32 Ergebnisse für „eigentümer nutzung wegerecht“

Leserforumvon FrauStressfrei | Baurecht | 10 Antworten | 10.09.2016 19:05
Er ist "nur" Eigentümer. ... Es gibt einen Eigentümer, der ganz wo anders wohnt und 3 Familien mit Wegerecht, die dort wohnen. ... Es bedeutet nicht, das der Eigentümer sein Grundstück nicht betreten darf, er darf nur nicht die Berechtigten an der Nutzung ihres Rechts hindern.
Leserforumvon Garagenfreund | Baurecht | 6 Antworten | 15.02.2020 00:38
Im Grundbuch ist Wegerecht eingetragen, das ein Gehen auf dem Grundstück für die Eigentümer und dessen Besucher etc. erlaubt. ... Die gewerbliche Nutzung wäre mE eher angreifbar. ... Das eingetragene Wegerecht ist von 1968 .... zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Flustücke .... je ein Wegerecht .... von den herrschenden Grundstücken, ihren Mietern, Besuchern, Lieferanten, Postboten und dergleichen Personen zum Gehen benutzt werden darf.
Leserforumvon fasti | Baurecht | 3 Antworten | 09.04.2018 23:33
Der Eigentümer der Wiese inkl. des Weges und der Lücke will nun einen Zaun in die 2m Lücke aufstellen, damit kein Müll mehr durch die Gegend fliegt und die Überfahrt bzw. Nutzung der Stellplätze hat sich somit auch erledigt. Alle sind (noch) an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, jedoch das Eintragen einer Grunddienstbarkeit stellt für den Eigentümer der Wiese kein Option dar.
Wegerecht und parken 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon manhattan123 | Baurecht | 5 Antworten | 13.06.2014 12:09
Da ich jetzt dort wohne und der Eigentümer ausgezogen ist, passiert folgendes: Eine Einfahrt, die an der Stelle über 6 m breit ist, wird vom Nachbarn als Wegerecht beansprucht. ... Falls dein Vermieter aber der Eigentümer ist, dann er dir auch die Nutzung gestatten. ----------------- "" Am 13.6.2014 von Harry van Sell Fährt der Nachbar dort geradeaus an dem Wagen vorbei oder muss er dort irgendwie "die Kurve kriegen"? ... Ist ein Wegerecht eingetragen, kann das Parken dort eine Behinderung darstellen.
Leserforumvon FrauStressfrei | Baurecht | 5 Antworten | 12.09.2016 15:56
Es besteht ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht. ... Oder darf der Eigentümer einer Zufahrt das nach Belieben anordnen? ... Am 16.9.2016 von Blaki Guten Abend, Wegerecht ist nicht gleich Wegerecht.
Leserforumvon Uwei | Baurecht | 9 Antworten | 06.04.2006 19:35
Den für 3 PKW nutzte meine Nachbarin (Zahnärztin) für ihre Patienten und war der Meinung, sie hätte mit meinen Vorgängern einen Vertrag über eine unentgeltliche Nutzung abgeschlossen. ... Gibt es hier ein "gesetzliches" Wegerecht. ... Ich habe davon in den mir zur Verfügung gestellten Unterlagen nichts gelesen, auch keine Genehmigung der ehemaligen Eigentümer.
Wegerecht Privatstrasse 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Emma112123 | Baurecht | 1 Antwort | 14.12.2017 07:50
Wir sind Eigentümer einer Privatstrasse. ... Nun hat die Stadt das Schloss im Schultor entfernt und gibt die Nutzung des Schulhofes der Öffentlichkeit frei... desweiteren haben sie ein neues Grundstück (war vorher eine ungenutzte Grünfläche) ein öffentlicher Nahversorger und Parkplatz auch an unsere Straße angeschlossen.
