151 Ergebnisse für „vertrag klausel bgb“

Leserforumvon Mango2 | Vertragsrecht | 3 Antworten | 02.03.2004 09:07
Fällt diese Klausel unter §309 Verbotsklausel? ... Es gibt Urteile, die 10% noch als angemessen ansehen und die Klausel somit wirksam ist. ... Gruß MCNeubert Am 2.3.2004 von Mareike123 Warum ist das nicht §309 V b) BGB?
Leserforumvon baumwolle123 | Vertragsrecht | 4 Antworten | 17.01.2012 15:08
Ist diese Handhabung nach §305 II BGB rechtens bzw sind die Einbeziehungsvoraussetzungen der AGB nach § 305 II BGB gegeben? ... Nach Ablauf der Frist handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag... Das Argument mit der überraschenden Klausel dürfte dir als Gewerblichem auch verwehrt sein, da hat man die AGB zu lesen und zu verstehen.
Leserforumvon ina55 | Vertragsrecht | 5 Antworten | 16.05.2019 14:10
Klausel wirksam oder verstößt sie gegen das Trans­parenz­gebot § 307 BGB? Es werden keine Kosten für die Rückführung im Vertrag genannt.
Leserforumvon Bob.Vila | Vertragsrecht | 6 Antworten | 11.11.2003 13:00
Also Auschluss in AGB möglich, dann erst recht in einem Vertrag ohne Einbeziehung von AGB. § 203 BGB kann aber im Einklang mit § 202 BGB nur abgedungen werden, wenn die Verjährung nicht wegen vorsätzliher Haftung ausgeschlossen werden soll. ... B. § 475 BGB oder § 651m BGB. Ansonsten würde ich auch eine derartige Klausel zulassen.
Leserforumvon kaetzle | Vertragsrecht | 4 Antworten | 26.02.2012 09:12
Die Miteigentümer erteilen sich hiermit jeweils gegenseitig unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Vollmacht, für sie bei Vorliegen einer der o.g. ... Ist diese Klausel bzgl. der unentgeltlichen Übereignung nach dem Todesfall rechtswirksam formuliert worden ? ... Dann ist es immer schwer, dass er Eine oder der Andere sich aus diesem Vertrag befriedigen kann. ----------------- "Scientia potentia est."
Leserforumvon BunterStift | Vertragsrecht | 2 Antworten | 03.03.2015 17:12
Außerdem steht im Vertrag, dass wir den Kater nicht an dritte weiterverkaufen oder weitergeben dürften, alles andere wäre sonst vertragsbruch. ... Dazu müsste man die Klausel kennen um darüber diskutieren zu können. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon yf610bq123 | Vertragsrecht | 7 Antworten | 20.01.2016 01:30
Für mich sind das genauso rote Tücher wie Fitnessstudios und anderen Einrichtungen in denen solche Modelle üblich sind.) könnte man mit einer Ungültigkeit dieser Klauses nach §305c BGB argumentieren. ... (BGH, Urteil vom 23.01.2013 – XII ZR 35/11) Am 20.1.2016 von TheSilence Lustig wird es bei der Frage, ob die Klausel durch die Unwirksamkeit der Vereinbarung über das Formerfordernis nicht komplett nichtig ist, dann gäbe es auch keine automatische Verlängerung. Zitat:(BGH, Urteil vom 23.01.2013 – XII ZR 35/11) Im Fall des TE reicht schon der Blick ins Gesetz, §309 Nr. 13 BGB.
Leserforumvon cailin | Vertragsrecht | 0 Antworten | 12.07.2008 13:04
Das Resultat, der Fotograf mit denen ich diese Einschränkungen vereinbart habe stellt ein Akt Bild nach den anderen ins Internet obwohl das gegen die vertraglichen Einschränkungen verstößt und beruht sich auf seiner Klausel im Vertrag. Ich dachte: Verträge müssen den BGB entsprechen. ... Meine Frage: ist die Klausel nicht irgendwie sittenwidrig, weil man nicht jetzt entscheiden kann was in 20 Jahren oder so ist?
Leserforumvon Pet13 | Vertragsrecht | 5 Antworten | 07.04.2004 19:31
Ist nun die Klausel über die Grundlaufzeit unwirksam, so läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen jederzeit gekündigt werden (siehe unten: ordentliche Kündigung)." ... Gruß Pet13 Am 30.4.2004 von Mareike123 Michael, das paßt aber nicht zur aktuellen Gesetzeslage. §309 IX BGB sagt dazu: "[Unzulässig ist] [...] a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags, b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer; " Am 4.5.2004 von Michael32 Du musst ja nicht das weitergeben, was für dich von Nachteil ist, oder ???
Leserforumvon Percoa | Vertragsrecht | 6 Antworten | 23.05.2022 16:07
Kunde hat sich für Variante 2 entschieden, bis heute den Vertrag nicht zurück gesendet. ... [/quote]Hast Du für irgendwelche Kündigungsgründe im Vertrag die Haftung ausgenommen? ... [/quote] Doch, denn § 670 BGB besagt das genaue Gegenteil.
