96 Ergebnisse für „grundstückskauf“

Leserforumvon gekko68 | Baurecht | 0 Antworten | 23.12.2008 09:24
Der Eigentümer nimmt Kontakt zum Verkäufer auf und dieser sagt, dass der Käufer alle Rechten und Pflichten beim Grundstückskauf übernommen hat.
Leserforumvon untitled | Baurecht | 6 Antworten | 28.11.2010 11:44
Hallo, wir haben durch ein bauvorhaben ein grundstück erworben bzw. bereits beim notar die nötigen formulare unterschrieben und dadurch anfallende kosten beglichen. inzwischen ist die finanzierung jedoch nicht für uns tragbar gewesen(durch falsche ausgangsdaten seitens der bank-falsche gehaltsangabe usw).somit wollen wir also vom grundstückskauf zurücktreten. ist dieses noch möglich? ... Am 29.11.2010 von Harry van Sell quote:somit wollen wir also vom grundstückskauf zurücktreten.
Leserforumvon lilalaune | Baurecht | 2 Antworten | 08.04.2011 21:11
Hallo liebe Forumteilnehmer, wir stehen kurz vor einem Grundstückskauf.
Leserforumvon matze889 | Baurecht | 5 Antworten | 29.07.2015 20:13
Am 29.7.2015 von Lolle Nach der Schilderung scheint es sich nicht um die eigentlichen Erschliessungskosten (Kostenbeitrag für Maßnahmen im öffentlichen Bereich) zu handeln, sondern um die ganz normalen (zusätzlichen) Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse seitens des jeweiligen Versorgers ab dem Übergabepunkt http://www.hausbautipps24.de/online-ratgeber/grundstuckskauf/erschliesung.html https://de.wikipedia.org/wiki/Erschlie%C3%9Fung_%28Grundst%C3%BCck%29 Ggf. ist da bei einzelnen Kostenpunkten zu differenzieren und vor allem kommt es natürlich wie schon gesagt auf die genaue Formulierung im Kaufvertrag an.
Leserforumvon hotte45 | Baurecht | 4 Antworten | 21.03.2005 07:39
Guten Morgen, ich hab etwa 1994 einem Bekannten 155.000 DM zum Kauf eines Grundstücks gegeben. Er hat mit gleichen Betrag auch gekauft und inzwischen ist ein anderer Eigentümer von dem auch von mir finanziertem Grundstück.Heute erst soll ich einen Vertag unterschreiben wo ich anteilmäßig ins Grundbuch eingetragen werden soll. Kann ich nicht einen Vertag zwischen dem neuen Eigentümer machen wo dokumentiert ist, daß ich mein Grundstücksanteil schon bezahlt habe und keine Kosten übernehmen muß für die verflossene Zeit?
Leserforumvon Emmersonfitipaldi | Baurecht | 1 Antwort | 11.06.2011 16:11
Moin moin aus HU im schönen SH Wir besitzen einen Reihenbungalow in einer Reihe mit 9 anderen Parteien. Zu diesen Häusern gehören div. Gemeinschaftsgrundstücke.
Leserforumvon MikeNovember | Baurecht | 5 Antworten | 16.06.2009 14:00
Hallo zusammen, wir sind 2 Parteien/Paare und möchten uns zusammen eine Immobilie kaufen. dabei handelt es sich um einen alten und renovierten Resthof der Anfang der 90ziger um einen Neubau als Anbau erweitert worden ist. Zuerst sind wir davon ausgegangen dass das grundstück ohne Probleme teilbat ist, sodass aus den beiden Häusern praktisch eine Art Doppelhaus wird. Hätte den Vorteil, das beide Hälften separat zu finazieren sind mit den entsprechenden Risiken.
Leserforumvon eule_35 | Baurecht | 2 Antworten | 12.10.2005 11:15
Hallo an Alle! Ich brauche Hilfe! Wir haben vor einigen Wochen ein Grundstück gekauft und haben nun Problem mit dem Verkäufer - der Gemeinde.
Leserforumvon Philosoph75 | Baurecht | 2 Antworten | 29.03.2004 11:28
Guten Tag! Ein potentieller Käufer möchte beim vom Verkäufer beauftragten Makler ein "Angebot" hinsichtlich des Erwerbs eines Grundstücks resp. Immobilie abgeben.
Leserforumvon Mogweib | Baurecht | 8 Antworten | 02.09.2017 09:32
Wir bräuchten einmal bei folgendem SV eure Hilfe und hoffen wir sind hier richtig: Meine Schwägerin möchte neu bauen. Bis dato ist es immer daran gescheitert, dass sie kein Grundstück gefunden hatte. Sie wurde dann darauf hingewiesen, sich mit einem Makler in Verbindung zu setzen, was sie dann auch getan hatte.
