23 Ergebnisse für „grundstücksgrenze eigentümer grundstück schaden“

Leserforumvon Beutler123 | Baurecht | 4 Antworten | 02.07.2017 07:18
Sie verhindert das Abrutschen des Erdreichs auf das tiefergelegene Grundstück. ... Der Eigentümer des höher gelegenen Grundstücks oder der Eigentümer des tiefergelegen Grundstücks? ... Wurde das eine Grundstück abgetragen oder das andere erhöht?
Leserforumvon Schalkefan | Baurecht | 0 Antworten | 28.08.2015 13:10
3. was wäre, wenn durch das tieferlegen ein Schaden am Rohr entsteht, oder das Gefälle nicht mehr so stark ist und es Rückstau oder gar Verstopfung beim Rohr-Eigentümer gibt? Können wir dafür in Regress genommen werden, auch wenn es theoretisch gar nicht auf unserem Grundstück liegen dürfte? ... Dürften wir es theoretisch komplett von unserem Grundstück entfernen und irgendwie "zumachen" an der Grundstücksgrenze und der Eigentümer müsste sich selber einen neuen Abfluss legen?
Leserforumvon Toxante | Baurecht | 8 Antworten | 24.09.2018 10:50
Er aber hat seine Zufahrt nicht vom öffentlichen Weg angelegt, sondern fährt quasi auf 1,75m seines Grundstücks, welches wir als Strasse bauen mussten, hinter sein Haus in ein Carport, welches an unsere gemeinsamen Grundstücksgrenze liegt. ... Theoretisch könnte ich mir vorstellen, daß das Verbot in diesem Fall wirksam sein dürfte, da der Eigentümer des anderen dienenden Grundstücks sein eigenes Grundstück ja auch lt. ... Die beiden anderen um deren Zufahrt es geht haben 2010 bzw.2012 gebaut und die von uns befestigte und gepflegte " Privatstrasse2 erheblich mit Schäden versehen.
Leserforumvon Cards | Baurecht | 13 Antworten | 21.11.2018 22:25
Vollerschlossen bedeutet, dass die Medien bis an die Grundstücksgrenze liegen. ... Sollte es dahinter zu einer Verstopfung, einem Rohrbuch o.ä. kommen, sollte man also die Verhältnisse, wer diesen Schaden zu tragen hat, genau berücksichtigen. ... Üblich bei Ersterschließung ist, das z.B. beim Abwasser vom Straßenkanal zum Grundstück nur ein Anschluss bis an die Grundstücksgrenze bzw. in einem gewissen Abstand zur Grenze gelegt wird.
Leserforumvon mjoschi | Baurecht | 8 Antworten | 29.05.2012 22:42
Hallo, nehmen wir an Das Herr A ein Grundstück mit einem Haus und 12 Garagen auf dem Grundstück besitzt. ... Die Wand die vorher Garage 3 und 4 getrennt hat, wird nun Grundstücksgrenze und gleichzeitig Aussenwand von Garage 3. ... Nach der Teilung UND Abriss ist Herr A Eigentümer, das es als Grenzbebeauung gilt und auf seinem Grundstück steht.
Leserforumvon Lugge | Baurecht | 4 Antworten | 30.01.2024 21:34
Also Mindestabstand zur Grundstücksgrenze 6 Meter (3 Meter übernommene Abstandsfläche + min. 3 Meter Abstandsfläche vom zukünftigen Wohnhaus)? ... [/quote] Ja Wäre ich Eigentümer von Grundstück B, würde ich mit der Übernahme der Abstandsflächen nicht einverstanden sein, bzw. mir das Einverständnis sehr, sehr teuer bezahlen lassen, weil es eben doch eine deutliche Wertminderung des Grundstücks von B darstellt. ... Ist der Schaden in der Tat so groß, wenn dennoch eine Garage in die Abstandsfläche gebaut werden darf?
Leserforumvon sad | Baurecht | 4 Antworten | 20.02.2009 12:22
Hallo zusammen, ich habe etwas komplizierten Fall: zu einem Grundstück (A) gehört eine Parzelle zur Gartennutzung. Eigentümer die Nachbarn B und C. ... Jetzt verkaufen B und C ihr Grundstück, die Käufer D und E wollen nun auf dem bisher leeren Baugrundstück bauen, 2 EFH.
