Ich habe vor sechs Tagen einenTelefondienstleister beauftragt, für mich einen Wechsel des Anschlusses und des Internetzuganges von meinem bisherigen Anbieter auf seinen Dienst vorzunehmen. ... Auf dem mir ausgehändigtem Zettel steht groß "Auftrag" und im weiteren Text wortwörtlich: " Das Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald mir Arcor diesen Auftrag bestätigt hat." Nun meine Frage: Kann ich den Auftrag noch zurückziehen, solange ich keine Vertragsbestätigung erhalten habe oder ist der Auftrag einem Vertrag gleichzusetzen, bei dem ich kein Widerrufsrecht habe?
Hallo, hat jemand Erfahrungen mit dem Vodafone-Auftrag ? ... Beim alten Anbieter kündigen, ist nämlich in der Regel Aufgabe des Kunden.
Welcher Anbieter? Wurde der Auftrag bei einem eingehenden Anruf erteilt (über Vermittler )??? ... Ich habe der Telekom telefonisch den Auftrag gegeben.
Hallo, ich habe einen Internetvertrag stoniert, dies hat mir der Anbieter auch vor ca. einem Monat bestätigt. ... Ich habe natürlich den Anbieter kontaktiert. ... Jedenfalls würde ich persönlich nur die verbrauchte Leistung zahlen (Monats-GG, Telefongebühren o.ä.) und die Schaltkosten ablehnen, da der Auftrag nicht vertragskonform geschaltet wurde.
(Georg), vielen Dank für Ihren Mobilfunk-Auftrag. ... Ihr Auftrag wurde soeben an Ihren neuen Anbieter ... weitergeleitet und wird dort schnellstmöglich bearbeitet. ... Ob das von einem anderen Händler kommt oder im Mobilfunkvertrag intergriert ist (wobei dann fraglich ist weshalb der Anbieter des Mobilfunkvertrages da das Preisproblem nicht selbst kommuniziert), ob es für den Gerätepreis schon eine verbindliche Bestätigung gibt.
Oder vielmehr um einen Mangel an der vereinbarten Leistung, wozu ja auch Guthabentelefonie gehört und in Bezug auf die Vorleistung um Geschäftsführung ohne Auftrag?
Nun kann ich den Anschluss ja nicht zu meinen Eltern mitnehmen, die haben ja einen mit einem anderen Anbieter. ... Aber genau genommen hab ich ja nie einen Auftrag erteilt. ... Habe an die Niederlassung geschrieben (per Rückschein), meine Situation geschildert und einen Beweis für den Auftrag gefordert.
Es könnte auch sein, das der Auftrag an die Telekom schon erfolgt ist.
So, das als Vorinfo - jetzt ein, zwei Fragen dazu.. 1.Frage: Wie kann ein anderer Anbieter einfach so, ohne einen Auftrag von mir erteilt bekommen zu haben, bei meinem jetzigen Anbieter kündigen? (Es soll lt. dem "unbekannten" Anbieter sehr wohl ein Auftrag vorhanden sein, den man mir aber nach Rücksprache nicht aushändigen kann/will, wie auch immer..) Nach Widerruf, trotz abgelaufener Widerrufsfrist, die aber in diesem Fall nicht zum Tragen kommt, da Auftrag nicht von mir, ist das mit dem neuen Anbieter auf Nötigste geklärt. 2.
Nachdem ich seit 2019 immer sehr hohe Rechnungsbeträge durch Abbuchungen bezahlt habe, bin ich mit Verweis auf meinen Auftrag vom 2.August 2019 nun endlich mal bei dem Unternehmen vorstellig geworden, um Abrechnung gemäß meinem Auftrag zu verlangen. ... In der vom Anbieter erhaltenen Mail vom 9.8.2019 war sich nur allgemein für die Bestellung bedankt worden, die ich als Antwort auf meine wenige Tage vorher gemachte, mit dem 2.8.2019 datierte und am 6.8.2019 abgeschickte schriftliche Bestellung verstanden hatte. ... Der Beitrag von wirdwerden stellt dagegen fest, daß ein telefonischer Auftrag durchaus möglich ist, wenn er, wie in diesem Fall, von der den Auftrag empfangen zu haben behauptenden Telefongesellschaft bestätigt worden ist.
