Mit dem Bauträger haben wir uns bereits auf eine Nutzungsausfallentschädigung verständigt - offen ist noch der Schaden, der uns durch die Verzögerung mit Blick auf Bauzeit- und Bereitstellungszinsen etc. zusätzlich entstanden ist. Meine Frage ist, wie ich den Schaden, den ich ggü. dem Bauträger geltend machen möchte, konkret berechne. Meiner Meinung nach berechnet sich der Schaden folgenderweise: 1. (+) Der Bauträger hat die in dem Verzugszeitraum angefallenen Bauzeit- und Bereitstellungszinsen zu tragen. 2. (+) Unsere Zinsbindung beträgt 20 Jahre.
Bei wem obliegt die Pflicht den Schaden, welche die Bauweise des Hauses verursacht und den Nachbarn schädigt zu beseitigen, der damalige Bauträger, oder der jetzige Eigentümer des Hauses? ... Die Verjährungsfristen der VOB sind deutlich kürzer als 11 Jahre, und falls der Bauträger zum Zeitpunkt der Errichtung alle damals 'anerkannten Regeln der Technik' beachtet hat, dann dürfte es schwer werden, ihn für Schäden haftbar zu machen, die erst nach 11 Jahren auftreten. ... Dass der Eigentümer den Schaden nicht selbst verursacht hat, ist nicht maßgeblich.
Soll ich meinen Bauträger wegen Sachbeschädigung anzeigen? ... Meine Meinung: Nie mehr mit Bauträger! ... Mit welcher Begründung wird der 'Schaden' nicht beseitigt bzw. die Umsetzung vollendet?
Wir haben mit einem Bauträger gebaut der uns Sachen in Rechnung gestellt hat die garnicht be-oder verarbeitet wurden. zB Bauwasser wurden 450 Euro von uns bezahlt obwohl es bei uns Bauwasser umsonst gibt. ... Der Vorteil aus der Vermögensverfügung muss dabei stoffgleich mit dem eingetretenen Schaden sein. ... Tel.: 0221 - 292 111 60 Gruß, David ----------------- "" Am 13.5.2010 von tiber37 Ich würde die fraglichen Beträge (begründet) einbehalten und den Bauträger klagen lassen.
Verzug durch Bauträger Vorfälligkeitsentschädigung
5 von 5 Sterne
Der Bauträger meiner neuen ETW ist mittlerweile seit 1 Jahr im Verzug. ... Dass er jeden uns dadurch entstandenen Schaden ersetzen muss, ergibt sich aus dem BGB. ... Daran hat sich durch den Verzug nichts geändert - also ist in dieser Hinsicht auch kein Schaden entstanden.
Der Bauträger stellt sich nun auf den Standpunkt, dass der Schaden nicht unter die Gewährleistung fällt, da der Fehler beim ursprünglichen Bau vor 100 Jahren durch den damaligen Bauherren verursacht wurde.
Bauträger beschädigt beim Bau Terrasse
4 von 5 Sterne
Auf den Schaden an der Platte wurden wir nicht hingewiesen. ... Am 20.11.2015 von 0815Frager Zitat:Die Leistungsbeschreibung hat der Bauträger erstellt. ... Am 20.11.2015 von hausfrau66 Zitat:Die Leistungsbeschreibung hat der Bauträger erstellt.
Das Doppelhaus wurde im Jahr 2006 von anderen Bauherren in Auftrag gegeben und durch einen Bauträger Schlüsselfertig erstellt. ... Er sehe keine Gewährleistungspflicht und wir sollen den Schäden unserer Versicherung melden. Für uns ist das nicht nachvollziehbar, da der Schaden 1. im Frühjahr aufgetreten ist und 2. der Einbau von nicht frostsicheren??
Die Schäden am Parkett ziehen sich durch das ganze Haus, kein Raum blieb verschont. ... Der Bauträger stellt sich jetzt grundsätzlich quer. ... Die Schäden am Parkett ziehen sich durch das ganze Haus, kein Raum blieb verschont.
