104 Ergebnisse für „eigentümer mieter verwalter“

Leserforumvon hansi88 | Baurecht | 12 Antworten | 17.12.2007 11:57
Während der Abrechnungsperiode zieht der Mieter mit seiner Frau und seinen 5 Kindern aus. ... Der Hausverwalter rechnet mit Dir als Eigentümer ab, und Du als Vermieter rechnest mit Deinem Mieter ab. ... Urteile, die belegen, daß die Höhe der Abschläge von Verwalter zu Eigentümer nich einach so bestimmt werden können.
WEG - Verwalter 3,4 von 5 Sterne
Leserforumvon Hans-im-Glück | Baurecht | 24 Antworten | 26.10.2005 05:30
Auch ich bin WEG-Verwalter Geschädigter. 1.Fall, der Verwalter kungelt mit dem Beirat, die Masse der Eigentümer schweigt. ... Die verwaltung guckt zu und rührt sich nicht. der rest der eigentümer wohnt nicht m haus und hat dem beirat seine vollmachten gegeben.Das heisst, als Mieter hätte ich mehr Möglichkeiten... -- Editiert von pebroe am 29.10.2005 14:05:23 Am 29.10.2005 von guest123-545 Unser Verwalter macht auch was er will. ... Also auf Verwaltersuche gehen (übrigens, was sagen denn die anderen Eigentümer zu dem Verwalter?).
Leserforumvon Xuda | Baurecht | 15 Antworten | 27.05.2004 16:54
Verwalter bist Du ebenfalls nicht, es sei denn Du bist als Verwalter bestellt und hast dabei die entsprechenden Vollmachten bekommen. ... wer kann den schlechten Mieter fristlose Kündigung schreiben? ... 2) wie kann ich gegen den Mieter vorgehen?
Leserforumvon Johnny1 | Baurecht | 14 Antworten | 19.05.2006 23:19
Am 30.5.2006 von Johnny1 Also bis jetzt bezahlt der Eigentümer nur die Nebenkosten die auch vom Mieter zu bezahlen sind. ... Das Wohngeld ist nicht identisch mit den Beträgen, die ein Eigentümer an seinen Mieter weitergeben darf. Bis du der Verwalter (oder Eigentümer, der als Verwalter fungiert?).
Leserforumvon haselsteinchen | Baurecht | 4 Antworten | 18.05.2006 15:01
Wenn der sogenannte Verwalter es nicht tut, könnt Ihr es selbst machen, (ich habe es so in Erinnerung, dass dann ein Drittel oder die Hälfte der Eigentumer die außerordentliche Versammlung für notwendig halten) Aber wie sich das bei Euch anhört, gibt es ja nicht einmal die jährlich vorgeschriebene ordentliche ET-Versammlung. ... Natürlich ist es Voraussetzung einer ordentlichen Verwaltung eine Jahresabrechnung mit detailierten Angaben über alle Kostenstellen jedem Eigentümer zuzusenden usw. usw. ... Wurde der Verwalter auf bestimmte Zeit bestellt, ist eine vorzeitige Abberufung/Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich, wenn nichts anderes mit dem Verwalter vereinbart wurde.
Leserforumvon morgana_1 | Baurecht | 4 Antworten | 12.12.2005 03:07
Also, als Verwalter hält man sich an den aktuellen Eigentümer. ... Zahlt ein Eigentümer das beschlossene Wohngeld nicht, so ist der Verwalter berechtigt (so es in seinem Vertrag steht - allerdings ist dies ja schon ordnungsgemässe Verwaltung), dies per Mahnung/Pfändung usw. einzutreiben. ... Es wäre auch sauberer, wenn der Verwalter der Eigentümer nicht auch der Verwalter von vermieteten Wohnungen ist.
Leserforumvon Gisbert1 | Baurecht | 5 Antworten | 19.09.2006 21:11
Klar ist, dass man gegen einen Mieter die Versorgungssperre (Heizung, Wasser) nicht durchführen lassen kann. Kann es sein, dass der Verwalter etwas verwechselt? ... Verwalter-Info 10/2001 und 7/2004).
