92 Ergebnisse für „deutschland niederlassungserlaubnis einbürgerung aufenthalt“

Leserforumvon Marwan8495 | Ausländerrecht | 3 Antworten | 13.01.2021 13:00
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Stundent 25 Jahre alt, und habe ich einen Arbeitsvertrag als Werkstudent . ich bin in Deutschland seit 01.10.2015 und habe einen Familienzusammenführung Aufenthalt mit der Nummer (36 ABS. 2) und mein Vater hat Asyl (25 Abs 2). meine Frage ist : wann kann ich einen Antrag für Niederlassungserlaubnis Aufenthalt oder Einbürgerung stellen ? Mit freundlichen Grüßen. -- Editiert von Marwan8495 am 13.01.2021 13:02 Am 13.1.2021 von Anami Eine Niederlassungserlaubnis kann man nach § 9 AufenthG beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html Für Studenten mit AE nach § 36 AufenthG, d.h. hier nachgezogene Kinder zu anerkannten Geflüchteten gibt es evtl. auch Sonderregelungen... ... Auch für die Einbürgerung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Du findest auf dieser Seite die Voraussetzungen.
Leserforumvon einstein26 | Ausländerrecht | 14 Antworten | 04.12.2008 21:25
Am 5.12.2008 von muemmel Hi, Sie müssen für die Einbürgerung zwei Jahre verheiratet und drei Jahre in D sein. ... Und wie lange haben sie schon einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland? ... Für die Einbürgerung gilt: Mit dieser AE werden Sie überhaupt nicht eingebürgert.
Leserforumvon pipo31 | Ausländerrecht | 4 Antworten | 14.06.2009 14:15
Hallo ich bin seit 1999 in Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis. 4 köpfiger Auslandische Familie. ich habe Studium aufgenommen und befinde mich in die letzte 1oder2 Semester. meine Frau hat auch ein Ausbildung absolviert und war Arbeitssuchende bis sie der erste Angebot von Arbeitsagentur (1 euro job) abgenommen hat. sie und die Kinder sind Hartz4 Empfänger. ich nicht (weil Student). wir besetzen Aufenthalt nach §25 abs.3 bis 2012. beide Kinder eingeschult. ich habe so ein glück gehabt ein Werkstudent Stelle in eine Traumhafte Unternehmen hier in Hamburg bekomme in meine Spezialität. seit 3 Monate bin ich voll drin (20 std/Woche Vertrag bis dez.2009). letzte Woche meinte mein Chef "er hat eine Stelle für mich wenn ich fertig bin "in Januar 2010" da er nicht besser finden wird (in Ausland als Leiter). ... Niederlassungserlaubnis oder Deutsch zu werden. die Ausländerbehörde meine Das Schreiben vom Chef ist schön aber ich muss mindest. 12 Monate gearbeitet zu haben ohne Hartz4 auch für meine Familie. ich bin ehrlich gesagt sehr unmotiviert und fertig zu wissen dass so Angebote gibt es nur ein mal im Leben. zählt wirklich nicht das von meiner Frau 1 Euro Job? ... die Zentrale Einwohneramt meinte dass Die Einbürgerung §10 STAG kommt nicht in Frage weil wir Aufenth. nach §25 abs.3 haben, die ermäßen Einbürgerung kommt auch nicht in Frage, also erst mal Niederlassungserlaubnis dann Einbürgerung. gibt es wirklich keiner Lösung für mich?
Leserforumvon bicostume | Ausländerrecht | 4 Antworten | 27.05.2018 11:41
Hallo, Ich habe ein Masterstudium in Deutschland (Freiburg) abgeschlossen. ... Laut dieser Karte darf ich ein Niederlassungserlaubnis nach 23 Monaten bekommen. ... Prinzipiell braucht man für die Einbürgerung nach § 10 StAG acht Jahre rechtmäßigen Aufenthalt.
Leserforumvon oneforce321 | Ausländerrecht | 5 Antworten | 19.04.2006 18:20
Ich möchte noch etwas fragen, und zwar wie lange dauert diese Zeit bis zur Einbürgerung und in welchem Gesetz wird das geregelt. Am 20.4.2006 von Saxonicus Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für eine Einbürgerung. Man unterscheidet nach Ermessens-(3, 4 oder 6 Jahre Aufenthalt in Deutschland), Regel- (3 Jahre Aufenthalt in D) oder Anspruchseinbürgerung (8 Jahre Aufenthalt in D).
