382 Ergebnisse für „beschluss eigentümer“

Leserforumvon duckischnucki | Baurecht | 0 Antworten | 08.03.2004 02:06
in der von mir bewohnten eigentumswohnanlage wurde vor meiner "mitgliedschaft"...eine komplette dachsanierung PLUS ABRISS VON ZWEI SCHORNSTEINEN beschlossen. der beschluß war einstimmig der anwesenden Eigentümer auf der eigentümerversammlung. wie ist das nun...meines wissens bedarf eine bauliche veränderung der ALLSTIMMIGKEIT, also auch der nichtanwesenden Eigentümer, dann eben nachträglich mit schriftlicher zustimmung........und der abriß von zwei schornsteinen ist ja wohl eine massive baulichte veränderung.....ich denke da an an das BGH Urteil vonn 2000 in der Beschlüsse über bauliche veränderungen NICHTIG sind da die BESCHLUSSKOMPETENZ fehlt, sonder der VEREINBARUNG bedarf,,,,,oder sehe ich das falsch...??? ... Aber ist hier der gesamte beschluss nichtig????...also dachsanierung und schornsteinabriss.....beides wurde im Protokoll in einem Beschluss wiedergegeben.....?
Leserforumvon icecycle | Baurecht | 8 Antworten | 21.11.2007 13:03
Angenommen hat eine WEG einen sittenwidrigen Beschluss gefaßt. ... Ist das jetzt ein Beschluss zu Lasten Dritter? ... Wenn die Eigentümer beschließen, dass das Aufbrechen und Neuverlegen von Fliesen wegen Schaden an Gemeinschafteigentum, von dem betr.
Leserforumvon Bidi | Baurecht | 4 Antworten | 31.07.2008 09:32
Du kannst jeden Beschluss innerhalb 4 Wochen anfechten, egal wie unsinnig der auch sein mag. ... Eine qualifizierte Mehrheit ist 3/4 aller Eigentümer.... ... Wenn ja, dann bedarf dies der Zustimmung aller Eigentümer, also Einstimmigkeit.
Leserforumvon omit | Baurecht | 10 Antworten | 03.03.2008 13:16
in unserem haus dringt feuchtigkeit ca 1m über dem boden aus einer wand . nach begutachtung des verwalters mit einem nicht vorortlebenden eigentümer will dieser die bodenisolierung auf einer anderen wand erneueren und eine sonderumlage einziehen. ist dies ohne beschluss möglich? ... Zuerst muss ein Beschluss gefasst werden, das saniert wird (sinnvoll ist dabei die Vorlage von einem Kostenvoranschlag, damit die Eigentümer wissen, über was sie da eigentlich abstimmen). ... Es liegt immer an Vernunft der Eigentümer.
Leserforumvon Gold Digger | Baurecht | 11 Antworten | 18.06.2008 08:55
Ein Beschluss ist jedoch anfechtbar, wenn einem Eigentümer dadurch ein Nachteil entsteht. ... Bist Du neuer Eigentümer? ... Empfehlenswert ist immer ein gutes Nachschlagewerk für Eigentümer.
Leserforumvon djtoms | Baurecht | 4 Antworten | 02.06.2007 16:59
(mehrere titel gegen den ET habe ich schon) bitte um hilfe. gruss thomas Am 4.6.2007 von sika0304 Wichtig ist vor allem ein Beschluss der Eigentümerversammlung, denn mit viel Pech zahlt die Gemeinschaft nur drauf. ... Bist du ein "normaler" Verwalter oder ein Eigentümer, der die Verwaltung übernommen hat? ... Danke erstmal fuer die antwort. das ist ein 8 familien haus. davon habe ich 6 wohnungen. ein eigentümer zahlt regelmäßig das hausgeld. der andere um den es geht ist sozusagen pleite. was kann ich tun?
Leserforumvon Lernender | Baurecht | 17 Antworten | 24.04.2006 15:27
Nichtig so ein Beschluß gibt es gar nicht. ... Alle Eigentümer die gerne eine Pauschale bezahlen möchten, können dies auch ohne Beschluss tun.;) Am 24.4.2006 von Lernender @leidschaf ich habe mich sicherlich nicht ganz klar ausgedrückt. ... Am 25.4.2006 von guest-12318.06.2009 15:20:17 Ihr könntet natürlich einen Beschluss zur Rückerstattung bei allen Eigentümer die diese Pauschale bezahlt haben fassen.
Leserforumvon Shinead | Baurecht | 1 Antwort | 05.10.2007 11:59
Für unsere Eigentümerversammlung haben zwei ausländische Eigentümer einen Antrag auf Sat-Schüssel Genehmigung eingereicht. ... Wie sieht es mit dem Beschluss aus?
Leserforumvon clincelia | Baurecht | 10 Antworten | 21.05.2006 19:04
Grundsätzlich muss es dafür einen Beschluss auf der Eigentümerversammlung (vorher per TOP ankündigen) geben, bei dem der betroffene Eigentümer NICHT mitstimmen darf. ... Die Gründe würden erst in dem Moment eine relevante Rolle spielen, wo der betroffene Eigentümer gegen diesen Beschluss vor Gericht klagt, wobei eigentlich nur geprüft wird, ob der Beschluss ordnungsgemäss war - also form- und fristgemässe Einladung, Beschlussfähigkeit usw.. ... Was hat denn euer Eigentümer verbrochen?
