2 Ergebnisse für „baulast eintragung bauamt grz“

Leserforumvon ASDBau | Baurecht | 3 Antworten | 08.01.2013 19:41
Beispiel: Grundstück A: 1000 m² Grundstück B: 500 m² zulässige GRZ nach B-Plan: 0,4 (Baufenster sei ausser Betracht) (Flurstücke in BW) Frage: Ist es durch die Eintragung einer Baulast beim Bauamt, zu Gunsten des einen und zu Lasten des anderen Grundstücks, somit möglich nur auf einem von diesen ein Gebäude mit insgesamt 600 m² Grundfläche zu errichten? ... Am 9.1.2013 von joebeuel Eine Vereinigungsbaulast wäre eine Möglichkeit, das Ziel zu erreichen: http://www.deutscher-bauzeiger.de/bauamt/vereinigungsbaulast-eine-unterschrift/ Ich würde aber versuchen, die beiden Flurstücke zu vereinigen, da dies langfristig eine eindeutige Situation darstellt. ... Bedeutet dies, dass durch die Vereinigungsbaulast eine, wie hier gewollte, "künstliche" Überschreitung der erlaubten GRZ des einen Grundstücks zu Lasten eines anderen grundsätzlich nicht möglich ist. oder ein Gebäude mit insgesamt 600 m² errichtet werden kann, dessen Fläche zu 99 % auf einem Grundstück liegt und deshalb die Bedingung der gemeinsamen Fläche erfüllt ist. oder wenn man die GRZ beider Grundstücke völlig ausschöpfen will, es mindesten zwei Gebäude geben muss.
Leserforumvon nixda00 | Baurecht | 4 Antworten | 12.11.2014 12:28
Vor 25 Jahren wurde ein Anbau beim Bauamt eingereicht. ... Das kann die jeweiligen Grundstücksgrößen (GFZ, GRZ) betreffen, aber z.B. auch einzuhaltende Abstandsflächen. Durch Eintragung einer Baulast wird nicht einfach "ein neuer Bauplatz" geschaffen.
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