich zuvor auf die Folgen einer Nichtzahlung hinweisen und den Vertrag kündigen müssen. ... Die Zahlung ist nach Abschluß der Leistung fällig, es werden also Verzugszinsen und Mahnauslagen hinzukommen. ... Wurde dann der Vertrag von der Versicherung gekündigt?
Leserforumvon gruebeline43 | Versicherungsrecht | 21 Antworten | 12.09.2014 12:28
Ebenso können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. ... Kein Geld? ... Was heißt das genau "die Zahlung bewirkt" wurde?
Leserforumvon Sonja Meichel | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 11.11.2004 14:23
Ich bin nun der Auffassung dass durch das einstellen des Versicherungsschutzes seitens der Versicherung auch kein Anrecht mehr auf Zahlung (ab diesem Zeitpunkt) der Versicherung besteht. ... Ich will die Versicherung ja grundsätzlich behalten, sehe mich aber außer Stande mein Geld so zum Fenster raus zu werfen. ... Dass ist ja so wie wenn ich etwas per Vorkasse mit 14 Tage Zahlungsziel verkaufe und hinterher die Ware behalten darf weil das Geld erst nach 30 Tagen am Konto war.
Leserforumvon Svenha | Versicherungsrecht | 15 Antworten | 08.02.2024 14:38
Verweigerung der Zahlung durch die Barmenia. ... [/quote] Damit ist der Vertrag nach Beginn der Reise zustande gekommen. ... [quote=Svenha]weiß ich gar nicht, wann der Antrag da eingeht und damit der Vertrag zustande kommt.
Leserforumvon neitschel | Versicherungsrecht | 0 Antworten | 05.01.2014 20:45
Dieser wollte auch den Vertrag fortführen, was aber nicht mehr möglich ist da der Vertrag zulange ausgesetzt wurde. Mir geht da ziemlich viel Geld flöten, da die neuen Verträge jetzt nicht mehr so steuerbegünstigt sind. Besteht denn hier eine gute Möglichkeit das fehlende Geld einzuklagen (meine damit die Zahlung bis 2013) bzw. auch Schadensersatz?
Leserforumvon fb367473-23 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 04.07.2013 21:37
Die Zahlungsfrist lief am 31. des Monats ab aber das Geld kam dort erst am 1 an. ... Ich hatte mal gelernt, dass der Vertrag erst dan als gekündigt gilt wenn es bei mir so im Briefkasten gelandet ist. Laut Makler ist der Vertrag auch wieder aufgenommen nach Absprache mit der Versicherung und mein Auto ist im Moment versichert aber wie wird das nun in diesem Zeitraum gehandhabt?
Leserforumvon Chelore | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 21.01.2013 15:52
Ich hatte aber noch ein altes Auto wo Beitragsrückstände offen waren, diese wurden auf diese Zahlung angerechnet ( ich wurde auch nicht schriftlich informiert) obwohl dieses Geld wie erwähnt für das neue Auto sein sollte. ... Als Zustansinformation muss ich noch dazu schreiben, dass der Vertrag für das Auto neu aufgesetzt werden musste, weil die Berechnungen von der Kravag hinten und vorne nicht gestimmt haben! ... Am 31.1.2013 von CBW Hallo, im Prinzip kann ein Schuldner bei seiner Zahlung die Verrechnung seiner Schuld vorgeben.
Leserforumvon Olivia2006 | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 31.10.2006 12:50
Ich habe diesen Vertrag zur Tilgung meines Darlehens abgeschlossen. ... Diesen Vertrag habe ich im Juni 2006 abgeschlossen. ... kapital lebens- und rentenversicherungen sind jeweils zum ende der beitragszahlungsperiode kündbar, bedeutet bei monatlicher zahlung auch monatlich. besondere kündigungsrechte wie arbeitslosigkeit etc. gibt es nicht, ausser die jeweiligen bedingungen sehen dies vor. der vertrag ist drei monate alt, da kommt nix raus, die abschlusskosten sind noch nicht bezahlt. wenn der vertrag einer tilgungsaussetzung unterlegt worden ist, muss zusätzlich geprüft werden ob er nicht auch abgetreten wurde. ansonsten muss der abtretungsgläubiger der kündigung zustimmen. viele grüße Am 31.10.2006 von Michael32 Was ist denn eine "falsche Lebensversicherung" ?
Leserforumvon Helen Smith | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 13.03.2005 23:36
Wird das geld auch dann ausgezahlt, wenn man wg Erziehungszeit nichts mehr eingezahlt hat? ... Ansonsten hängt es alleine von der Bausparkasse ab, unter welchen Bedingungen Du den Vertrag kündigen kannst. ... Solltest Du das Geld nicht für den Hausbau o.ä. verwenden, wird auch noch die rechtmäßige Zahlung der Wohnungsbauprämie geprüft.
Leserforumvon go621944-30 | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 28.12.2022 18:08
Sehr geehrte Forenmitglieder, der Sohn ist 35 Jahre alt und hat seinen Riesterrenten Vertrag bei der Versicherung gekuendigt. ... Zur Info: Der Sohn ist Versicherungsnehmer und hat den Vertrag unterzeichnet, außerdem hat er dem Vater das Geld fuer die Versicherung gegeben, sodass er es über seine Bankverbindung an die Versicherung zahlen kann. Der Sohn war während des Beginns des Vertrages nicht anwesend da er sich in einer hier nicht näher bezeichneten Klinik befand, daher hat der Vater mit dem Geld des Sohnes die Zahlung übernommen.