Leserforumvon Findikus | Baurecht | 1 Antwort | 17.12.2008 18:59
Unser Reihenhaus grenzt seitlich an eine Einfahrt zu einem Luftschutzbunkergrundstück, das von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kürzlich an einen privaten Eigentümer verkauft wurde. Da im Grundbuch nichts eingetragen ist, kann uns der neue Eigentümer den Zugang zu unserem Gartentor und die Zufahrt für den Heizöllieferanten verwehren. ... - Wie verhält es sich mit dem Gewohnheitsrecht, wenn diese nach ca. 90 Jahren erlaubter/geduldeter öffentlicher Nutzung in privates Eigentum überführt werden?
Leserforumvon Funkybull | Baurecht | 5 Antworten | 23.12.2010 00:30
Oder gehört es zum Vorderhaus, und die anderen haben ein Wegerecht ? ... Üblicherweise der "Eigentümer" und "Berechtigte eines Wegerecht" tragen die Kosten - wenn die das wollen. ... Üblicherweise der "Eigentümer" und "Berechtigte eines Wegerecht" tragen die Kosten - wenn die das wollen.
Leserforumvon Geparda | Baurecht | 12 Antworten | 01.05.2010 11:27
Mieter und Eigentümer müssten deswegen alles (Mülltonnen, Fahrräder etc.) durch den Hausflur in den Garten transportieren. ... Jetzt hat sich der Eigentümer des Grundstücks A einen Grundbuchauszug für Grundstück A zukommen lassen. ... Person A fordert also Person B auf, die Nutzung des Grundstücks A zu unterlassen.
Leserforumvon Boersenfreak | Baurecht | 2 Antworten | 29.09.2019 22:26
Dafür ist ein gegenseitiges Wegerecht eingetragen. ... Elektroenergieleitungsrecht: Der jeweilige Eigentümer Teilfläche 2 (Nachbarin) hat das Recht, die im gekennzeichneten Grundstücksstreifen der Teilfläche 1 (meine) bereits vorhandene Elektroenergieerdleitung zu betreiben, instandzuhalten und zu erneuern, in dem Umfang, wie es für die Nutzung der Teilfläche 2 als Einfamiliengrundstück erforderlich und üblich ist. ... Das heißt, dass die Nachbarin ein komplettes Wegerecht auf meinem Grundstück hat und ich lediglich Geh-, Fahr- und Trinkwasser?
Leserforumvon scratchi1984 | Baurecht | 5 Antworten | 10.01.2012 10:06
Nun möchte mir der neue Besitzer den Pachtvertrag kündigen und will das ich den Zaun sowie den Stromkasten und das Stromkabel entferne.Auf den gepachteten Weg kann ich verzichten da neben diesem zu rechter Hand Wald ist wo jeder zum Hafen gelangen kann, wir haben Anfang der neunziger schon mal einen Gerichtsprozess gegen diesen Eigentümer gewonnen da dieser uns das Wegerecht zum Bootshafen verweigern wollte. ... Grundsätzlich besteht bei einem Wegerecht nur Anspruch auf die Nutzung, die in der Bewilligungsurkunde festgelegt wurde. Wegerecht heißt dabei in aller Regel NICHT, dass auch ein Leitungsrecht eingeräumt wurde.
Leserforumvon murasame | Baurecht | 5 Antworten | 02.03.2007 11:20
Die grundsäzlichen Gegebenheiten sind, dass das gesamte Grundstück ca. 10.000qm misst, welches in 2 Sondereigentümer mit ausschließlicher Nutzung aufgeteilt wird. ... Ein Wegerecht, wie es normalerweise in ein Grundbuch eingetragen wird, kennt das WEG nämlich auch nicht. ... Das die Gebäudesubstanz als Gemeinschaftsigentum gehört bedeutet, dass wenn wir nicht aufpassen, der andere Eigentümer uns eine Renovierung versagen kann oder uns an seiner Renovierung kostentechnisch beteiligen darf?