Leserforumvon guest123-76 | Baurecht | 4 Antworten | 05.08.2004 15:21
Das Problem bei vermieteten ETW dabei ist natürlich, daß möglicherweise (kommt auch hier auf den Vertrag an) der Eigentümer gegenüber dem Mieter anders abrechnen muß als die WEG gegenüber dem Eigentümer. ... Würde ich sie mit 80 qm vermieten, könnte der Mieter wohl dagegen angehen, da falsche Angaben der Wohnfläche gemacht würden. ... Nun hängt sich EIN Eigentümer an das Wort "Besucher" und da wir als Eigentümer keine Besucher sind, dürfen wir auch nicht auf den zwei von uns mitbezahlten Parkpätzen parken.
Leserforumvon clincelia | Baurecht | 10 Antworten | 21.05.2006 19:04
Der Verwalter hat die Beschußfähigkeit gegebenenfalls vor jeder Abstimmung zu prüfen, wenn häufig Eigentümer den Saal verlassen oder durch Interessenkollision nicht stimmberechtigt sind (§ 25 Abs. 5 WEG). ... Bist du denn "ordnungsgemäss" von den anderen Eigentümer als Verwalter gewählt worden? ... Es ist dabei untersagt, einem Verwandten oder sonstigem Bekanntem die Wohnung zu verkaufen und z.B. als "Mieter" in der Wohnung zu bleiben.
Leserforumvon prodigydriver | Baurecht | 16 Antworten | 16.11.2005 10:41
Mit dem Mieter als solches hat der Verwalter nichts zu tun (der hat nur ein Vertragsverhältnis mit seinem Vermieter). ... So kleine Gemeinschaften wählen oft den Weg, das ein Eigentümer den Verwalter macht. ... Normalerweise gibt es einen Verwalter und den Verwaltungsbeirat (Eigentümer, die den professionellen Verwalter bei seiner Arbeit (im kleinen Rahmen) unterstützt.
Leserforumvon Philipp67 | Baurecht | 6 Antworten | 29.11.2006 14:32
Hallo, was ist von folgendem Passus in einer Hausordnung einer größeren Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft zu halten? ... Als Eigentümer und Vermieter hätte ich da aber überhaupt kein gutes Gefühl. ... Die Hausordnung erstellt der Verwalter (gehört zu seinen Aufgaben), der die jahrelang genutzte immer weiter und weiter nimmt.
Leserforumvon Was weiss ich? | Baurecht | 4 Antworten | 15.11.2006 17:02
Habe die Mieter gebeten einen Rückschnitt vorzunehmen. ... @ sika 0304 Habe ganz vergessen zu erwähnen, dass wir nur zwei Eigentümer sind und keinen Verwalter haben, da sich die anderen Miteigentümer beharrlich weigern eine Eigentümerversammmlung - auf der so etwas geklärt werden könnte - abzuhalten. ... Eigentlich schön, dass ich dieses Schreiben jetzt auch noch habe, denn das Gericht wollte noch mal genau von mir wissen, warum ich denn einen Verwalter bestellen lassen will.
Leserforumvon icecycle | Baurecht | 6 Antworten | 06.06.2007 17:48
Vermieter als Eigentümer oder Mieter als Täter ? ... Der Verwalter muss den Eigentümer auffordern für den Rückbau Sorge zu tragen (Verwalter/Mieter haben in dem Sinne kein Rechtsverhältnis). ... Haftet die Gemeinschaft/ Verwalter mit, wenn sie dem Eigentümer (in diesem Fall nicht Mieter) Zustimmung für den Bau erteilt, obwohl sie von "Illegalität" wissen bzw. wissen müssen ?