Leserforumvon schadesidl | Baurecht | 13 Antworten | 22.02.2007 08:29
Hallo, Meine Fragen / Anliegen. Vieleicht habt ihr ja einen guten Rat für mich. -lebe seit 11 Jahren mit meinem Freund(selbst.)zusammen (nicht verheiratet) -er hat eine Tochter -er möchte 1 Grundstück kaufen/später bauen/Eigenleistung v.ihm -nur er möchte im Grundbuch eingetragen werden -er möchte mich zwar absichern(Versicherg.Testament)aber nur für den Todesfall Wie kann ich mich für die Zukunft absichern?
Leserforumvon Fritz Meier 88 | Baurecht | 4 Antworten | 13.11.2018 12:04
Hallo Forum, ich hätte gerne eine Meinung zu folgendem Fall: Frau Meier und Herr Müller möchten einen Bauplatz erwerben. Beide wohnen zusammen, in häuslicher Gemeinschaft, sind aber nicht verheiratet. Zur Finanzierung des Grundstücks: Frau Meier hat 70% des Kapitals Herr Müller kann nichts dazu beitragen.
Leserforumvon yabbax | Baurecht | 1 Antwort | 01.11.2012 09:44
Hallo, Partei A als Käufer möchte von Partei B als Verkäufer einen Teil eines Grundstückes erwerben. Dazu muss dieses Teilstück aber katasteramtlich vermessen werden. A nd B schließen (ohne Notar) einen Vorvertrag ab, in dem dies geregelt ist.
Leserforumvon Steveee011 | Baurecht | 8 Antworten | 03.06.2014 16:35
Hallo, wir hatten ein Grundstück von privat gekauft. Nach Einreichen des Bauantrags kürzlich, teilte uns das Bauamt heute mit, wir müssten uns mit der Kampfmittelbeseitigungsbehörde in Verbindung setzen, um das Grundstück auf Kampfmittelgefahren aus dem 2ten Weltkrieg prüfen zu lassen. Wir waren ziemlich erstaunt, da wir beim Kauf des Grundstücks nichts von dieser Auflage erfahren hatten.
Leserforumvon TMW2008 | Baurecht | 10 Antworten | 22.05.2011 14:08
Hallo zusammen, wir kaufen einen Gemeindebauplatz. Im Kaufvertrag steht, dass wir verpflichtet sind, das Grundstück innerhalb von 3 Jahren zu bebauen, das Grundstück nicht anderweitig zu verkaufen und in dem zu errichtenden Wohnhaus mindestens 5 Jahre selbst zu wohnen. Zur Sicherung gegen Spekulation mit dem Grundstück, lässt sich die Gemeinde eine Höchstbetragssicherungshypothek eintragen, die greift, wenn wir einen der genannten Punkte nicht erfüllen.
Leserforumvon m_schachti | Baurecht | 1 Antwort | 26.08.2005 15:53
Hallo Forum, ich möchte ein Grundstück kaufen auf dem noch ein uraltes Brunnen- und Brunnenleitungsrecht eingetragen ist. Dieses Recht ist bei einer früheren Grundstücksteilung auf das geteilte Grundstück mit übernommen worden, d.h. die alte Brunnstube und auch die Leitung liegt nicht auf dem Grundstück welches ich erwerben möchte. Lauf Notar ist es kaum bzw. gar nicht möglich dieses alte Brunnenrecht zu löschen, deshalb folgende Frage: Gilt dieses Brunnenrecht nur für die bestehenden Anlagen oder darf auf dem Grundstück welches ich erwerben möchte ggf. ein neuer Brunnen gebaut werden ?
Leserforumvon Donnerstag09 | Baurecht | 4 Antworten | 22.08.2013 13:16
Grundstückskauf und Bau-Werkvertrag sind nicht gekoppelt. ... Als Zusatz zum Werkvertrag hat A folgenden Passus aufnehmen lassen: "Sollte der Grundstückskauf nicht zustande kommen, besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht." ... Kein Grundstückskauf, somit auch kein Bauauftrag. ----------------- "" Am 26.8.2013 von Donnerstag09 Hallo, Danke für die Antwort.
Leserforumvon vibsi | Baurecht | 0 Antworten | 19.02.2014 20:04
Im Jahr 2008 haben wir von der Gemeinde ein Grundstück gekauft, das allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht vermessen war. Auf diesen ersten Kauf folgten dann insgesamt drei weitere Urkunden, die letzte davon am 25.08.2011, in der der Kauf eines angrenzenden Grundstücksstreifen verbrieft wird. Den Kaufpreis dafür hatte die Gemeinde allerdings bisher nie eingefordert.
Leserforumvon Rafaelsen | Baurecht | 9 Antworten | 12.04.2018 20:20
Hallo, meine Frau und ich haben ein Grundstück von der Stadt gekauft. Das Grundstück liegt in einem Neubaugebiet was neu erschlossen wurde und wurde ohne Baulasten verkauft. Neben den Grundstückskosten mussten wir auch Vermesser und die Erschließung zahlen.
Leserforumvon Naive_Lise | Baurecht | 3 Antworten | 14.11.2010 18:15
Hallo Leute. Wir haben vor ein Grundstück bei der Gemeinde zu kaufen. Nun haben wir die Unterlagen erhalten.
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