Leserforumvon Ftwda | Ausländerrecht | 5 Antworten | 04.08.2011 17:29
Soweit ich weiss, kann man nur mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis?) ... Die Einbürgerung nach § 10 ist wahrscheinlich für dich relevant, wenn du die letzten 8 Jahre ohne größere Unterbrechung in Deutschland gelebt hast (also nicht in der Türkei gelebt hast und wieder mit Visum nach Deutschland einreisen musstest und dann erst die AE beantragt hast). ... Wenn du diese Bedingungen erfüllst, hast du einen Anspruch auf Einbürgerung.
Leserforumvon kungfusticks | Ausländerrecht | 5 Antworten | 21.10.2020 22:25
Selbst bei Beibehaltung der Niederlassungserlaubnis kann ein Aufenthalt in Deutschland unter 6 Monaten im Jahr mMn kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr sein. ... Genau darauf bezog sich die Passage: Zitat (von Felicite):Selbst bei Beibehaltung der Niederlassungserlaubnis kann ein Aufenthalt in Deutschland unter 6 Monaten im Jahr mMn kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr sein. ... Der reale Aufenthalt entscheidet: insgesamt weniger als 6 Monate im Jahr in Deutschland = kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Leserforumvon sandowal | Ausländerrecht | 5 Antworten | 02.01.2012 23:38
Voraussetzungen der Einbürgerung quelle:rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de quote:-Acht Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland -Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, EU-Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis für besondere Zwecke oder freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger/EWR-Staater -Bekenntnis zum Grundgesetz -Keine verfassungsfeindlichen Betätigungen -in der Regel Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem 2. oder 12. ... quote:Einbürgerung von Ehegatten Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner sollen bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland mit eingebürgert werden, wenn die Ehe zwei Jahre in Deutschland bestanden hat. ... Zu der Niederlassungserlaubnis: Könnte mir jemand eindeutig (Ja oder Nein) sagen ob sie durch die Scheidung ihre Niederlassungserlaubnis verlieren kann bzw. ob sie danach Deutschland verlassen muss?
Leserforumvon fb489838-56 | Ausländerrecht | 2 Antworten | 07.05.2018 09:38
Ich wohne in Deutschland seit 3, 1/2 Jahre. ... Eine Vorzeitige Einbürgerung kommt nur in den Fällen der Einbürgerung von Ehegattinnen, Ehegatten oder Lebenspartnerinnen, Lebenspartnern deutscher Staatsangehöriger in Betracht. ... Ansonsten bleibt es bei erforderlichen acht Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Leserforumvon assyrianninos | Ausländerrecht | 0 Antworten | 04.01.2012 17:04
Nun zu meiner Einbürgerung.Ich weiß, dass ich gerade erstmal 4 Jahre rechtmäig in Deutschland bin aber meine Ausländerbehörde meinte, Ich hätte einen Rechtmäßigen Aufenthalt von ca. 12 Jahren (sonst hätte ich ja auch keinen Niederlassungserlaubniss nach §26 Abs.4 bekommen, weil man dafür ja 7 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt braucht). ... Ich hab mal ein bisschen gegooglt und bin auf die Internet-Seite von der Einbürgerungsbehörde von Dortmund gestoßen und da steht: ,,Bei der Berechnung dieser Zeiten können Zeiten einer Duldung nach nur angerechnet werden, wenn unter Anrechnung dieser Zeiten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gem. § 35 Abs. 1 Satz 3 des ehemaligen Ausländergesetz oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wurden.´´ http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/ordnungsamt/auslaenderwesen/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/ermessenseinbuergerung.html Wie sieht denn das so aus ??
Leserforumvon dimacar | Ausländerrecht | 1 Antwort | 27.09.2019 18:19
Das erste mal hat diese Person 5 Jahre mit einer Niederlassungserlaubnis gewohnt, dann 3 Jahre in einem nicht EU Land und jetzt wider 3 Jahre in Deutschland. Hat diese Person Anspruch auf Einbürgerung? "seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)" Was ist die Voraussetzung dass die Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt beantragt werden kann?
Leserforumvon RESO | Ausländerrecht | 9 Antworten | 12.09.2010 12:28
wäre echt hilfreich würde mich freuen.... ----------------- "" Am 12.9.2010 von guest-12319.09.2010 14:10:30 --- editiert vom Admin Am 12.9.2010 von Felicite Es kommt nicht darauf an, wie lange du die Niederlassungserlaubnis hast, sondern darauf, wie lange du rechtmäßig deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. ... Mit der Anerkennung als Asylberechtigter gelten auch die Zeiten als Asylbewerber als " rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt". ... ich kenn mich leider mit diesen gestzten net so gut aus...deswegen wollt ich mir paar ratschläge hier einholen... ----------------- "" Am 13.9.2010 von DerRaecher guck mal unter www.info4alien.de nach, da steht alles zum Thema Einbürgerung. ----------------- "" Am 13.9.2010 von guest-12314.09.2010 09:17:23 --- editiert vom Admin Am 14.9.2010 von DerRaecher Was war korrekt?