Leserforumvon Anastina | Baurecht | 4 Antworten | 27.09.2006 01:30
in der letzten Eigentümerversammlung wurde ein Beschluss gefasst. ... Unabhängig vom Ergebnis muss er sich aber an den Beschluss halten und die Fa. ... Der Eigentümer wollen jetzt auch keine Unterlagen dem Verwalter geben - da es "Gedankeneigentum" der Gruppe ist.
Leserforumvon barnabeus | Baurecht | 7 Antworten | 03.04.2006 20:12
Da es sich um einen "neuen" Beschluss handelt, ist der gültig für die Eigentümer des Tages. ... Bzw, das die ehemaligen Eigentümer gar keinen Anspruch haben? ... Guthaben dem anderen Eigentümer zu zahlen.
Leserforumvon ratlos44 | Baurecht | 14 Antworten | 01.09.2008 13:39
Nach § 26 Abs. 1 WEG können die Eigentümer nur mit Stimmenmehrheit den Verwalter abberufen (Beschluss). ... Diesen Beschluss kannst Du dann innerhalb 4 Wochen anfechten. ... Wenn die anderen Eigentümer dich überstimmen, klage gegen den Beschluss, da scheinbar kein Beschluss zur Zahlung einer Sonderumlage vorliegt.
Leserforumvon Johnny1 | Baurecht | 14 Antworten | 19.05.2006 23:19
Gruß Johnny1 Am 31.5.2006 von sika0304 Ein Eigentümer schuldet der Gemeinschaft das durch Beschluss festgelegte Wohngeld zu 100%. Das Wohngeld ist nicht identisch mit den Beträgen, die ein Eigentümer an seinen Mieter weitergeben darf. Bis du der Verwalter (oder Eigentümer, der als Verwalter fungiert?).
Leserforumvon morgana_1 | Baurecht | 4 Antworten | 12.12.2005 03:07
Also, als Verwalter hält man sich an den aktuellen Eigentümer. Wenn der nicht zahlen will kann man ja einen Beschluss zur Umlage der Kosten auf die Gemeinschaft fassen. ... Für eine Klage gegen die Alt-Eigentümerin solltest du dir auf jeden Fall einen Beschluss einholen.
Leserforumvon Gisbert1 | Baurecht | 5 Antworten | 19.09.2006 21:11
Am 20.9.2006 von sika0304 Eine Versorgungssperre könnt ihr als Eigentümer tatsächlich nicht beschließen. ... Dazu ist ein mehrheitlicher Beschluss der WEG erforderlich. ... Und bis dahin hat die Gemeinschaft für den insolventen Eigentümer gezahlt und den Schaden selbst vergrößert...
Leserforumvon omit | Baurecht | 3 Antworten | 03.03.2008 10:08
Wurde der Verwalter angemahnt, den Beschluss umzusetzen? Beschlüsse sind zeitnah umgesetzt zu werden, es sei denn, die Eigentümer haben etwas anderes dazu beschlossen. Am 3.3.2008 von omit es wurde der beschluß gefasst aber ohne eine bestimmte zeit zu nennen. nun ist die alte abrechnungsperiode im dezember abgelaufen und die neue hat begonnen. spätestens hier hätte doch der austauch erfolgen sollen. nach anmahnung im januar hat lediglich die beauftrage firma die zapfstellen begutachtet. dies ist auch schon wieder 6 wochen het
Leserforumvon Akinci | Baurecht | 5 Antworten | 24.01.2008 08:52
Hallo, demnächst haben wir wieder die Jahres-Eigentümer-Versammlung. ... Wurde der Beschluss einstimmig beschlossen, oder gab es bei der Entscheidung, die Tanne zu fällen, einen Gegner? ... Zudem muß gesagt sein dass erwähnter Typ oft vor der Garage seiner Freundin parkt oder aber deren Besuch...also es gibt keinen Beschluss dass vor den Garagen nicht geparkt werden darf also kann es auch keinen Beschluss geben dass ich auf meiner Zufahrt nicht parken darf.
Leserforumvon Lernender | Baurecht | 6 Antworten | 01.12.2005 14:48
An erster Stelle stehen die Eigentümer, dann der Verwalter und zuletzt der Beirat. ... Aber sauber und fair wäre ein Beschluss in jedem Fall. ... Aber dann müsste es doch auch gar kein Problem sein, die Zustimmung der Eigentümer zu bekommen.
Leserforumvon joku | Baurecht | 3 Antworten | 11.09.2006 10:34
Guten Tag, sorry, ist ne Anfängerfrage, aber ich konnte bisher die Antwort nicht finden: Bauliche Veränderungen bedürfen einen einstimmigen Beschluss der Wohnungseigentümer. ... Auf alle Eigentümer, nicht anwesende Miteigentümer müssen per Vollmacht für diesen Punkt vertreten sein, sonst ist keine Einstimmigkeit herzustellen.
Leserforumvon Seahorse | Baurecht | 9 Antworten | 16.04.2008 17:44
Ansonsten klagen was das Zeug hält für jeden Beschluss, den man umsetzen möchte. ... Da ihr nur zu zweit seid, kann man die Teilungserklärung ja relativ einfach ändern, da nur zwei Eigentümer zum Notar müssen um ihre Zustimmung zur Änderung zu erklären. Wer verwaltet denn die WEG (Verwaltung ist Pflicht, darf natürlich auch 1 Eigentümer machen, dafür benötigt es aber einen Beschluss)?
123·5·10·15·20