Leserforumvon KevinLeipzig | Vertragsrecht | 9 Antworten | 07.12.2022 12:43
Per Videocall habe ich dann einen mündlichen Vertrag geschlossen, mit Videobeweis. ... Hänge ich aufgrund dieser Aussage nun wirklich in dem Vertrag fest? ... Am 8.12.2022 von cirius32832 Die wichtigste Klausel aus den AGB hat der TE uns leider verschwiegen, ich reiche sie mal nach: [quote]5 Kündigung, Laufzeit (1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
Leserforumvon T. Fischer | Vertragsrecht | 3 Antworten | 26.08.2004 21:13
Allerdings denke ich, daß hier dennoch der Zeitpunkt der ersten Erklärung gilt. §127 II BGB sagt nämlich: "Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. ... Ich tendiere aber eher zu der Auslegung nach §127 II BGB. ... Sicher gibt es auch irgendwo eine Klausel, in der solche Extembeispiele wie z.B. 1 Jahr behandelt werden.
Leserforumvon pheno88 | Vertragsrecht | 16 Antworten | 22.11.2019 12:36
Soll ich auch auf den § 323 BGB verweisen? Also etwa so: Weiterhin behalte ich mir vor nach erfolglosem Fristablauf, gemäß § 323 BGB - vom Vertrag zurück-zutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen. ... Kommt auf den - uns unbekannten - genauen Inhalt dieser Klausel an.
Leserforumvon diddan | Vertragsrecht | 9 Antworten | 18.09.2020 21:06
Laut 312 BGB müsste ich als Verbraucher eigentlich ein Widerrufsrecht haben. ... Am 18.9.2020 von Harry van Sell Zitat (von diddan):- In seinen AGB schliesst er einen Widerruf aus Da es hier überhaupt kein Widerrufsrecht gibt, ist diese Klausel eigentlich überflüssig. Zitat (von diddan):Laut 312 BGB müsste ich als Verbraucher eigentlich ein Widerrufsrecht haben.
Leserforumvon Oli123 | Vertragsrecht | 16 Antworten | 25.09.2013 20:49
Guten Tag, ich hab seit Juni dieses Jahres ein Vertrag mit prioenergie. ... Nun lese ich aber diese eine Klausel, auf die ich durch reinen Zufall gestoßen bin. ... BGB.
Leserforumvon Glitterqueen | Vertragsrecht | 6 Antworten | 08.12.2014 19:07
Frage 1: greift in meinem Fall §312 BGB, Absatz 1, Nummer 3 trotzdem? ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Und der Vertrag ist nicht für den bestimmten Club, sondern für die Kette?
Leserforumvon fb485555-61 | Vertragsrecht | 5 Antworten | 07.03.2018 00:04
Obwohl Widerruf eingegangen war, paar Stunden später nachdem der eigentliche Vertrag abgeschlossen war, wurde trotzdem ein Postbote geschickt um 300 Euro zu kassieren. ... Bezüglich einer Klausel im Vertrag. ... Ich habe dort nichts angekreuzt, weil ich es schlichtweg übersehen habe, sonst hätte ich den Vertrag gar nicht unterschrieben.
Leserforumvon DerFragensteller | Vertragsrecht | 13 Antworten | 09.07.2008 12:43
Hallo, ich habe im Feb 08 einen UMTS Vertrag bei der netten grünen Firma abgeschlossen. ... Im Gegenteil, es wird sich eine Klausel finden, die sich auf Versorgungsprobleme bezieht. ... Dann dürfte eine Kündigung auch klappen, ich hab einen UMTS Vertrag abgeschlossen und wenn ich das nicht nutzen kann ist der Vertrag hinfällig.
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Leserforumvon Telschik2013 | Vertragsrecht | 10 Antworten | 13.01.2018 21:50
Am 14.1.2018 von nonjura Zitat:anfang nächstes Jahr, der Vertrag geht ja noch 4 Jahre. ... Ist in deinem Pachtvertrag keine Kündigungsfrist bestimmt, richtet sich die Kündigung nach BGB § 594a. ... Auch steht im Vertrag so eine Klausel, wenn eine bestimmte Fläche verkauft werden sollte, hätte der Pächter für diese Fläche, trotzdem weiter bezahlen müssen, obwohl er keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr von gehabt hätte.
Leserforumvon Kandary | Vertragsrecht | 8 Antworten | 19.06.2014 20:27
Im Vertrag jedoch steht, dass der Vertrag nach der außerordentlichen Kündigung noch für den Folgemonat bezahlt werden muss. ... Ein Festhalten am Vertrag darf ihm daher nicht zugemutet werden. ... Selbst wenn es eine Klausel im Vertrag geben würde, die dieses untersagt/verbietet, wäre dieses unwirksam gem.Paragraph 307 BGB und daher unbeachtlich. " heißt das dann nicht, dass wenn ich dann offiziell am 15.05. aus dem Vertrag meines Fitnessstudios gekündigt bin, dass ich auch keinen Monat danach mehr zu zahlen habe?
123·5·8