5 Ergebnisse für „eigentümer kosten mieter schimmel“

Leserforumvon Mimsel | Baurecht | 10 Antworten | 04.01.2008 21:48
Die Mieter in den Wohnungen haben sich darüber beschwert, und der Eigentümer macht trotzdem nichts? ... Wenn in einer Wohnung Schimmel ist, und die vermietet ist, dann müssen sich die Mieter an den Vermieter wenden. ... Am 5.1.2008 von Mimsel Ja, die Mieter haben es gemeldet und der Vermieter ( Eigentümer) ist es völlig egal.
Leserforumvon kalm persoon | Baurecht | 12 Antworten | 12.04.2020 17:01
Der momentane Eigentümer will das Haus auch wieder verkaufen, da wohl die Kosten zu hoch sind, die er reinstecken müsste. ... Badfenster ihre Funktion (Licht und Luft) erfüllen.Zitat (von kalm persoon):...nicht die Mieter bei dem Eigentümer direkt anschwärzen,Musst du nicht. ... Badfenster ihre Funktion (Licht und Luft) erfüllen.Zitat (von kalm persoon):...nicht die Mieter bei dem Eigentümer direkt anschwärzen,Musst du nicht.
Leserforumvon Klaus Wilhelm | Baurecht | 15 Antworten | 06.06.2005 00:30
Ansonsten müßten die Eigentümer, die mit dem Beschluß nicht einverstanden sind, diesen anfechten oder die Kosten für den Wasserhahn mittragen (wobei sich die Frage stellt, ob sich das aufgrund der Kosten überhaupt lohnt). Ficht ein Eigentümer an, freut sich der Verwalter. ... Eine Anfechtung könnte daher allenfalls durch Eigentümer XY erfolgen.
Leserforumvon gurgelhals | Baurecht | 9 Antworten | 17.07.2016 23:56
Denn luftdichte Fenstereinbauten ohne einem Lüftungskonzept sorgen für Schimmel und andere derlei Probleme. ... Mieter ? ... Der Eigentümer hat auch Rechte: Bußgelder oder unnötige sinnlose Verordnungen die die Freiheit des Eigentümers einschränken sind nach Art 14 Abs. 1 GG zumindest verfassungswidrig (BVerfG, Beschl. v. 10. 5. 1983 - 1 BvR 820/79 -, BVerfGE 64, 87/101; BVerfG, Urt. v 28.2.80 - 1 BvL 17/77 - u.a. , BVerfGE 53, 257/292;) Es gibt bei der Ausübung der Schranken der Eigentumsfreiheit auch Grenzen, unendlich darf man die Handlungs und Eigentumafreiheit also nicht einschränken, dass wird schon daran deutlich dass Sanierungen mit Wärmedämmung sich kaum in den Heizkosten widerspiegeln auch sind die Kosten eines Energieausweiss sehr teuer ( besonders der bedarfsorientierte A.)
Leserforumvon Leuchte | Baurecht | 34 Antworten | 09.12.2007 19:13
Die vorigen Eigentümer versicherten, dass es zu keiner Zeit innerhalb der 10 Jahre in denen Diese dort gewohnt hatten Wasser in das haus eingedrungen sei. ... Viele Grüße, Am 10.12.2007 von icecycle Wenn Du das Objekt nicht behalten willst, kannst Du anhands Beweisen über gravierende Objektmängel von Vertrag wegen verschwiegenen Mängeln zurücktreten, und von Verkäufer Schadenersatz für die gezahlten Kosten verlangen.
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