Leserforumvon coolguy1234 | Baurecht | 5 Antworten | 02.11.2015 15:17
wie soll die Nutzung des Grundstücks durch die Tiefgarage rechtlich gestaltet werden (Baulast? Wegerecht?...) ... (z.B. um Einkäufe auszuladen) Also nicht nur Wegerecht sondern auch Fahrrecht?
Leserforumvon go461589-9 | Baurecht | 10 Antworten | 10.03.2017 20:35
So z.B wurde mein Wegerecht über die Grundstücke der Nachbarn abgesichert, der Notar legte Wert das das in allen Grundstücken auch die Belastung mit vermerkt wurde, und im eigenen als Recht, damit nicht später ein neuer Eigentümer der Nachbargrundstücke was anzweifeln wird. ... So z.B wurde mein Wegerecht über die Grundstücke der Nachbarn abgesichert, der Notar legte Wert das das in allen Grundstücken auch die Belastung mit vermerkt wurde, und im eigenen als Recht, damit nicht später ein neuer Eigentümer der Nachbargrundstücke was anzweifeln wird. ... Das Gleiche ist es trotz aller Vereinbarungen nicht, denn es wird auch beim Bebauen die Mitwirkung der anderen Eigentümer erforderlich sein.
Leserforumvon Stadtstromer | Baurecht | 6 Antworten | 06.11.2015 11:06
Am 6.11.2015 von joebeuel Warum schenkt ihr den Streifen nicht an die Eigentümer des dahinterliegenden Grundstücks? ... Am 6.11.2015 von Paragrafenreiter oder verkaufe denen eine Wegerecht damit du deine Kosten decken kannst ;-) oder besteht das schon? ... Wege-/Leitungsrechte: erforschen/überprüfen, was da alles an Leitungen über das eigene Grundstück verläuft, wer Eigentümer dieser Leitungen ist (öffentliche Leitungen oder private Leitungen der damit versorgten Grundstücke) und ob/welche Vereinbarungen mit den Leitungseigentümern und den dahinterliegenden Grundstückseigentümern über Nutzung+Entschädigung getroffen wurden.
Leserforumvon Katze**72 | Baurecht | 3 Antworten | 26.06.2012 11:07
Somit ist der Zuweg und wahrscheinlich das Wegerecht zu unserem hinteren Teil weggefallen. ... Gibt's im Grundbuch ein Wegerecht? ... Der Überhang der Nachbarbepflanzung muss nicht geduldet werden, wenn dadurch die Nutzung des eigenen Gartens eingeschränkt wird.
Leserforumvon Waldemar Z. | Baurecht | 7 Antworten | 16.10.2013 23:43
Auch nicht die heute von ihm sporadisch praktizierte Nutzung seinerseits als Parplatz für Campingwagen etc. ... Das heißt: daß ich mit meiner Version = "Beide sind - als Eigentümer"gemeinschaft" - verantwortlich und beide müssen den Abriß finanzieren" recht habe ? ... Das Wegerecht zwecks Benutzung eines Scheunenteils deutet auf hin.
Leserforumvon infosuche | Baurecht | 2 Antworten | 22.05.2004 18:31
Der Privatweg ist Eigentum des Besitzers der vier Reihenhäuser und mir ist grundbuchlich ein Wegerecht eingeräumt. ... Insofern ist es vermutlich ein Privatweg zur öffentlichen Nutzung, wo die Unterhaltspflicht zwar dem Eigentümer obliegt, der Weg aber dem öffentlichen Verkehr dient.
Leserforumvon platho | Baurecht | 11 Antworten | 10.09.2008 21:52
Besteht ein Zusammenhang mit der Löschung des Erbbaurechtes und der Nutzung des Kanalsytems ? ... Kann der neue Eigentümer mir die Erlaubnis zur Nutzung des Kanals auf "seinem" Grundstück untersagen ? ... Was eingetragen wurde, ist sozusagen ein Wegerecht/Nutzungsrecht des Nachbargrundstückes für bestimmte von allen benötigten - Zwecke.
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