Der Anbieter fordert nun erneut die Zahlung der 150€, da der Gutschein verloren wurde, die Leistung aber erbracht wurde.
Meiner Meinung nach müsste das bezahlte Geld züruckerstattet werden, da die bezahlte Leistung nicht mehr wie angeboten erbracht wird. ... Es handelt sich hier nicht um einen Geschenk-Gutschein, sondern um eine Vorleistung, die man bereits erbracht hat. ----------------- "Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.
(Im Kundenportal) Der Anbieter Lässt Person A nicht aus den Vertrag, erbringt aber auch keine Leistung.
Dass Sie - in der Hoffnung auf längerfristige Zusammenarbeit - zusätzliche Leistungen erbracht haben, die gar nicht richtig beauftragt waren, ist natürlich blöd.
Wenig später wird dem Kunden gesagt dass aus organisatorischen Gründen nur 1 Person die Leistung ausführt. Alle anderen Bestandteile der Leistung und der Vorführung bleiben aber gleich. ... Grundsätzlich kann ein Vertrag nur dadurch gebrochen werden, daß die geschuldete Leistung nicht oder nicht wie vereinbart erbracht wurde.
Jedoch wurden mir anschließend für das Mehr an Leistung (6000->16000) € 5,- mehr berechnet als ich ursprünglich vertraglich abgeschlossen habe. Daraus folgt, daß ich die letzten 14 Monate für ein und die selbe Leistung 5,- mehr bezahlt habe als zu Vertragsbeginn.
Da habe ich doch eine nicht erbrachte Leistung der DB bezahlt. ... Im vorliegenden Fall hat es sich um hunderte, vielleicht auch tausende von geschädigten Fahrgästen der DB gehandelt, die sich eine Fahrtkarte für 3,80 EUR für die Fahrt zum Flughafen gekauft haben, die DB hat dann diese gekaufte Leistung nicht erbracht und auch den gezahlten Preis nicht zurückerstattet, weil der Preis unter 4,-- EUR liegt. ... Die DB hat sich einfach auf Kosten der Fahrgäste bereichert indem sie die bezahlte Leistung nicht erbracht und den gezahlten Fahrpreis nicht zurück erstattet hat. quote:Hier hättest du die Chaoten sogar selbst schadenersatzpflichtig machen können.
Nun hat er dieses so auch dem Anbieter gemeldet und zu mir gesagt das ich immer wieder Anrufen soll das meine Leistung nicht erbracht wird.Ich habe dieses gemacht und um eine Gutschrift gebeten.Ich bin da nun seid 9 Jahren Kunde und war immer zufrieden. ... Ich habe bereits ein Schreiben geschickt,mit einer Auflistung welche Fehler da sind und drum gebeten,diese binnen 4 Wochen zu beseitigen.Ansonsten erbitte ich einen Nachlass der Vollen Rechnung da ich nicht die Leistung bekomme wie Vertraglich geregelt.Leider bis heute (1 Monat und 2 Wochen später ) keine Antwort.
Ich bin etwas verwirrt und sehe es eigentlich auch nicht wirklich ein, für eine nicht erbrachte Leistung etwas zu zahlen…und dann noch so viel!!!!!!! ... beauftragt und der Mann mußte mitten in der Nacht aufstehen, dann hat er bereits eine Teilleistung erbracht und ihm steht das Geld zu. ----------------- "PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits" Am 22.8.2009 von Borst Mahlzahlt quote:Ich habe 2 Zeugen, dass er gesagt hat, er würde in über einer Stunde da sein Drei Leute können bezeugen, was bei einem Telefonat von der Gegenseite gesagt wurde?
Nun meine Frage: Muss ich die Rechnungen für Oktober und November wirklich noch bezahlen obwohl die Leistung nachweislich nicht erbracht wurden.
Der Dienstleister kann ja dann keine Leistung mehr erbringen. ... Der Vertrag wird in der Regel nicht nichtig, die Leistung aber unmöglich.
Schönen guten Tag in die fachkundige Runde gerne möchte ich kurz den Sachverhalt darstellen. Wir haben 2018 unser neues Eigenheim bezogen und hierfür bei unserem Küchenstudio vor Ort eine Küche planen lassen, bzw. diese letztendlich auch dort erworben. Wir wollten im vergangenen Jahr wollten wir nun diese Küche von einer L-Küche auf eine U-Küche erweitern und haben uns hier erneut mit dem Küchenstudio für eine Planung zusammengesetzt.
Ein Schreiben habe ich bereits aufgesetzt mit der Aufforderung den Gutscheinbetrag auf die jeweilige Zahlungsart zurückzuüberweisen, da der Veranstalter sich sonst damit bereichern würde und keine Leistung = keine Gegenleistung.
Am 9.6.2017 von MCKolumfer Die Leistung unlizensiertes Windows kann nicht erbracht werden. ... Am 9.6.2017 von Harry van Sell Zitat (von MCKolumfer):Die Leistung unlizensiertes Windows kann nicht erbracht werden. Klar kann die erbracht werden.
Eine Leistung von Firma X wurde bis dato ja ohnehin nicht erbracht. 4 Wochen später ein Mahnbescheid, welchem widersprochen wurde. 12 Monate später kam ein Brief einer Anwaltskanzlei, diese führte in ihrem Schreiben die Forderungsaufstellung auf welche nun auf ca. 4000€ angestiegen ist.
Ich würde das als konkludente Vertragsauflösung seitens VF sehen, denn es werden Verpflichtungen und Leistungen wie Onlinerechnung, Email etc. nicht mehr erbracht.
Wir haben die Leistung erbracht und eine Rechnung geschrieben. ... Alles Vereinbarte wurde nicht erbracht? ... [quote=Doganay 123]wegen nicht erbrachter Leistung.
Ich weiß, dass es sich um zwei verschiedene Leitungen handeln muss, denn die Frau von der Telekom erwähnte, dass die 16er Leitung eben eine eigene ist und daher diese Leistung garantiert wird, bei der 6er aber nicht, da alte Leitung.
Es ist noch keine Leistung im eigentlichen, vertraglichen Sinne erfolgt. Zudem besteht eine große Gefahr, daß die Leistung nicht fristgerecht erbracht werden kann und ich lange Zeit ohne Internet & Telefon da stehe. ... Der neue Provider ist zur Leistung verpflichtet.
Die Leistung sollte Anfang Dezember 2014 erbracht werden. Anfang Dezember hieß es dann, dass die Leistung erst Ende Februar 2015 erbracht werden kann. ... quote:Anfang Dezember hieß es dann, dass die Leistung erst Ende Februar 2015 erbracht werden kann.