7 Ergebnisse für „gbr geld gesellschafter“

Leserforumvon Fixerpower | Wirtschaftsrecht | 2 Antworten | 20.02.2008 03:20
Im Oktober hat er sich verpflichtet zu zahlen (Im Vertrag steht, dass ich der GbR das Geld geliehen habe).Nun hat der zweite Gesellschafter einfach mal "gekündigt" und GbR ist somit die Geschichte..Die Frage ist..wann darf ich das Geld zurückfordern, jetzt oder erst wenn das Jahr um ist? ... Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar.Gruß -- Editiert von Fixerpower am 20.02.2008 03:20:52 -- Editiert von Fixerpower am 20.02.2008 03:21:40 Am 20.2.2008 von ikarus02 Jeder Gesellschafter einer GbR haftet mit seinem gesamten (Privat-) Vermögen für die Verbindlichkeiten der GbR. ... Kurz: Beide Gesellschafter müssen ihre Schulden an dich zurückzahlen, auch wenn es die GbR nicht mehr gibt.
Leserforumvon FlorianH | Wirtschaftsrecht | 1 Antwort | 11.12.2007 19:38
Hallo, mich interessiert mal etwas zur Insolvenz bei einer GbR mit zwei Gesellschaftern. ... Könnte die GbR jetzt schon einen Insolvenzantrag stellen, da ja absehbar ist, dass ihr bald das Geld ausgeht, oder müssten die Gesellschafter alle zur Verfügung stehenden Mittel jetzt schon liquide machen um solange durchzuhalten, bis wirklich nichts mehr an Kapiatl da ist? ... Würde die GbR aber solange warten bis überhaupt kein Geld mehr da ist, könnte sie die Miete nicht mehr begleichen, so könnte der Vermieter der Geschäftsräume den Mietvertrag kündigen und seine Mietforderungen für die komplette Restlaufzeit des Mietvertrages (8 Jahre) geltend machen.
Leserforumvon JoDee | Wirtschaftsrecht | 10 Antworten | 18.11.2008 16:03
Die jetzigen, bitte beachten Sie das Veträge in der Zukunft nach Ausscheiden aus der GbR Sie nicht mehr tangieren, Vermögenswerte, Aussenstände, Einnahmen und Einlagen der Gesellschafter müssen nach GbR Vetrag wo der Verteilungsschlüssel festgehalten sein müsste aufgerechnet werden. ... Ich bin ebenfalls Gesellschafter in 2 GbR`s. ... Mann hätten, dann erweitern Sie doch eine oder beide Firmen um einen Gesellschafter.
Leserforumvon biggy | Wirtschaftsrecht | 22 Antworten | 24.01.2006 17:40
Wenn ich jetzt eine Firma(Gbr) gründe und das eingenommene Geld mir als Unternehmer nicht selbst auszahle, es sondern in der Firma behalte (als Eigenkapital, oder wie es auch heissen mag), zählt das dann auch für die Kindergeldkasse/Agentur für Arbeit als Einnahme, oder wäre das in Ordnung? ... Am 26.1.2006 von unbestechlich Bei einer GmbH ist das in jedem Falle möglich wenn du Gesellschafter dieser bist und dir aus dem erwirtschafteten Gewinn nichts auszahlst. ... Solange ich das Geld mir nicht auszahle, ist alles in Ordnung.
Leserforumvon JollyJumper | Wirtschaftsrecht | 2 Antworten | 03.02.2009 15:59
A ist/war mit den Inhabern der GBR Y pers. bekannt. ... Ob die GbR noch existiert ist für dich aber auch gar nicht so wichtig, denn: siehe (4) (3) Die Insolvenz kommt auch für eine GbR in Frage, siehe allein § 728 BGB: Die Gesellschaft wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft aufgelöst Auflösung im Rechtssinne ist übrigens etwas anderes als die Beendigung der Gesellschaft: Nach Auflösung ändert sich lediglich der Zweck der Gesellschaft: Zweck ist dann die Auseinandersetzung des Vermögens. (4) Nun das wichtigste: Du kannst dich, ohne zuerst die GbR in Anspruch nehmen zu müssen, direkt an die Gesellschafter halten. ... Nachteil bei dem ganzen: Schlägt das ganze fehl, weil die beiden persönlich vielleicht auch kein Geld haben, trägst du die Kosten...
Leserforumvon shorty | Wirtschaftsrecht | 2 Antworten | 03.08.2004 14:48
Tja nun sieht es so aus, dass ich weder mein Geld, noch meine Möbel (die ich angeblich bei Praxisweiterführung meiner Kollegin vermacht habe, was aber nicht stimmt)noch irgendetwas zurück bekomme. ... Einen Vertrag (über die Gründung einer GbR bzw. in Ihrem Fall über den Eintritt in eine bereits bestehende GbR) haben Sie natürlich schon geschlossen - das ist nämlich auch mündlich möglich und ebenso rechtsverbindlich wie ein schriftlicher Vertrag. ... Dabei erhält nach § 732 BGB zB grds. jeder Gesellschafter die der Gesellschaft zur Benutzung überlassenen Gegenstände zurück. ----------------- "fiat justitia et pereat mundus..."
Leserforumvon sven0180 | Wirtschaftsrecht | 3 Antworten | 07.12.2007 15:25
Für eine GbR haftet jeder Gesellschafter im Rahmen einer so genannten Gesamtschuld vollständig für die anfallenden Verbindlichkeiten. Dabei haftet im Bedarfsfall jeder Gesellschafter auch mit seinem Privatvermögen. Mit freundlichen Grüßen ----------------- "" Am 7.12.2007 von sven0180 hallo vielen dank für die info, aus dem grund wird meist von solchen gbr´s abgeraten um ein folgendes Horrorszenario zu vermeiden Beispiel: Person A+B gründen ein Geschäft Person A schuftet sich dumm und dämlich und Person B fährt schnelle Autos und schmeißt das Geld, das aus dem GEschäft stammt, zum Fenster raus.
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