8 Ergebnisse für „agbs e-mail frist gebühr“

Leserforumvon Michael32 | Vertragsrecht | 3 Antworten | 06.11.2006 07:50
Nachfolgende AGBs aus einer Abzockseite. ... Brief, Fax, e-mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Leserforumvon wetwater | Vertragsrecht | 10 Antworten | 20.03.2014 00:34
Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. ... Demzufolge hab ich gleich am nächsten Tag per E-Mail den Vertrag widerrufen. ... Ob wirklich 100% der Gebühr fällig werden, da streiten sich die Geister.
Leserforumvon neueruser04 | Vertragsrecht | 29 Antworten | 06.06.2005 09:32
Sie beanstanden die Gebühr für die Mobilfunkkarte. ... Da steht nichts von einer solchen Gebühr. ... "Sie beanstanden die Gebühr für die M
Leserforumvon bocci16 | Vertragsrecht | 10 Antworten | 08.11.2012 20:07
Ich habe BASE eine E-Mail geschrieben und eben die Probleme geschildert. ... Ich habe gestern Abend schon ein e-Mail an BASE geschickt. ... Reicht es wenn ich die Frist per e-Mail setzte oder sollte ich lieber noch einmal per Einschreiben schicken?
Leserforumvon trashik | Vertragsrecht | 232 Antworten | 30.04.2005 12:46
Die Kündigung kann per Post, Fax, oder E-Mail (support@firstload.de) erfolgen. ... Am 19.05.2005 habe ich per E-Mail gekündigt. Am 20.05.2005 bekomme ich eine E-Mail zurück, daß meine Kündigung zu spät erfolgt sei.
Leserforumvon Albireo20 | Vertragsrecht | 7 Antworten | 20.11.2018 17:09
Ich werde wenn ich zuhause bin nochmal den Vertrag raussuchen und die AGBs (ohne Namen der Anlage) mal hier posten. ... Vor Abschicken der Buchung kann der Nutzer die Daten jederzeit ändern und einsehen. 2.4 Dem Nutzer wird daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zugeschickt, in welcher die Buchung nochmals aufgeführt wird und die der Nutzer über die Funktion „Drucken" ausdrucken kann (Buchungsbestätigung). ... Die übrigen Leistungen und Räumlichkeiten können vom Hotelgast im Rahmen der bestehenden Kapazitäten gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr genutzt werden.
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Leserforumvon Babaj | Vertragsrecht | 23 Antworten | 19.04.2006 17:42
In den AGBs steht, das im Falle einer vorzeitigen Kündigung die sich das Recht behalten, die fälligen Beträge in höhe von 75% der abgeschlossenen Vertragdauer einzubeziehen. ... Sie hätten natürlich darauf hinweisen müssen, dass kein Zugang möglich ist und eine Frist zur Behebung setzen müssen. ... Des weiteren empfehle ich, Eure Fälle an die Medien zu geben, in Bayern z.B. die Sendung „Zündfunk", in Hessen an: ctmagazin.de e-mail: vorsichtkunde@hr-onlinde.de, tel 01803-624686 (siehe in you tube am 7.Juni 2007 des hess.TV über 1&1!
Leserforumvon Uwe Thiemann | Vertragsrecht | 847 Antworten | 03.10.2002 09:49
Auf dieses Schreiben hin zog ich endgültig die Notbremse und kündigte mit einer Frist von einem Monat zum 31.10.02. ... Meine E-Mail Adresse : Markus@6pac.net Wäre echt super wenn ich noch ein ähnliches Exemplar zur Verfügung hätte. ... Dort wurde mir gesagt, das die Preiserhöhung zum 01.05.02 war und ich ab diesem Zeitpunkt ein ausergewöhnliches Kündigungsrecht mit Frist von einem Monat habe.
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