Leserforumvon _Gottlieb_ | Baurecht | 10 Antworten | 12.04.2020 23:48
Wurde aber das Nachbargrundstück aufgefüllt, dann der Eigentümer. ... - Wer hat dort (früher) an der Grundstücksgrenze evtl. ... - Wer hat dort (früher) an der Grundstücksgrenze evtl.
Leserforumvon wusie | Baurecht | 3 Antworten | 18.04.2016 16:07
Liege ich da Richtig, das die blaue Wand bzw. die rote Wand als "Aussenwand" entsprechend den Häusern zu zuordnen ist und bei Schäden z.B. am Putz der jeweilige Besitzer in der Pflicht steht? Gruss http://www.directupload.net/file/d/4328/9869kkie_jpg.htm -- Editier von wusie am 18.04.2016 16:11 -- Editier von wusie am 18.04.2016 16:13 -- Editier von wusie am 18.04.2016 16:15 Am 19.4.2016 von hausfrau66 Hallo, wie verläuft die Grundstücksgrenze, was steht im Grundbuch oder stehen die Reihenhäuser auf einem gemeinsamen Grundstück ? ... Denn man kann ja nicht von einem Eigentümer verlangen, das dieser seine Außenwand so in Schuss hält, wie der angrenzende Nachbar es gerne hätte.
Leserforumvon fraggler | Baurecht | 10 Antworten | 24.10.2020 11:39
B-Plan) und was alles der Nachbar bereits an der Grundstücksgrenze /Grundstück bereits gebaut hat. ... Dass allerdings erst nach drei Jahren das Grundstück durch die Vertiefung die Stütze verliert, ist schwer zu glauben. ... Rechte bezüglich der Abgrabung hast Du verwirkt, da Du bereits Tatsachen geschaffen hast, die eventuelle Schäden durch die Abgrabung verhindern.
Leserforumvon rene.b | Baurecht | 5 Antworten | 14.09.2017 17:48
Der angelegte Weg über Grundstück A verläuft quer über das Grundstück, der Weg von B liegt an der Grundstücksgrenze von A. ... Möglichkeit: Eigentümer B bietet Eigentümer A an, ein Fahrt-u. ... Probleme könnten dort jedoch auftreten das die zu gering verlegte Abwasserleitung Schaden nehmen könnte.
Leserforumvon andreas124 | Baurecht | 22 Antworten | 12.03.2022 17:37
Der Abstand zur Grundstücksgrenze wurde nur auf den Lageplänen, nicht aber in der Realität eingehalten. ... Gibts auch kein Schaden. ... Stefan Am 15.3.2022 von andreas124 Ich habe den Eigentümer des Grundstückes vor ein paar Tagen angeschrieben, mal sehen ob ich eine Antwort erhalte.
Leserforumvon skydiver1977 | Baurecht | 6 Antworten | 08.01.2017 20:04
Derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, hat gegen denjenigen, der das Grundstück widerrechtlich in Besitz hält, einen Herausgabeanspruch (BGB § 985) und dieser Anspruch unterliegt auch nicht der Verjährung (BGB § 902). ... Die Zitate sind von: http://www.finanztip.de/nachbarstreitigkeiten/ Und mehr dazu z.B. dort: https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/ueberbau-und-verjaehrung-326751 http://www.ballaschk.de/ueberbau.html Auch wenn es besonders bitter ist, weil vielleicht schon ein vorheriger Eigentümer den Schaden angerichtet hat: Ohne Entgegenkommen des Grundstückseigentümers läuft hier gar nichts. ... Was ähnliches woraus diese Gerücht vermutlich entstanden ist: Wenn man 30 Jahre lang unberechtigt als Eigentümer eingetragen war und das Grundstück immer in Besitz hatte, dann wird man Eigenümer kraft Gesetzes (§900 BGB).
Leserforumvon DRRG | Baurecht | 7 Antworten | 18.03.2014 15:20
Grundstücksgrenze hält, damit ich noch Reparaturen an der Fassade durchführen kann. ... Das könnte z.B. abgeschwemmter Boden bei Regen sein oder abrutschende Erde an der Grundstücksgrenze. ... Abdichtung gegen Feuchtigkeit) verhindern, dass durch seine Stützmauer Schaden an dem Schuppen entsteht. ----------------- " "
Leserforumvon prmgm | Baurecht | 15 Antworten | 12.05.2012 11:37
Der Schaden müsste i.Ü. auf den Cent genau belegt werden, höhere Kosten, entgangener Gewinn usf. ... Nein, so wäre das beim "klassischen" Überbau, da würde aber nach § 94 BGB der Eigentümer des Grundstücks Eigentümer der Bauten. ... Bevor ich die noch abschließen konnte, wurde das Grundstück 2010 verkauft.
