265 Ergebnisse für „vertrag versicherung kündigung“

Leserforumvon roksoa | Versicherungsrecht | 7 Antworten | 09.12.2008 19:43
Die Versicherung konnte ja später nicht von sich aus dann zu einem anderen Zeitpunkt den Vertrag einfach auflösen. Wenn Sie seinerzeit geschrieben hätten, Sie kündigen den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dann hätten Sie vermutlich eine Antwort bekommen mit dem Inhalt, dass man die Kündigung zum 1.1.2008 vormerkt und zu diesem Zeitpunkt die Auflösung erfolgt. ... Die Versicherung konnte ja später nicht von sich aus dann zu einem anderen Zeitpunkt den Vertrag einfach auflösen.
Leserforumvon Wolle9 | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 12.02.2016 14:49
Auf eine erneute Kündigung schrieb die Versicherung, dass fristgerecht zum 11.01.2017 gekündigt wurde. ... Die Versicherung antwortete mir darauf: "Ihre Kündigung am 23.05.2012 haben wir abgelehnt. ... Mit deiner Kündigung hast du allerdings gegen den bestehenden Vertrag verstossen.
Leserforumvon Koenig Arthur | Versicherungsrecht | 11 Antworten | 29.04.2015 12:30
Auch hiess es: "Wenn ich nicht zustimme, kuendigt die Versicherungsgesellschaft den Vertrag, und dann waere es fuer mich sehr schwierig, eine neue Versicherung zu finden ... ... . ... ==> Der Vertrag ? ... Da sollte ja noch keine Kündigung in der Post sein.
Leserforumvon Steven271 | Versicherungsrecht | 15 Antworten | 14.06.2005 13:34
Nun will die Versicherung erneut Geld da sich der Vertrag Ihrer Meinung nach automatisch Verlängert hat. ... Hast du wenigstens einen Nachweis, dass du die Kündigung an die Versicherung geschickt hast? ... Und nächstmöglicher Termin war hier meiner Meinung das Datum, an dem der Vertrag nach 5 Jahren auslief, vorausgesetzt die Kündigung kam fristgerecht an.
Leserforumvon Butzichen | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 12.07.2007 14:25
Die erste Kündigung ist angeblich gar nicht bei der Versicherung angekommen (obwohl erst per Fax und dann per Post verschickt). Die zweite Kündigung wurde dann gleich per Einschreiben an die Versicherung geschickt. ... Kündigung Ende des Jahres wäre ja auch ok, aber die Versicherung behauptet, dass wir überhaupt nicht kündigen können, sondern dass der Vertrag weiterläuft bis 2036.
Leserforumvon sanddeich | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 07.12.2005 14:24
Wenn wir dies nicht wollten, müssten wir uns bei der Versicherung melden. ... Ich habe dann angerufen und darauf hingewiesen, dass die Kündigung durch diesen Hinweis nicht hinfällig wird. Allerdings stand n meinem Kündigungsschreiben auch nur: Bitte kündigen Sie meinen Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Leserforumvon Farian222 | Versicherungsrecht | 8 Antworten | 06.11.2010 16:12
Gibt es überhaupt seriöse Versicherung ohne Fragen nach Kündigung??? ... Am 6.11.2010 von kai31580 quote:Gibt es überhaupt seriöse Versicherung ohne Fragen nach Kündigung??? ... Oder auch den Vertrag ablehnt. quote:Und meine Daten sind noch bei der neuen Versicherung vorhanden und gespeichert !!!
Leserforumvon Null Plan | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 21.09.2009 01:00
Versicherung B hat für mich ein Kündigungsschreiben an Versicherung A gesendet. ... Ich habe bereits einen Vertrag bei der "Ersatzversicherung" B unterzeichnet. Kann die Versicherung A die Kündigung aus ihrem genannten Grund verweigern?
Leserforumvon fb320808-62 | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 04.05.2015 18:04
Würde ich dies machen, wäre die Kündigung wieder unwirksam und der Vertrag würde bis zum neuen Kündigungszeitpunkt weiterlaufen. ... (ich habe die Versicherung ja bereits erneut gekündigt) Vielen Dank für eure Hilfe! ... Die Kündigung bringt hier nichts mehr.
Leserforumvon Djoli | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 26.11.2012 20:46
Zu dem von Ihnen gewünschten Termin ist eine Kündigung jedoch nicht möglich, da Ihr Vertrag vom 12.08.2012 bis 12.08.2013 läuft. Wenn Sie Ihren Vertrag beenden möchten, muss uns Ihre fristgerechte Kündigung einen Monat vor dem 12.08.2013 vorliegen." ... Der Versicherte hat parallel zur Kündigung eine neue Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abgechlossen.
Leserforumvon DieAusDemKeller | Versicherungsrecht | 6 Antworten | 15.08.2023 18:22
Meine Frage ist, ob ich trotz Kündigung seitens der Versicherung den Leistungsfall einreichen kann und dieser von der Versicherung bezahlt wird, oder ob diese sich wegen der bestehenden Kündigung quer stellen darf / kann? ... Vielleicht kann man den Vertrag dann auch - sicherlich zu anderen Konditionen - weiterführen Am 17.8.2023 von -Laie- [quote=DieAusDemKeller]Meine Frage ist, ob ich trotz Kündigung seitens der Versicherung den Leistungsfall einreichen kann und dieser von der Versicherung bezahlt wird, oder ob diese sich wegen der bestehenden Kündigung quer stellen darf / kann?... Und ja, solche Versicherungen kündigen sehr gerne den Vertrag wenn das Tier älter wird.
