7 Ergebnisse für „kosten darlehensvertrag vertrag bgb“

Leserforumvon xmix | Vertragsrecht | 4 Antworten | 13.12.2014 17:06
Die Fälligkeit richtet sich nach § 488 III 1 BGB! ... Die Forderung selbst verjährt nicht solange der Vertrag läuft. ... Wenn Sie sich beide Kosten sparen wollen kann Ihr Kumpel die Forderung auch nach §212 Abs. 1 BGB anerkennen.
Leserforumvon Raskolnikow | Vertragsrecht | 5 Antworten | 02.10.2015 23:22
- Ist der Anwalt berechtigt, bei einer sofortigen Auflösung des Vertrags im Rahmen einer Zusatzvereinbarung ohne weiteren Nachweis Kosten von 10 % der Gesamtsumme geltend zu machen, die ihm angeblich durch die vorzeitige Auflösung der Geldanlage entstehen? ... Zitat: Ist der Anwalt berechtigt, bei einer sofortigen Auflösung des Vertrags im Rahmen einer Zusatzvereinbarung ohne weiteren Nachweis Kosten von 10 % der Gesamtsumme geltend zu machen Wenn eine Partei einer Auflösung sowieso nicht zustimmen muß, kann sie ihre Zustimmung folglich unter beliebige Bedingungen stellen. ... Für den Darlehensgeber gibt es nur eine Voraussetzung für ein außerordentliches Kündigungsrecht, nämlich §490 I BGB.
Leserforumvon djmarcin | Vertragsrecht | 4 Antworten | 21.01.2017 15:03
Guten Tag und vielen Dank vorab für Ihre Zeit, bevor ich zu meiner eigentlichen Frage, einen kurzen Hintergrund zu diesem Thema - meine ex Freundin und ich haben zusammen zu jeweils 50 % einen Kreditvertrag (Eigentumswohnung) und sind als GbR nach BGB beim Kaufvertrag eingetragen - ich werde meinen Anteil (50%) an die Eltern meiner Exfreundin abtreten - Notar Termin wurde leider seitens meiner Ex-Freundin angeblich aus krankheitsbedingten Gründen abgesagt Jetzt habe ich leider sehr große Bedenken, dass der Notar Termin nicht mehr stattfinden wird. > Welche Möglichkeiten habe ich, um aus dem Vertrag herauszukommen? ... Am 21.1.2017 von Harry van Sell Zitat (von djmarcin):Welche Möglichkeiten habe ich, um aus dem Vertrag herauszukommen? ... Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um aus dem GbR Darlehensvertrag rauszukommen?
Leserforumvon milivanili | Vertragsrecht | 10 Antworten | 24.08.2010 21:22
§ 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag (1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. ... Das wiederum könnte bei fehlen der Salvatorischen Klausel den gesamten Vertrag gefährden. ... Und wenn man eh finanzielle Probleme hat, sollte man nicht noch solche Kosten verursachen.
Leserforumvon Abisko | Vertragsrecht | 3 Antworten | 04.11.2014 13:07
Zweck laut Vertrag ist: "Kauf eines gebrauchten Eigenheims zur Selbstnutzung". ... Muster-Widerufsbelehrung (Gestaltungshinweise Punkt 4 "Besonderheiten bei weiteren Verträgen") nicht so etwas stehen müssen, wie: "Widerruft der Darlehensnehmer diesen Darlehensvertrag, so ist er auch an den [einsetzen: Bezeichnung des verbun- denen Vertrags] (im Folgenden: verbundener Vertrag)** nicht mehr gebunden." ... A. hat im Netz (Eintrag von 2003) in Bezug auf den § 358 Abs. 3 Satz 3 BGB, 2.
Leserforumvon Poicephalus | Vertragsrecht | 6 Antworten | 21.09.2010 14:03
(3) Ein Vertrag über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung und ein Verbraucherdarlehensvertrag sind verbunden, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. ... Im Falle des Absatzes 1 sind jedoch Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Verbraucherdarlehensvertrags gegen den Verbraucher ausgeschlossen. ... Höchstens wäre möglicherweise konkludent ein neuer Vertrag vereinbart worden. ----------------- "" Am 21.9.2010 von DoctorWho quote:Gilt hier mein am 03.09. verfasste Widerruf noch oder habe ich diesen wirksam aufgehoben ?
Leserforumvon echoxxx | Vertragsrecht | 9 Antworten | 28.12.2010 11:04
Die Kosten des Baugenehmigungsverfahren würde der Kunde selber tragen. ... ----------------- "" Am 29.12.2010 von Snoop Pooper Scoop quote:aber der Vorbehalt hinsichtlich der Ausführungsdetails führt zu höheren Kosten beim Kunden Dann wäre wieder der Vertrag im Einzelfall genau auszulegen, dazu kann man pauschal nichts sagen. ... Die Teledumm nimmt ja auch jeden DSL-Vertrag an, auch von Leuten, die schon einen bei der Konkurrenz haben und zwei schon technisch gar nicht nutzen können.
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