Hallo, es geht um den Erwerb einer Wohnung zur Vermietung. Weder aus der Teilungserklärung, noch aus dem Teilungsplan lässt sich ableiten, dass der über der Wohnung liegenden Spitzboden zum Sondereigentum der Wohnung gehört. ... Am 27.8.2019 von aspergius Wenn alle anderen Eigentümer damit einverstanden sind, kannst du dir ein Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eintragen lassen.
Sondernutzungsrecht in Grundbuch eintragen lassen
3,83 von 5 Sterne
In der Teilungserklärung ist ebenfalls nur diese Wohnung erwähnt. ... Daher will ich es ja dringend nachträglich ins Grundbuch eintragen lassen! ... Am 9.8.2008 von wuschel.ol Sorry Cruncc, aber kann es sein, daß Sie Sondernutzungsrecht und Sondereigentum verwechseln???
Nach den obigen Einträgen müsste zu der Wohnung sowohl eine Garage (Nr. 111) als auch ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz 333 gehören. ... Am 6.7.2018 von hh Zitat:Nach den obigen Einträgen müsste zu der Wohnung sowohl eine Garage (Nr. 111) als auch ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz 333 gehören. ... Bei den Garagen handelt es sich um Sondereigentum.
In der Teilungserklärung steht was anderes wie im Grundbuch
3 von 5 Sterne
In der Teilungserklärung aus den 80ern ist die Dachgeschosswohnung Sondereigentum und der damals noch unausgebaute Spitzboden Teileigentum. ... Soweit so gut, der Verkäufer hat, damals als er gekauft hat, eine Hälfte des Spitzbodens als Wohnung ausgebaut und die andere als Dachterasse. ... Im Kaufvertragsentwurf vom Notar ist jetzt aber ersichtlich, dass im Grundbuch der Spitzboden als "Miteigentumsanteil an dem Grundstück für, wie vor, verbunden mit dem Sondereigentum an der nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumeinheit im Spitzboden ..." eingetragen ist.
Hallo zusammen, es geht um nachfolgenden Sachverhalt: -MFH aufgeteilt in diverse Eigentumswohnungen -aktuell Ausbau einer neuen Wohnung Nunmehr ist geplant, dieser neuen Wohnung, ein Sondernutzungsrecht an einem Keller (Sondereigentum eines anderen Eigentümers) einzuräumen. ... Was passiert jedoch, wenn die Wohnung, plus Keller mit dem "internen" Sondernutzungsrecht, einen anderen Eigentümer findet? ... Ich persönlich würde es eintragen lassen..;) Am 6.11.2007 von bibse1 Danke!
Er hätte unerlaubt ca. 1 Meter den Spitzboden höher gebaut, die Mehrquadratmeter dann nicht eintragen lassen. ... Die Wohnung wurde mir mit 94qm verkauft. ... c) steht der in der Teilungserklärung als Sondereigentum drinnen?
Des weiteren meinte er, daß bei einem Wintergarten grundsätzlich Sondereigentum eingetragen wird. ... Ich wollte eigentlich nur ausdrücken, daß der Raum von der Wohnung aus mitbeheizt wird. ... Somit müßte der Notar den Wintergarten wohl als Sondereigentum eintragen.
Würde ich auch so im Grundbuch eintragen lassen bzw. drauf bestehen. ... Somit trägt Wohnung 1 € 980 - Wohnung 2 trägt € 700 und Wohnung 3 trägt € 320. ... (siehe hierzu auch § 1, Abs. 2 WEG: 'Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.') ----------------- "Scientia potentia est."
Als die einzelnen Parteien aufgegliedert (beim Notar) worden sind, habe ich gleich eine Terrasse mit eintragen lassen. ... Am 25.1.2008 von guest-12324.10.2011 13:23:32 nur ein wort ein: sondereigentum!! ... Wir haben unter § 3 Sondernutzung festgeschrieben: "Hinsichtlich des Gemeinschaftseigenzums an der Grundstücksfläche trifft der Grundstückseigentümer eine Benutzungsregelung gemäß § 15 WEG insoweit, als die Terrasse [...] dem Eigentümer der Wohnung Nr. 3 zur alleinigen Benutzung zugewiesen wird."
Wir sind Eigentümer einer Wohnung eines 2-Fam.Hauses. ... Der Grund ist, dass die Vorbesitzer unserer Wohnung dies so eintragen haben lassen. ... Am 23.5.2008 von guest-12324.10.2011 13:23:32 wenn der eine eigentümer per teilungserklärung ein sondereigentum hat : er trägt alle kosten, ist es jedoch nur ein sondernutzungsrecht trägt die gemeinschaft die kosten, sondernutzung ist anders als sondereigentum. wir haben hier ne saubere lösung: jeder eigentümer hat seinen gartenteil als sondereigentum, die vorfläche vor dem haus (vorgarten) ist gemeinschaftseigentum, aus die maus!