Leserforumvon go486742-5 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 22.03.2018 17:51
Nun ist Post von der Versicherung gekommen mit dem gleichen vertrag der jetzt wieder 2 Jahre laufen soll. Wir sind der Meinung das die Versicherung aber den Vertrag auf Grund des nicht bezahlen gekündigt hat und daher die restsumme auf einmal haben wollte. Ist es jetzt rechtens einfach den Vertrag neu aufzusetzen (Versicherung nennt es nachtrag) ?
Leserforumvon Lemon333 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 24.06.2019 11:16
Tja, damit die Kündigung überhaupt eine Chance hat, wirksam zu werden, muss der Kündigende (die Versicherung) den Zugang beim Versicherten nachweisen. ... Tja, damit die Kündigung überhaupt eine Chance hat, wirksam zu werden, muss der Kündigende (die Versicherung) den Zugang beim Versicherten nachweisen. ... Laut Vertrag darf die Versicherung von dem Vertrag zurücktreten, wenn der fehlende Beitrag nach erfolgter Mahnung nicht fristgerecht gezahlt wird.
Leserforumvon newbie | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 03.05.2008 09:54
Versicherung X hat zudem den Vertrag gekündigt wegen nichtzahlens (Anm. ... Ich habe daraufhin Versicherung Y kontaktiert und nachgefragt was man machen kann, die meinte Vertrag wurde gekündigt von X und zudem fand ein Versicherungsnehmer-Wechsel statt was einem Versicherungswechsel nicht im Wege steht. Nun meine Frage, was kann ich tun, da inzwischen ein Mahnbescheid bei meinem Vater auf den Tisch liegt mit der Restforderung der Versicherung X und zudem ein Versicherungsschein von Versicherung Y wo nun auch Geld will.
Leserforumvon Kathrin2108 | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 19.01.2010 10:14
Es geht darum, dass mein Lebensgefährte seine Kfz-Versicherung gewechselt hat. ... Ich selbst habe auch gewechselt und völlig problemlos hat mich mein Vorversicherer aus dem Vertrag gelassen. ... Der Neuversicherer wird wort- und kampflos seinen Vertrag auflösen und die bereits eingenommene Prämie zurück erstatten, weil man eben ein Auto nur einmal versichern kann und der Altvertrag nach Aktenlage mangels Kündigung nicht aufgelöst ist - zumindest lässt sich Ihrerseits nicht das Gegenteil beweisen, weil leichtsinnigerweise die Kündigung mit Normalbrief geschickt wurde.
Leserforumvon Cappuman | Versicherungsrecht | 2 Antworten | 28.05.2007 11:20
Hallo, habe meine Hausratversicherung bedingt durch Beitragserhöhung Anfang Mai gekündigt, obwohl der Vertrag noch bis 2009 läuft. ... Wie lang hat eine Versicherung Zeit die Kündigung zu akzeptieren oder zurückzuweisen?? ... Kann muss ich jetzt eine neue Versicherung abschließen??
Leserforumvon Henry86 | Versicherungsrecht | 5 Antworten | 12.10.2007 15:13
Wann kann ich die von mir abgeschlossene Versicherung kündigen und kann ich dann über die Versicherungsagentur wieder die gleiche Versicherung nehmen? ... Bis zu welchem Stichtag kann ich diese Versicherung kündigen? ... oh man, vertrag ist vertrag, kann man verstehen, muss man(n) aber nicht
Leserforumvon Lev2022 | Versicherungsrecht | 1 Antwort | 14.06.2023 13:52
Hallo, Kommt es bei Rechtsschutz­versicherungen oft zur Kündigung wegen Schadenshäufigkeit? Versicherer dürfen den Vertrag nach der zweiten Schadensregulierung innerhalb eines Jahres kündigen.
Leserforumvon guest-12305.01.2024 12:32:26 | Versicherungsrecht | 4 Antworten | 18.04.2020 10:02
Da ich davon ausging, dass auch Vertrag B lief und ich diesen Versicherungsschutz nicht mehr benötigte, schickte ich der Versicherung eine Kündigung für Vertrag B zum Sommer 2019. ... Leider habe ich erst vor kurzem festgestellt, dass die Versicherung daraufhin 2019 Vertrag A beendet hat, zum abweichenden, nächstmöglichen Kündigungstermin für diesen Vertrag. Die Versicherung hatte mir die Kündigung schriftlich bestätigt, aus der Vertragsnummer in der Kündigung hätte ich sehen können, dass die Bestätigung für Vertrag A galt.
Leserforumvon Elalein | Versicherungsrecht | 3 Antworten | 19.08.2014 20:16
Sie haben die neue Versicherung angerufen und gesagt ich hätte telefonisch einen Vertrag mit Ihnen geschlossen, was definitiv eine Lüge ist. ... Ziemlich sinnfrei, da man die Leistungen der Versicherung bereits in Anspruch nahm ... quote:Sie haben die neue Versicherung angerufen und gesagt ich hätte telefonisch einen Vertrag mit Ihnen geschlossen, was definitiv eine Lüge ist. ... Die "Kündigung" kann man so umdeuten.
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