46 Ergebnisse für „beschluss eigentümer eigentümerversammlung etv“

Leserforumvon arcangel71 | Baurecht | 11 Antworten | 06.11.2007 14:21
Ist ein Beschluss einer Eigentümerversammlung wirksam, wenn eine nicht bevollmächtigte Person seine Stimme abgegeben hat ? ... Ich würde den Beschluss lieber als unwirksam ansehen und entweder bei der nächsten Versammlung neu beschließen oder die Zustimmung per Umlaufbeschluss von allen Eigentümern einholen (alle Eigentümer müssen 1. abstimmen und 2. mit JA stimmen, damit der Beschluss wirksam wird). ... Erteilt diese Eigentümerin die Zustimmung nicht, können alle Eigentümer schriftlich erklären/beschließen, diesen anfechtbaren Beschluss, aufzuheben.
Leserforumvon Jens_M. | Baurecht | 14 Antworten | 07.01.2008 11:58
Soll per Beschluss die Einschränkung dauerhaft aufgehoben werden, kann jedoch anderes gelten. ... Am 8.1.2008 von sika0304 Für den "teilnehmende Gäste"-Beschluss würde ich immer auf alle Eigentümer setzen. ... Natürlich soll nicht jeder Eigentümer eine Gast, Besucher o.Ä. auf die ETV schicken.
Leserforumvon Anastina | Baurecht | 10 Antworten | 21.11.2006 11:53
ETV einberufen. ... ETV genommen (vorab hatten es viele Eigentümer gewünscht), bei der Abstimmung zur Kostenübernahme durch die Gemeinschaft wurde gegengestimmt. ... Bei dieser ETV hatte ein Eigentümer mit 18 Wohnungen auf einmal 18 Stimmen zugebilligt bekommen !
Leserforumvon ratlos44 | Baurecht | 14 Antworten | 01.09.2008 13:39
Hey, facts: MFH; 3 Eigentümer (E1, E2, E3); HV seit 10 Jahren beauftragt Bei der Eigentümerversammlung (ETV) 2006 wurde u.a. bei "verschiedenes" vereinbart, dass in 2007 die Balkone an den Wohnungen von E1 und E2 saniert werden würden. ... Nach § 26 Abs. 1 WEG können die Eigentümer nur mit Stimmenmehrheit den Verwalter abberufen (Beschluss). ... Wenn die anderen Eigentümer dich überstimmen, klage gegen den Beschluss, da scheinbar kein Beschluss zur Zahlung einer Sonderumlage vorliegt.
Leserforumvon Panikbraut | Baurecht | 4 Antworten | 16.10.2008 13:34
Seit zwei Jahren erhöht er bei einem Eigentümer die Gebühr wieder auf 20,00 EUR. ... (sprich wieder die 20,00 EUR pro Monat zu berechnen) Kann er das einfach so nach Gusto entscheiden oder braucht es einen Beschluss der Gemeinschaft? ... Von welcher Eigentümerversammlung stammt es denn?
Leserforumvon Lernender | Baurecht | 1 Antwort | 10.11.2006 17:26
Folgende Konstellation: Auf einer Eigentümerversammlung wird eine neue Verwaltung gewählt. ... Darüber erfährt ein Eigentümer aber erst 42 Tage nach der ETV. ... Meine Frage: Würde hier ein gültiger Verwaltervertrag vorliegen, weil der rechtswidrige Beschluss binnen Monatsfrist nicht angefochten wurde?
Leserforumvon Anastina | Baurecht | 8 Antworten | 05.11.2006 02:11
Eigentümerversammlung beim Verwalter verlang/erwirkt. ... Frage hierzu: darf man einen Juristen zu der ETV hinzuziehen ? ... Die schriftliche Vorstellung des oder der Verwalter die sich vorstellen wollen, sollte jedem Eigentümer mindestens 2 Wochen vor der Eigentümerversammlung zugegangen sein.
Leserforumvon Lernender | Baurecht | 4 Antworten | 08.05.2007 17:51
Wäre dieser Beschluss überhaupt gültig? ... Gruß Akinci Am 22.5.2007 von icecycle Wieso habt ihr den Beschluss nicht angefochten ? ... Warst Du bei der Eigentümerversammlung nicht anwesend ?
Leserforumvon Carola11 | Baurecht | 3 Antworten | 17.08.2008 11:24
Nein, m.E. darf sie das nicht - außer es wurde in der Eigentümerversammlung so beschlossen, dass sie das darf. ... Die Vergabe von Handwerkeraufträgen erfolgt grundsätzlich durch Beschluss der Eigentümer. ... Bei größeren Arbeiten sollten auch immer mehrere "verbindliche" Kostenvoranschläge eingeholt werden, das können durchaus auch Eigentümer machen, diese sollten dann auf einer ETV besprochen und darüber abgestimmt werden. ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Leserforumvon eigentümernr1 | Baurecht | 19 Antworten | 12.09.2008 13:48
Hierzu ist jedoch zwingend eine Eigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit nötig. ... Ob es wohl rechtlich auch ok wäre, wenn man versucht von allen Eigentümern den Beschluss zu bekommen, dass ein Eigentümer zur Einberufung ermächtigt wird? ... , dass es für uns kein Problem sein sollte die Eigentümerversammlung B
Leserforumvon bibse1 | Baurecht | 5 Antworten | 25.07.2008 13:23
Hallo zusammen, auf unserer letzten ETV ist der Beschluss über die Bestellung eines neuen Verwalters gefasst worden. ... Der bisherige Verwalter verlangt nunmehr zur Übergabe zwingend die Vorlage des beglaubigten Protokolls der letzten ETV. ... Am 25.7.2008 von Dinsche Dieser Beschluss muss nicht beglaubigt werden.
