10 Ergebnisse für „eigentümer makler teilungserklärung verwalter“

Leserforumvon guest-12325.10.2009 09:14:39 | Baurecht | 3 Antworten | 12.09.2006 22:20
vielen Dank schonmal im vorraus katharina Am 13.9.2006 von sika0304 Hallo BVblondi, eine WEG muss immer einen Verwalter haben, der durchaus auch 1 Eigentümer sein kann (rate ich von ab, die Rechtslage ist sehr kompliziert und gut gemeint kann teuer werden). ... Dann hat der Makler in dem Sinne Recht, dass ihr jetzt einen Verwalter benötigt. ... Jetzt muss die Teilungserklärung zu Rate gezogen werden.
Leserforumvon barnabeus | Baurecht | 20 Antworten | 21.11.2005 16:09
Weitere Erläuterungen habe ich nicht in der Teilungserklärung gefunden.... ... Aber der Eigentümer schon, oder eben der Makler, der ja in seinem Auftrag handelt. ... Wenn der Eigentümer mir eine Vollmacht erteilt, ist der Verwalter berechtigt mir Auskünfte zu geben.
Leserforumvon michaelr86 | Baurecht | 14 Antworten | 07.01.2010 22:29
Ich denke das der Makler dies hätte wissen müssen. ... Protokolle von den Eigentümerversammlungen gibt es nicht, da immer alles so mit mündlicher Absprache beschlossen wurde ( mit und sind es nur 4 Eigentümer). ... Zwischenverkauf bzw. - vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
Leserforumvon guest-12304.12.2016 17:31:30 | Baurecht | 6 Antworten | 21.11.2015 14:03
Könnte man dies in der Teilungserklärung ausschließen, sodass jeder Eigentümer später "sein eigenes Grundstück" hätte? ... (weil der Begriff "Teilungserklärung" fällt) Darauf vorweggenommen die Antwort zu Zitat:Könnte man dies in der Teilungserklärung ausschließen, sodass jeder Eigentümer später "sein eigenes Grundstück" hätte? ... In der Teilungserklärung können aber nicht nur Räume sondern auch Freiflächen mit "Sondernutzungsrecht" versehen werden. http://www.meineimmobilie.de/verwalter/sondernutzungsrecht-was-sie-duerfen-und-was-nicht http://www.delseit.de/text/pdf/snz.pdf Gerade, weil manche "Sondernutzungsrechte-Inhaber" fälschlicherweise meinen, sie dürften mit "ihrem Grundstück" nach Belieben verfahren gibt es darüber aber auch sehr viele Streitfälle.
Leserforumvon sika0304 | Baurecht | 5 Antworten | 20.06.2004 14:28
Eine Ausnahme kann es dann geben, wenn der Verwalter seine Zustimmung zur ZV (kann in der Teilungserklärung Voraussetzung sein) von insofern abgeänderten Versteigerungsbedingungen abhängig macht. ... Und da unterscheiden sich gute und schlechte Teilungserklärungen und gute und schlechte Verwalter. ... Bei uns muss z.B. der Verwalter einem Verkauf nicht zustimmen.
Leserforumvon FrauStressfrei | Baurecht | 7 Antworten | 19.06.2008 12:37
Jeder Eigentümer hat eine Stimme, unabhängig von seinem Miteigentumsanteil, es sei denn in der Teilungserklärung wurde etwas anderes vereinbart. ... Am 19.6.2008 von Dinsche Auch nicht schlecht: Praxishandbuch Wohnungseigentum (für Verwalter, Vermieter, Eigentümer und Makler) mit den aktuellen Änderungen der WEG-Reform von Haufe Ich finde, darin wird einfach und klar, auch mit Beispielen, erklärt was man alles wissen sollte. ... Wenn sich die Mehrheit der Eigentümer (in diesem Fall 2) darauf einigt, eine Person aus den eigenen Reihen zum Verwalter zu wählen, dann kann die Fragestellerin dagegen nichts machen.
Leserforumvon Minister | Baurecht | 8 Antworten | 05.10.2005 13:19
Weder mein Verkäufer (an den der Verwalter auch schon mal in der Sache herangetreten war) noch der Makler wiesen mich auf Probleme hin. ... Letztlich zählt nur, was in der Teilungserklärung steht. ... Die Zeichnungen der Bau-Unterlagen enthielten die Skizze, die anderen Eigentümer und die Verkäufer bestätigten uns, dennoch entschied der Richter entspr. der Teilungserklärung, d.h der Keller wurde Gemeinschaftseigentum.
Leserforumvon Cambiaso | Baurecht | 11 Antworten | 04.02.2010 18:25
Maßgeblich ist die Teilungserklärung. ... Was Sondereigentum ist steht in der Teilungserklärung. Auch wenn es wohl keinen Verwalter gibt kann sich das ändern.
Leserforumvon stadtpflanze | Baurecht | 19 Antworten | 10.06.2018 07:06
Wir werden einen Makler beauftragen. ... Diese Aussage das Makler sich mit so was auskennen finde ich sehr optimistisch. ... Ich habe zwar die Teilungserklärung vom Verwalter bekommen, aber keinen Aufteilungsplan.
Leserforumvon Danone72 | Baurecht | 14 Antworten | 20.04.2006 15:11
Laut Grundbuchauszug des Verkäufers und Teilungserklärung stimmte diese Aussage. ... Auch aus der Teilungserklärung ergibt sich nicht der Baubeginn. ... Noch ein kleiner Nachsatz: Das Haus ist definitiv Baujahr 1972, habe mich beim Verwalter und bei Miteigentümern erkundigt.
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