Und: Müsste mich mein Bauträger nicht über die Minderleistung bzw. ... Zitat (von fb487011-68):Müsste mich mein Bauträger nicht über die Minderleistung bzw. ... Am 26.3.2018 von fb487011-68 Naja, der sanitär hat einen Wasserschaden an einer Wand verursacht und will jetzt für diesen Schaden nicht aufkommen, weil der Bauträger schon von ihm Gelds einbehalten hat.
Wasserschaden durch Bauträger, wer haftet für das "Drumherum"
3,33 von 5 Sterne
Dies ist unstrittig und wird vom Bauträger auch voll anerkannt, dieser wird eine Spezialfirma zur Mängelbeseitigung beauftragen. ... Allerdings fragt sich der Bauherr nun, wie es über die Mängelbeseitigung aussieht, wenn ihm weitere Schäden entstehen, denn schließlich hat er auch weitere EInbußen, die ihm ohne den Schaden nicht entstanden wären, wie z.B: Nutzungsausfall während der Bautrocknungsphase. ... Am 5.7.2017 von Chris_De Danke, mal angenommen, der Schaden ist unzweifelhaft durch den Bauträger bzw. den Subunternehmer verschuldet, kann der Geschädigte Bauherr dann auf Kosten des Bauträgers einen Rechtsanwalt und/oder Sachverstädnigen mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen?
Familie A bezieht Mitte 08 ein neues Haus, was sie vom Bauträger gekauft haben. ... Endlich ist nun alles fertig, aber Papa A will wissen, ob er von dem Bauträger für den Lärm, den Dreck, die eingeschränkte Nutzung etc. einen Betrag X€ verlangen kann. ... Auf welcher Grundlage sollte ein solcher Schaden sonst auch bewertet werden?
Meine Frage ist nun, ob ich den real entstandenen Schaden einfordern kann oder ob nur die Summe pro Woche aus der Bauzeitvereinbarung heranzuziehen ist. ... Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, die vereinbarte Strafzahlung soll ja motivierend wirken, völlig unabhängig vom konkreten Schaden. ... Ich habe den Bauträger nicht in Verzug gesetzt.
Finanzielle Schäden sind für uns nicht entstanden. ... So wurde es uns vom Bauträger zumindest immer erklärt. ... Der Bauträger verweigert nun den Bau.
Bei neuer Eigentumswohnung nasse Keller durch schlechte Verlegung der Drainage vom Bauträger
3,83 von 5 Sterne
Des Weiteren müssten wir auch später die Kosten für entstandene Schäden übernehmen, wenn wir die Wohnung einmal vermieten. ... Der Bauträger meint immer nur er könne da nix machen, da das Wasser einfach zu hoch steht. ... Am 13.4.2016 von beckerhome Diese sind laut Bauträger direkt an der Drainage angebracht.
Bauträger kann teile des Vertrages nicht erfüllen
2,75 von 5 Sterne
Ich habe aber nur einen Vertrag bei dem Bauträger für das Gesamtkonstrukt unterschrieben. ... Zitat (von pimon88):Ich habe aber nur einen Vertrag bei dem Bauträger für das Gesamtkonstrukt unterschrieben. ... Kostet zwar etwas Geld, bewahrt einen aber vor eventuellen größeren Schäden.
Es kommt zu Spannungsrisse und Schäden am Mauerwerk. ... Den Bauträger gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr. Das Kaliwerk weist jede Schadenersatzforderung ab, da sie nach Grubeneinsturz für die Schäden aufgekommen ist.
Bauträger (Verkäufer des Hauses) sowie die eigene Versicherung werden informiert. ... Diese sind jedoch nicht geeignet, einen solchen Schaden zu verursachen. ... Für den Bauträger haben verschiedene Firmen gearbeitet.
Eine wirksame Argumentationsgrundlage kann man entwickeln, wenn man den Schaden kennt, Ursache und Verursacher. ... Also entsteht hier auch kein Schaden. ... Desweiteren scheint hier nur ein "gefühlter" Schaden vorzuliegen.
Es ist jedenfalls ein Schaden entstanden und da könnte Schadenersatz anfallen. ... Wer hat den Schaden verursacht und wie wurde das Gewerk geschüzt? ... Es ist jedenfalls ein Schaden entstanden und da könnte Schadenersatz anfallen.