Leserforumvon cleeo | Baurecht | 8 Antworten | 04.05.2005 23:31
Es gab aber bei keiner vergangenen ETV einen solchen Beschluss. ... Ist es sinnvoll dies zum Tagesordnungspunkt der nächsten ETV zu machen um das zu klären? ... Ich denke es muss darauf hinauslaufen, dass wir einen Hausverwalterwechsel anstreben... -- Editiert von cleeo am 09.05.2005 19:07:50 Am 14.5.2005 von Stief Hallo, kann es sein das Du zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung noch nicht Offizell Eigentümer der ETW warst.
Leserforumvon Malshandir | Baurecht | 5 Antworten | 16.06.2007 18:01
Kann ich die Eigentümerversammlung nun selber einberufen? ... Vielen Dank Am 18.6.2007 von sika0304 Um den Vertrag fristlos zu kündigen benötigst du den Beschluss der WEG sowie einen Bestellungsbeschluss für den nächsten Eigentümer. ... Gem. § 24 WEG ist der Verwalter dazu verpflichtet eine ETV einzuberufen.
Leserforumvon Koppy | Baurecht | 11 Antworten | 24.01.2008 20:28
Es sollte förmlich zu einer ETV geladen werden (Vorschriften siehe WEG). ... solltest du wirlich "nur" das sondernutzungsrecht haben, dann müssen alle eigentümer IMMER zustimmen, wenn du dort etwas verändern / pflanzen /bauen willst... und ja: es muss ein beschluss her... und alle eigentümer müssen schriftlich! ... Kann ich es so auch erst einmal ohne Eigentümerversammlung machen?
Leserforumvon rudenz | Baurecht | 13 Antworten | 06.03.2007 13:32
In der Tagesordnung für die Eigentümerversammlung ist kein Hinweis auf diesen Betrag. ... Ich selbst kenne auch solche Eigentümer, die nur alle Jahre mal zur ETV kommen und dann den "Dicken" machen. ... Auch der Beschluss beim Aus- und Einzug von Mietern jeweils vom Eigentümer pauschal 50 Euro zu berechnen, die sogenannte Umzugspauschale.
Leserforumvon Anastina | Baurecht | 7 Antworten | 21.11.2006 23:52
Alptraum") Zitat aus der Teilungserklärung zum Thema Eigentümerversammlung: "Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach Köpfen, wobei jeder Wohnungseigentümereinheit -unabhängig von der Anzahl der Eigentümer- eine Stimme zufällt" in unserer WEG hat ein Eigentümer 18 Wohnungen, bisher hatte er durch o.g. ... ETV besessen. ... Ist nicht die ganze ETV inkl.
Leserforumvon mafra | Baurecht | 7 Antworten | 12.12.2006 11:24
Die nächste Eigentümerversammlung steht an und ich habe den Verwalter um Erweiterung einiger Tagesordnungspunkte gebeten. ... Am 13.12.2006 von Lernender @mafra ein Beschluss innerhalb des TOP Verschiedenes ist ein sogenannter Zitterbeschluss. ... B. durch mangelnde Kompetenz der Beschlussfähigkeit der ETV, beschlossen worden wäre.
Leserforumvon Dinsche | Baurecht | 7 Antworten | 23.07.2008 12:17
In knapp 4 Wochen haben wir unsere ETV. ... Nun habe ich aber ein Problem, denn in der Teilungserklärung steht Folgendes: In der Eigentümerversammlung kann sich ein Eigentümer durch einen anderen Miteigentümer oder einen im Hause wohnenden Angehörigen vertreten lassen. ... Gilt dieser Beschluss auch noch für dieses Jahr..?
Leserforumvon Was weiss ich? | Baurecht | 64 Antworten | 05.02.2008 17:07
Hier hätte der Eigentümer als Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages darauf achten müssen, dass nur Nichtraucher einziehen. ... Am 5.2.2008 von Dinsche Mich wundert gerade wir ihr einen Beschluss offiziell fassen konntet, ohne jemals eine ordnungsmäßige Verwaltung gehabt zu haben bzw. ohne jemals eine ETV abgehalten zu haben. Selbst wenn dieser Beschluss nachweisbar wäre...
Leserforumvon Was weiss ich? | Baurecht | 15 Antworten | 09.12.2006 18:36
Jetzt bieten sie mir plötzlich an, dass man ja eine Eigentümerversammlung abhalten könne. ... -- Editiert von Astrid Helen am 13.12.2006 16:12:08 Am 13.12.2006 von Lernender @Astrid Helen Ordnungsgemäße Einladung zur ETV: Wenn, wie Du schreibst, schriftlich so formuliert wurde Zitat: "... dass man ja eine Eigentümerversammlung abhalten könne." so ist dies sicherlich keine ordnungsgemäße Einladung zur ETV. ... Personenkreis der ETV: Grundsätzlich sind nur Eigentümer zugelassen.
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