Leserforumvon Patience! | Baurecht | 7 Antworten | 11.07.2018 16:42
Das alte Dach war ein Pultdach, die Dachrinne lief rechtwinklig zu meinem Grundstück, das neue ist ein Spitzdach, die Dachrinne, verläuft jetzt parallel, da seine Mauer bereits an der Grundstücksgrenze verläuft, sogar über mein Gründstück. ... Selbst wenn die Äste auf sein Grundstück hinüberragen, darf er sie nicht selbst schneiden, sondern muss zuerst den Eigentümer des Baumes auffordern, den Überhang zu beseitigen (und auch nur, wenn der Überhang die Nutzung seines Grundstücks wesentlich beeinträchtigt). ... Du hast also nicht nur keinen Schaden, sondern sogar eine Ersparnis.
Leserforumvon notalf | Baurecht | 6 Antworten | 21.11.2010 13:11
Guten Tag, ich hätte gerne eine Auskunft zu folgendem Sachverhalt: A hat eine Garage auf die Grundstücksgrenze gebaut. ... Der Erbauer selbst ist für den Schutz seines Eigentums verantwortlich,nicht der Nachbar,an dessen Grundstück die Garage anschließt. ... ----------------- "" Wäre ich an der Stelle des höherliegenden Nachbarn,würde ich -nachdem der Eigentümer seine Garage selbst bzw auf dessen Kosten zu deinem Grundstück hin hat abdichten lassen- eine dauerhaft funkionierende Drainage einbauen,wie die auszusehen hat,liegt am Erdreich,an den Niveauunterschieden usw,darüber muß man sich erkundigen und dann kann man so ein Ding auch dauerhaft funktionssicher einbauen,sodaß "falls" es mal zu einem Schaden kommen sollte,man immer sagen kann,das liegt nicht an der Drainage auf meinem Grundstück sondern an deiner inkorrekten Feuchtigkeitsabsicherung.....
Leserforumvon schnurbel | Baurecht | 9 Antworten | 04.10.2009 18:52
Die eine Seite unseres Hauses steht genau auf der Grundstücksgrenze des Nachbarn (an seinem Garten). ... Am 5.10.2009 von guest-12305.10.2009 11:06:01 --- editiert vom Admin Am 5.10.2009 von sika0304 Das Recht, sein Grundstück zu überbauen sollte vor allem notariell abgesichert sein (Grundbuch), es kann ja mal andere Eigentümer geben. ... Das bringt Euch keinen Schaden, weiße Farbe ist sogar günstiger als die Farbige.
Leserforumvon Silke W | Baurecht | 16 Antworten | 02.03.2006 06:53
Allerdings weiß ich nicht, ob eventuell spätere Eigentümer des Nachbarhauses an dieser Zustimmung gebunden sind. ... Sein Grundstück/Haus liegt nur durch eine Mauer an unserem Grundstück. ... Zur Sicherheit kann man ja trotzdem die Nachbarn unterschreiben lassen, schaden wirds nicht.
Leserforumvon ernienymous | Baurecht | 12 Antworten | 07.03.2018 13:06
Das klingt aber eher danach, dass du dir gerade nicht mit dem Nachbarn eine Einfahrt teilst (im Sinne von "gleichberechtigt teilen", dass ihr also beide Eigentümer dieses "Einfahrts-Grundstücks" wärt), sondern dass du lediglich ein grundbuchamtlich gesichertes Recht besitzt, das Grundstück des Nachbarn mitzubenutzen. ... Außerdem solltet ihr mit der Baufirma abklären, wer für die Beseitung von Schäden an der Einfahrt (z.B. durch das Befahren mit einem LKW) zuständig ist. ... An der Stelle bedarf es glaube ich noch eine Erklärung zur Einfahrt: Sie müssen sich das so vorstellen, dass die Grundstücksgrenze die Einfahrt in der Mitte teilt, somit haben wir ein gegenseitiges Wege-und Überfahrtsrecht mit gleichen Rechten und Pflichten, so auch die Duldungspflicht, die besagt "Die Eigentümer [...] räumen sich gegenseitig das Recht ein, das jeweilis andere Grundstück zu begehen und mit Kraftfahrzeugen zu überfahren. [...]".
12