Hallo Zusammen, im Februar 2014 habe ich einen DSL Auftrag abgeschloßen. ... Welcher Anbieter? Wird besondere, vom Anbieter bereitgestellte Hardware benötigt?
Nach zwei Tagen kommt es zu einem Konflikt zwischen Person A und dem Anbieter. ... Er könne den Vertrag aber kündigen, dann kämen natürlich noch 29 € Portierungskosteen vom Anbieter zu einem etwaigen anderen Anbieter daazu. ... Meist enthält ein Auftrag eine Passage ... verzichtet der Kunde auf Widerrufsrecht wegen sofortiger Aufnahme ...
Folgende fiktive Situation: Kunde K gibt Stromanbieter B den Auftrag mit Belieferung von Strom ab Tag (T+1). ... Darin wird bestätigt, dass B im Auftrag von K zum Tag T bei Anbieter A kündigen wird und voraussichtlcher Lieferbeginn T+1 ist. ... Frage: Kann K von B aufgrund des schuldhaften Versäumens der Kündigungsfrist von A Schadenersatzansprüche geltend machen, welche dem Geldbetrag der entgangenen Einsparung bei den Stromkosten von Anbieter B gegenüber dem alten Anbieter A entsprechen.
Nun soll ich 3 Monate beide Anbieter bezahlen, da KD sagt, mein Vertrag beginnt ab dem 1.8. ... Der Auftrag erging 5 1/2 Monate vor dem geplanten Vertragsende. ... So würde ich den Auftrag an den neuen Anbieter verstehen.
Das geht jetzt 6 Monate so und ich möchte nur noch weg von dem Anbieter. Muss ich da jetzt noch was beachten und dem jetztigen Anbieter mitteilen? ... Den Vertrag beim Grundversorger würde ich gar nicht selber kündigen, sondern dem neuen Versorger den Auftrag dazu erteilen.
Hier habe ich dann beim neuen Anbieter einen Antrag gestellt, der auch in Form einer Bestätigung angenommen wurde (konkludentes Handeln). ... Jetzt bin ich es leid und würde gerne bei meinem alten Anbieter bleiben. Wie kann ich vorgehen, so dass ich bei meinem alten Anbieter bleibe, der Auftrag beim neuen gekündigt wird?
In den AGB's ist dieses Sonderkündigungsrecht nicht erwähnt, es steht jedoch im Auftrag. ... Darf der Anbieter die im voraus geleisteten Zahlungen einbehalten oder muss der Anbieter taggenau abrechnen? ... Stimmt, hatte mich nur gewundert weil im Auftrag das Wort innerhalb steht.
Wir entschieden uns dann für einen Anbieter und besuchten einen der ortsansässigen Shops. ... Als es dann um die Handys ging, verweigerte der Anbieter den Vertrag, ohne uns Gründe zu nennen. ... Meinem Mann und mir war das aber zu heikel und so teilten wir dem Mitarbeiter mit, dass wir diesen Anbieter nicht mehr wollten und er solle doch bitte unseren Auftrag komplett stornieren, was er auch tat.
In der Werkstatt, als der Auftrag für das Fahrzeug geschrieben wurde, tauchten in dem Auftrag Posten auf wie TÜV, Gas System Prüfung, die den Preis um 218€ nach ober drücken. ... Auf der Internet-Seite von dem Anbieter stehen die Posten unter "Extras".
Hallo, bin in einer etwas verzwickten Lage..momentan bin ich noch bei 1&1 Vertrag läuft bis 01.02.2011, da ich den Vertrag kündigen wollte, habe ich einen Auftrag an KD mit einer Portierung vor ca einem Monat gegeben. Nach mehrmaligen Anrufen bei 1&1 wurde mir gesagt das keine Kündigung vom anderen Anbieter vorliegt. ... Denn Kabel Deutschland möchte mir eine neue Rufnummer zur Verfügung stellen obwohl ich den Auftrag mit einer Rufnummermitnahme beantragt habe.