Leserforumvon icecycle | Baurecht | 3 Antworten | 24.02.2008 20:44
müssen auch wichtige, unausweichliche oder routine Sachen auch immer per Beschluß entschieden werden oder darf der Verwalter in klarem oder dringendem Fall selbst entscheiden ? ... Im Notfall, also wenn es notwendig ist, muss der Verwalter dementsprechend Maßnahmen ergreifen, um Schäden am oder im Gemeinschaftseigentum zu vermeiden oder einzudämmen. ... Am 25.2.2008 von guest-12324.10.2011 13:23:32 ganz einfach und das gilt immer, ob Mieter, Eigentümer, Verwalter, Hausmeister: Wenn Gefahr in Verzug ist, darf derjenige umgehend ohne Rücksprache mit dem Vermieter, den Eigentümer, dem Mieter, dem Verwalter handeln, um weitere Gefahr/Schäden abzuwenden oder gänzlich zu verhindern.
Leserforumvon libulla | Baurecht | 4 Antworten | 16.10.2007 13:06
Wenn dies beschlossen wurde, dann muss der Eigentümer der Wohnung, dessen Mieter die Spinne aufstellt und nutzt, entsprechend angeschrieben werden. ... Am 17.10.2007 von sika0304 Der Verwalter muss den entsprechenden Eigentümer anschreiben und ihn auffordern, seinen Mieter um Unterlassung der nicht genehmigten Nutzung des Gemeinschaftseigentums zu bitten. ... Was soll der Vermieter und der Verwalter tun ?
Leserforumvon Jens_M. | Baurecht | 14 Antworten | 07.01.2008 11:58
Eine Vertretung durch Mieter bzw. ... Am 7.1.2008 von Dinsche SE-Verwalter ist Verwalter und kein Mieter bzw. ... M.E. zwar destruktiv gegenüber dem Eigentümer der als Anleger kauft und den SE-Verwalter nicht zuletzt auch für solche Sachverhalte eingesetzt hat, aber rechtlich wahrscheinlich nicht zu ändern.
Leserforumvon rudenz | Baurecht | 13 Antworten | 06.03.2007 13:32
Am 7.3.2007 von sika0304 Als Eigentümer hast du das Recht alle die Anlage betreffenden Unterlagen beim Verwalter einzusehen, denn diese gehören der WEG und nicht dem Verwalter. ... Eine Frage an den Poster: Ist der Verwalter der Eigentümergemeinschaft auch gleichzeitig der Verwalter für die Mieter (ist doch, soweit mir bekannt, verboten, müssen unterschiedliche Unternehmen sein). ... Denn normalerweise geht der Mietvertrag nur den Eigentümer etwas an und auch die Mieter.
Leserforumvon Lumolino | Baurecht | 7 Antworten | 15.11.2006 15:23
Hier ist es unerheblich, ob der Verursacher der Eigentümer selbst ist oder sein Mieter oder ein Freund/Bekannter oder wem auch immer (§14 Ziffer 2 WoEigG). ... Gut, dann muss ich nun die Nachweise von meinem Verwalter anfordern und wenn die Schuldfrage geklärt ist den Mieter die Kosten balasten. ... Vermietender eigentümer soll für Schaden, den angeblich sein Mieter verursacht hat haften.
Leserforumvon peter.v | Baurecht | 15 Antworten | 15.10.2004 19:12
Die Eigentümergemeinschaft hat einen Verwalter. Der Verwalter hat im Namen der Eigentümer einen Vertrag mit dem Hausmeister abgeschlossen (Rechte und Pflichten vielleicht mal einsehen). ... Erstens will ich nicht gegen die Interessen der meisten Eigentümer vorgehen, sondern nur eine exakte Trennung zwischen den Abrechnungen der Eigentümer- und Mieterverwaltung, damit man als Eigentümer, der die Mieterverwaltung selbst übernehmen will, sich nicht versteckt kostenmäßig an der Verwaltung der anderen Mieter beteiligen muß.
Leserforumvon genervtvommieter | Baurecht | 10 Antworten | 27.01.2006 11:11
Zumal der Verwalter mir zugesagt hatte die vergessene Abrechnung für 2004 am 19.12.05 zu zu senden, damit ich eine Abrecnung für meinen Mieter noch fristgerecht erstellen kann. ... Genau DAS ist aber ein Verwaltung gegenüber Eigentümer. ... Hilfreich ist, wenn du andere Eigentümer davon überzeugen kannst, dich dir anzuschließen.
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