Hallo, ich bin dabei eine Wohnung zu kaufen . ... Du kannst durchaus den Kaufvertrag noch in diesem Jahr abschließen ohne, dass Du ein Jahr der Eigenheimzulage verlierst. ... Das ist der Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten.
Sie steht Dir noch für dieses Jahr zu, wenn Du in diesem Jahr verkaufst oder vermietest. ... Letztes Jahr haben wir die volle Eigenheimzulage für 2003 erhalten, da die Wohnung von uns noch bis Mai bewohnt war. ... Du hast sogar dann noch das Recht auf die vollen Eigenheimzulage wenn Du nur an einem Tag im Jahr die Wohnung selbst bewohnt hast.
Wenn ich im nächsten Jahr einziehe ist das erste Jahr der Förderung futsch. 3. ... Die Eigenheimzulage steht Dir also auf jeden Fall zu. Datum der Anschaffung ist übrigens der Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten.
Dieses Jahr (2005) will ich den Antrag für die Eigenheimzulage abgeben und stehe allerdings vor Rätseln. ... Was sind denn das für Kosten? ... Aber damals bezog sich die Förderung nur auf den Kaufpreis (ohne Nebenkosten), wir konnten aber im ersten Jahr Kosten absetzen, die VOR dem Einzug entstanden waren.
Eigenheimzulage? ... Der Förderzeitraum von 8 Jahren beginnt mit der Anschaffung (= Übegang von Kosten, Nutzen und Lasten). Die Eigenheimzulage bekommt Ihr aber nur in den Jahren, in denen Ihr selbst in der Wohnung gewohnt habt.