BGB. ... Ich rede jetzt von II: Finder wird Eigentümer von Gesetzes wegen, 973. ... BGB.
Hallo zusammen, im BGB gibt es ja einige Regelungen zum Eigentumswerb, wenn man im "guten Glauben" handelt, also man beispielsweise nicht weiß, wer der eigentliche Eigentümer eine Sache ist. ... In einem Vortrag im Studium wurde uns dargelegt, dass, Zitat: "..Schutz durchs BGB nur durch gute Glaube des Erwerbers am Eigentum des Verkäufers...Erwerber kauft wissentlich von einem Kaufmann, der nicht Eigentümer ist... § 366 HGB ergänzt es um den guten Glauben an die Verfügungsgewalt des Verkäufers."
----------------- "" Am 12.10.2009 von guest-12313.09.2012 15:30:27 Mann-o-Mann eigentlich sind persönliche Beziehungsprobleme nicht direkt im BGB abgedeckt. Ihr habt scheinbar das Problem, das du der Besitzer, der Vertragsinhaber der Eigentümer ist. Der Eigentümer hat Stick und Notebook (nachweislich Lieferschein) erworben.
A überschrieb B seine Hälfte, so dass nurnoch B Eigentümer ist. ... Vier Jahre später sind A und B zerstritten und B fordert nach §530 BGB seine Schenkung zurück. ... [/quote] Und das hier ist m.E. das Gegenteil von "unentgeltlich":[quote=fb320019-31]A überschrieb B seine Hälfte, so dass nurnoch B Eigentümer ist.
A hat ein Hausgekauft - der noch darin wohnende alte Eigentümer möchte die Pumpe die zu einer Zisterne gehört noch extern verkaufen.
§§965 II, 967 BGB. ... A könnte das Ausfindigmachen natürlich an B delegieren (nirgendwo in §970 BGB steht, daß A den Eigentümer persönlich ausfindig machen muß) und die entsprechenden Kosten nach §970 BGB gegen den Eigentümer geltend machen. ... Dann würde notfalls ein Gericht klären, ob sie im Rahmen von §970 BGB angemessen ist oder nicht.
Hallo zusammen, bis zu welchem Stichtag ist der "alte" Eigentümer einer Eigentumswohnung zur Zahlung von Hausgeld verpflichtet: 1. bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises duch den "neuen" Eigentümer (Gutschrift auf dem Konto des "alten" Eigentümers)? ... Es soll ein Grundsatzurteil des BGHs dazu geben: BGB BGHZ Band 87, S. 138.
Gibt es Fristen bei beweglichen Gegenständen ab denen der ursprüngliche Eigentümer sein Eigentum verliert? ... Ja, §197 I BGB. ... Dann hätte er auch einen Herausgabeanspruch, ohne Eigentümer zu sein. ----------------- ""
Konkret wollte der Eigentümer nicht verkaufen. Der Makler meinte wenn der Eigentümer dann später verkauft meldet sich der Makler nochmal. ... Der Makler weist die "Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags" nach, § 652 BGB.
Danke und VG Am 20.9.2009 von reckoner Hallo, ihr habt einen Vertrag und an den ist auch ein neuer Eigentümer gebunden; ähnlich wie bei Mietverträgen. ... Am 20.9.2009 von Manticor Bei Pacht gilt § 566 BGB entsprechend. ----------------- "" Am 21.9.2009 von Ich1 @ Stefan Danke für die Antwort. Was ist aber wenn der alte Eigentümer den neuen Eigentümer nicht darüber informiert hat das wir die Garage gepachtet haben und das auch noch kostenlos für 25 Jahre?
Bei öffentlichen Gehsteigen an Straßen ist i.d.R. nicht der Besitzer oder Eigentümer des Gehsteigs verpflichtet, sondern der entsprechende Anlieger (= Eigentümer des Grundstücks hinter dem Gehsteig). Falls A also Anlieger ist (= Eigentümer des Grundstücks hinter dem Gehsteig) wird er sich gegen die Pflicht kaum wehren können. ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB."
Wenn der Eigentümer sich auf den Fahrzeugbrief stellt, dann würde auf dem Fahrzeugbrief der Eigentümer stehen. ... Das kann der Halter sein, der Eigentümer oder Person X. ... Hier muss man nämlich den § 1006 BGB entkräften.
Erholungsgrundstücken an die Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse gemäß BGB herbeigeführt werden. ... Das konnte bislang im Einverständnis mit dem Eigentümer dadurch vermieden werden, dass ein dreiseitiger Vertrag geschlossen wurde, nach dem der neue Nutzer im Einverständnis mit dem Eigentümer des Grundstücks in den Vertrag mit dem abgebenden Nutzer eintrat. ... Wenn der Eigentümer vor Ablauf der Kündigungsschutzfrist, also vor dem 4.
Selbst wenn man von einem Vertragsübergang an den neuen Besitzer ausgeht (was ich noch nicht mal bejahen würde), so kann der Verleiher nach §605 Nr. 1 BGB kündigen, wenn er aus einem unvorhergesehenen Grund die Sache benötigt. ... Am 23.3.2016 von mepeisen Allerdings muss der neue Eigentümer eigentlich die Reihenfolge beachten. ... Wer weiß, ob der Neu-Eigentümer überhaupt davon weiß, dass es dieses Schriftstück gibt.
Bislang hatte der Eigentümer der oberen Wohnung diesen Anspruch bei mir nicht erhoben. ... 'Sondernachfolger' nach BGB §1010 mit der Benutzungs- und Verwaltungsregelung meines Vorgängers zu leben? Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, daß es zumutbar für Eigentümer X sein soll, daß ein anderer Eigentümer Y bzw. ein nachfolgender Mieter eines anderen Eigentümers Y durch die Wohnräume des X schreiten darf?
.: Zwei Eigentümer A und B. ... Am 3.2.2010 von Jennifer_A 3 Jahre zum Jahresende, §195 BGB.
Die Beweiskette, wenn A etwas von B verlangt, ist die folgende: Für B spricht zunächst die Vermutung, daß der Besitzer auch der Eigentümer ist. Folglich muß A beweisen, daß er zumindest irgendwann mal rechtmäßiger Eigentümer war (Kaufvertrag o.ä.). ... Am 5.12.2019 von Harry van Sell Zitat (von philosoph32):"Wenn Du für mich als Auftragnehmer arbeitest, bekommst Du von mir xxxxx und yyyyyy" Könnte man nach § 133 BGB und § 242 BGB so auslegen, das dies nur für genau die Zeitspanne "Wenn Du für mich als Auftragnehmer arbeitest" gelten soll ...
Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass zum Betreiben der Anlage, eine einheitliche Zustimmung der Eigentümer stattfinden muss. ... Nun hat die einheitliche Zustimmung der Eigentümer nicht stattgefunden. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Anscheinend hat der Eigentümer das Haus zuerst auf eigene Faust inseriert und dann hat sich doch noch ein Makler eingeschaltet. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Kann man / sollte man / sollte man nicht dem Eigentümer privat noch einmal schreiben in der anderen Annonce?
Ein Scheingeschäft laut § 117 BGB liegt auch nicht vor, da beide Parteien dem Verkauf zugestimmt haben und diesen umsetzen wollen. ... Der Zusatzvertrag wird wiederum nur geschlossen, um Steuern und Notargebühren zu sparen und ist somit gem. § 134 BGB nichtig. ... Somit kann der Käufer nicht Eigentümer werden und der Eintrag in das Grundbuch muss berichtigt werden.