Leserforumvon fb527029-13 | Ausländerrecht | 3 Antworten | 30.09.2019 14:25
Hallo zusammen und vielen Dank für diesen Forum, ich kläre erstmal kurz meinen Fall: ich bin seit 15.07.2015 in Deutschland, habe in 01.10.2016 als Software Entwickler in festen Job angefangen und habe die "blaue Karte EU" in 06/2017 gekriegt, dann in 27.05.2019 habe ich die unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen. ... Bei der "Anspruchseinbürgerung" nach § 10 StAG braucht man 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, bei besonderen Integrationsleistungen und Absolvierung eines Integrationskurs kann die Frist auf 6 Jahre reduziert werden. Dann hat man einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
Leserforumvon ARASAras80 | Ausländerrecht | 14 Antworten | 07.09.2022 19:59
Wir möchten gerne Eine Antrag Auf Einbürgerung stellen und (Niederlassungserlaubnis) Ob Zu Erfolg führt ? ... Deine Frau will jedoch eine [b]Einbürgerung[/b] oder eine [b]Niederlassungserlaubnis[/b]. ... Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis sind natürlich [b]unbefristet[/b], damit kann man in Deutschland bleiben, auch wenn das Sorgerecht verloren geht, das Kind erwachsen ist oder die Ehepartner sich getrennt haben.
Leserforumvon guest-12330.07.2020 14:36:20 | Ausländerrecht | 15 Antworten | 06.08.2010 19:58
(Keine Staatshilfe) Nun habe ich diese Woche einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis und einen Antrag auf die Einbürgerung bekommen. ... Zusätzlich war ich heute auch beim Standesamt wegen der Einbürgerung. ... Sie hat nach 1 Jahr Aufenthalt in Deutschland den B1-Test absolviert.
Leserforumvon Waki09 | Ausländerrecht | 8 Antworten | 12.09.2019 08:47
Ich lebe mit meiner Frau derzeit mit Touristenvisum in Deutschland. ... Der Ehemann weiß nicht, was für den Aufenthalt zu tun ist. ... In all der Zeit hat man keine ordentliche Aufenthaltserlaubnis - die Zeit wird beim Aufenthalt nicht angerechnet, wenn später man eine Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung beantragt.
Leserforumvon Big Foot | Ausländerrecht | 3 Antworten | 27.11.2021 13:55
und was ist meine Chance auf die unbefristet Aufenthalt oder Einbürgerung? Ich habe gelesen dass wann man 6 Monate Freiheitsstrafe hat könnte er die Einbürgerung bzw niederlassungserlaubnis beantragen? ... [/i] 2029 [i]und was ist meine Chance auf die unbefristet Aufenthalt oder Einbürgerung[/i] Aktuell null (zumindest bezüglich einer Einbürgerung).
Leserforumvon fb514613-39 | Ausländerrecht | 7 Antworten | 06.05.2019 11:20
Ich habe mich 2010 in Deutschland abgemeldet und eine Bescheinigung Auslaenderbehörde in München beantragt und bekommen; so dass mein unbefristeter Niederlassungserlaubnis nicht durch einen laengeren Auslansaufenthalt erlischt. ... Hast du jetzt die Einbürgerung beantragt? ... "Gewöhnlich" ist der Aufenthalt, wenn man sich den überwiegenden Teil des Jahres in Deutschland aufhält (also: > 6 Monate).
Leserforumvon fb521030-4 | Ausländerrecht | 8 Antworten | 29.07.2019 10:02
Wo ist denn jetzt der Aufenthalt der Tochter? ... Weder Mutter noch Vater haben hier wohl eine Niederlassungserlaubnis. ... Obwohl du seit 21 Jahren in Deutschland bist, würde es bei deiner Einbürgerung wohl an den deutschen Sprachkenntnissen scheitern.
Leserforumvon Mars2008 | Ausländerrecht | 5 Antworten | 04.03.2009 01:34
Hallo zusammen, Ich Wohne seit Anfang 2002 in Deutschland, NRW, also insgesamt 7 Jahren. ... Am 4.3.2009 von Mars2008 Hi saxonicus Es ist mir klar daß: "Für eine Einbürgerung sind 8 Jahre (mit Integrationskurs 7 Jahre) rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich. Für eine Niederlassungserlaubnis sind 5 Jahre Aufenthalt nötig." und nach einer gespräch mit AB Studienzeit in NRW wird für Einbürgerung komplet anerkant und für Niederlassung halbe Zeit wird annerkant.
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