Die Scheidung folge Ende 2005 ohne Probleme. ... Am 5.12.2008 von muemmel Hi, Sie müssen für die Einbürgerung zwei Jahre verheiratet und drei Jahre in D sein. ... Für die Einbürgerung gilt: Mit dieser AE werden Sie überhaupt nicht eingebürgert.
Zu der Niederlassungserlaubnis: Könnte mir jemand eindeutig (Ja oder Nein) sagen ob sie durch die Scheidung ihre Niederlassungserlaubnis verlieren kann bzw. ob sie danach Deutschland verlassen muss? Einfach nur ein Ja, sie verliert ihre Niederlassungserlaubnis oder Nein, die Scheidung hat nichts mit der Niederlassungserlaubnis zu tun, da sie die Niederlassungserlaubnis bereits vor 1 Jahr erhalten hat und was danach passiert ist egal. ... Meine Frage ist jetzt, ob sie durch die Scheidung ihre Niederlassungserlaubnis verlieren kann oder nicht?
Aufenthaltsberechtigung verlängern/Einbürgerung
4,5 von 5 Sterne
Weil ich die Kinder nicht versorgen kann bin ich 2002 nach Deutschland gekommen. ... Hätte ich das mit der Einbürgerung ein Jahr früher angefangen wäre wahrscheinlich alles gut gegangen. ... Der Mann ist dann nach der Scheidung auch gestorben.
Und denke über eine Scheidung nach. ... Anscheinend ja nicht, weil wohl auch die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis nicht erfüllt werden. ... Wenn er schon vor der Eheschließung mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt hat, geht die Einbürgerung entsprechend früher (Anspruchseinbürgerung: § 10 StAG).
Maßgebend ist hier die Dauer des tatsächlichen Zusammenlebens bis zur Trennung und nicht bis zur offiziellen Scheidung. ... Eine Einbürgerung ist für deutschverheiratete Ausländer ggf. schon nach zweijähriger Ehe und dreijährigen Aufenthalt in Deutschland möglich. ... Für die Einbürgerung sind "ausreichende" Sprachkenntnisse erforderlich, die u. a. den Umgang mit deutschen Behörden ermöglichen, Gesprächen folgen und daran teilnehmen können etc.
Die Aufenthaltserlaubnis wird daher wohl auch nach einer Trennung oder Scheidung problemlos verlängert. ... Unterhaltsgeld für dich nach Scheidung (muss er zahlen) 3. ... Darum war meine Frage: in welchem Gebiet sollte der Anwalt besonders gut sein: denn hier treffen sich 2 verschiedene Fälle aufeinander: die Scheidung und Probleme mit der Einbürgerung und weiterem Aufenthalt.
Na, zunächst mal die ABH von der Trennung unterrichten. https://integration.kreis-kleve.de/leben-in-deutschland/familie-und-partnerschaft/trennung-und-scheidung/ Am 30.4.2019 von Neuanmeldung ya 380 Das kommt vor allen auf Ihren derzeitigen Aufenthaltstitel an. ... Am 30.4.2019 von muemmel Gute Frage - mich wundert, dass die TE keine Niederlassungserlaubnis hat. ... Na mal langsam, ohne Niederlassungserlaubnis bzw.
Ich besitze unbefristete Niederlassungserlaubnis. ... Ihr lebt beide in Deutschland, dann kann die Scheidung hier durchgeführt werden. ... Die Niederlassungserlaubnis geht dadurch nicht verloren.
Sie ist seit 2002 in Deutschland. ... Sie hat eine Niederlassungserlaubnis. ... Voraussetzungen f. eine Einbürgerung nicht.