6 Ergebnisse für „verlängerung touristenvisum jahr“

Leserforumvon nevaroma | Ausländerrecht | 7 Antworten | 21.01.2009 14:43
Leider hat er immer noch keinen Termin von der Ausländerbehörde zwecks möglicher Verlängerung um ein Jahr bekommen. Hier meine Frage: Wenn er eine Ablehnung für ein weiteres Jahr erhält, könnte er noch über ein Touristenvisum für 3 Monate bleiben? ... Gruß vom mümmel Am 21.1.2009 von DerRaecher Er sollte auf jedenfall vor Ablauf der AE die Verlängerung beantragen.
Leserforumvon Marcel800 | Ausländerrecht | 4 Antworten | 22.03.2006 19:17
Hi Leute, ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt helfen: Ich hab meine Freundin aus Simbabwe letztes Jahr während meines Auslandssemesters in Südafrika kennen gelernt. ... -- Editiert von Marcel800 am 22.03.2006 19:24:42 Am 23.3.2006 von python --- editiert vom Admin Am 1.4.2006 von Flaco Deine Freundin hat ein Touristenvisum für drei Monate und dieses kann für drei weitere Monate verlängert werden. ... Ich hatte letztes Jahr das gleiche Problem und meine Freundin musste nach Cuba zurück trotz Angabe, dass wir heiraten wollen.
Leserforumvon krisstal | Ausländerrecht | 3 Antworten | 29.12.2009 00:05
Mein Freund war bereits schon einmal für ein halbes Jahr (März bis Okt. 09) in der Schweiz und hatte dort gearbeitet als Akrobat (er hatte ein nationales Visum für die Schweiz). Danach musste er zurück nach Ghana (Visum und Arbeit waren abgelaufen und er bekam keine Verlängerung). Kurz nachdem er wieder in Ghana war haben wir ein "Touristenvisum" beantragt, also ein kurzfristiges Visum für max. 3 Monate.
Leserforumvon Barisyuecel | Ausländerrecht | 11 Antworten | 16.09.2009 15:49
Musste jedes jahr zur ausländerbehörde...... ... In Ihre jetzigen Situation könnten Sie einen Touristenvisum beantragen. ... Ein Ansatz wäre, daß die Ausländerbehörde Sie mit der Verfahrensverzögerung gegen Ihr Recht auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verstoßen hat.
Leserforumvon Ralf 100 | Ausländerrecht | 16 Antworten | 27.07.2009 18:55
Ein Touristenvisum läuft nur 3 Monate. ... Laut Aufenthaltsrecht gibt es 3 Monate, mit Verlängerung um nochmals 3 (meist möglich) und ansonsten die 180 Tage-Regelung pro 12 Monate. ... Im September kommt sie nun für 3 Wochen zu mir (ohne Kind) um sich alles hier anzuschauen, das ist zwar nicht lange aber länger geht wegen dem Kind momentan halt noch nicht. :-( Wenn danach alles mit dem Sorgerecht usw. abgeklärt ist und das Kind darf ofiziell nach Deutschland reisen und bleiben, werde ich ihr einen Deutschkurs in Sao Paulo bezahlen bei www.wizard.com.br den sie dann erst einmal ein halbes Jahr intensiv besuchen wird bevor ich sie dann nach Deutschland hole.
Leserforumvon Trailor85 | Ausländerrecht | 147 Antworten | 21.09.2007 19:04
Wenn ich vor einem halben Jahr einen Saal für eine Feier gemietet habe, dann gelten die Bierpreise von heute, nicht die von vor einem halben Jahr. ----------------- "gruß azrael" Am 22.9.2007 von bear Weil wir grad bei Sprache sind (bin nicht kleinlich, aber wenn das in einem Thread so oft vorkommt, rollt das die Fußnägel): Es heißt (ein) Visum, mehrere Visa. ... Du willst das jetzt mit Touristenvisum loesen?
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