Leserforumvon Narcanti79 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 12.04.2010 01:46
hallo zusammen. bei uns war vor 1 woche ein vertreter der hmi. er hat meiner freundin die sogenannte kaiser rendite plus verkauft. er sagte, bei 50 euro zahlung monatlich und einer laufzeit von 30 jahren, würden auf die eingezahlten beiträge von somit 18.000 euro nochmals 18.000 von der hmi draufgelegt und das ist garantiert. ich habe mich jetzt mal etwas schlau gemacht und es ist gibt lediglich die bruttobeitragsgarantie. also nix mit doppeltem geld, wäre eine verzinsung von 4,17%, wenn ich richtig gerechnet habe. zugesichert wurden aber 2,25% wenn schlecht läuft, sonst fondsverzinsung. was sollen wir denn nun tun? ... ----------------- " " Am 12.4.2010 von schwedenbucht Über die genauen Klauseln musst du dich im Vertrag informieren, was darin steht ist fix.
Leserforumvon zwergnase | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 15.11.2005 19:37
Ein Freund möchte sich bei mir Geld leihen und bietet mir als Sicherheit eine Lebensversicherung an,die er nicht vorzeitig kündigen will. ... Würde ein kurzer Vertrag (Ich...trete hiermit sämtliche Rechte aus der Versicherung...an....ab) sowie die Aushändigung des Versicherungsscheines und die Einsetzung vom mir als Begünstigten im Todesfalle schon ausreichen? ... Was ist, wenn der Schuldner die Zahlung der Beiträge einstellt?
Leserforumvon manx_nln | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 21.11.2009 22:03
kann die versicherung rechtlich die zahlung einfordern oder wird sie einfach den vertrag kündigen und wir sind aus der sache raus? ... Jekyll quote:kann die versicherung rechtlich die zahlung einfordern Selbstverständlich kann sie das. ... Ich sehe nicht, warum sich die Versicherung hier kulant zeigen sollte. quote:auf keinen Fall etwas davon schreiben, dass das Widerrufsrecht abgelaufen ist Das wird wohl so ziemlich das Erste sein, was der Sachbearbeiter in so einem Fall überprüft. quote:Anwalt konsultieren der sich damit auskennt Und noch mehr Geld zum Fenster hinauswerfen, damit ein Anwalt ihr erklärt, dass der Vertrag einzuhalten ist?
Leserforumvon Jabroni84 | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 10.07.2021 17:31
Am 10.7.2021 von Jabroni84 Aber ist der Fall dann auch so, dass die Vollkasko meines Autos sich das Geld von dem Vermieter holt, wenn die Mieterin der Garage an mich untervermietet hat und das lt Vertrag eigentlich gar nicht darf? ... Am 11.7.2021 von hiphappy [quote=Jabroni84]Aber ist der Fall dann auch so, dass die Vollkasko meines Autos sich das Geld von dem Vermieter holt, wenn die Mieterin der Garage an mich untervermietet hat und das lt Vertrag eigentlich gar nicht darf?... Dir gegenüber darf die Vollkasko die Zahlung nur dann verweigern, wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast.
Leserforumvon fhxm | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 09.01.2011 19:27
Die Versicherung hat den Vertrag vorfristig noch Ende Dezember 2010 aus "Kulanz" auf das Konto des Vaters ausbezahlt. ... Hat die Versicherung auf ein falsches Konto gezahlt, erfolgte diese Zahlung nicht mit befreiender Wirkung. ... Wer war eigentlich Versicherungsnehmer, wer Bezugsberechtigter und wer hat den Vertrag gekündigt?
Leserforumvon ufftata | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 15.01.2014 15:05
Gerne kann ich weitere Auskünfte zum Vertrag geben. ... Die Versicherung möche nun die gestundeten Beträge doch als sofortige Zahlung haben, ansonsten endet mein Versicherungsschutz in 2 Wochen. ... Die Versicherung hätte mein Geld über ein Jahr angelegt und damit Zinsen erwirtschaftet.
Leserforumvon Leichtmatrose | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 29.07.2008 00:03
Bevor ich einen klaren Gedanken fassen konnte, habe ich das Geld überwiesen. ... Leichtmatrose Am 29.7.2008 von hh Du hast mit dem Fahrer des anderen Wagens einen mündlichen Vertrag abgeschlossen, dass der Schaden pauschal mit der Zahlung von 500€ abgegolten ist. Diesen Vertrag kann der Unfallgegener nicht einfach kündigen.
Leserforumvon Hibou | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 12.06.2010 13:51
Aus meiner Sicht trifft die Versicherung ein Verschulden daran, dass eine Weiterführung bei diesem Unternehmen inakzeptabel ist und denen dann auch noch für Unfähigkeit Geld zu zahlen, sehe ich nicht ein... 2. Die Versicherung wurde Ende letzten Jahres auf Anraten eines Anlageberaters erst auf dieses Versicherungsnternehmen übertragen, könnte man den gesamten Vertrag rückabwickeln, weil die Versicherung ihren Pflichten nicht nachkommt? (habe damals dummerweise im Vertrauen auf den langjährigen Anlageberater blind unterschrieben, konnte die Versicherungsunterlagen nicht fristgerecht durcharbeiten, da ich in der Psychiatrie gerichtlich untergebracht war... hätte den völlig überteuerten Vertrag sonst widerrufen...) 3.
Leserforumvon Meridol | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 14.05.2011 06:46
Auf meinem Durchschlag habe ich meine Bankverbindung angegeben und unterschrieben. doch das Geld wurde nicht abgebucht. ... Danke ----------------- " Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal" Am 14.5.2011 von Kabul Du hast doch sicherlich den Vertrag mit dem Optiker? ... Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, dann gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag bei Fälligkeit hätte eingezogen werden können und der Berechtigung hierzu nicht widersprochen wurde.
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