17 Ergebnisse für „kauf wohnung mangel käufer“

Leserforumvon Tom999888 | Baurecht | 3 Antworten | 13.01.2012 09:09
Hallo zusammen, bitte um Hilfe für folgendes Problem: Beim Kauf einer Wohnung wurde vom Käufer die im Laufe der Zeit "heruntergekommenen Fenster" angesprochen. ... Kann der Anteil der Kosten für den Anwalt der genannten Wohnung beim Verkäufer eingefordert werden? ... War dem VK bekannt das der Bauherr pleite ist wäre das schon ein erheblichen Mangel den er arglistig Verschwiegen hat.
Leserforumvon aquarius69 | Baurecht | 3 Antworten | 20.01.2010 22:32
Darf der Käufer einen Teil des Kaufpreises (z. B. 5% wie bei Bauträgern üblich) für eventuelle Mängel zurückbehalten? ... Für Mängel der Wohnung gelten die Bestimmungen des BGB über den Werkvertrag".
Leserforumvon Miso67 | Baurecht | 18 Antworten | 24.01.2008 12:47
Auch wenn bereits ein Vorvertrag zustande gekommen ist gehört das Haus im Prinzip immer noch euch, und es handelt sich hierbei um einen Mangel, der dem Käufer nicht bekannt war, und er hätte euch auffallen müssen. Der Käufer könnte eventuell sogar vom Kauf zurück treten. ... Im Vertrag steht das der Käufer das Haus gesehen hat und wenn nachträglich Mängel auftreten er dafür verantwortlich ist.
Leserforumvon Manilow | Baurecht | 2 Antworten | 13.12.2015 00:19
Im Kaufvertrag preislich wie auch einbauverpflichtend wurde der Kauf und die Anbringung einer extra Silentboard Platte festgehalten. ... Schuld sind immer die Käufer! ... Mangel an Mitarbeitern!
Leserforumvon ingo_w | Baurecht | 4 Antworten | 24.08.2014 23:32
Bin mir jetzt etwas unsicher wegen dem Kauf. ... Am 25.8.2014 von Lolle Ein "Mangel" ist eine Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit von der vereinbarten Sollbeschaffenheit. ... Immobilie vor dem Kauf eingehend besichtigen (ggf.
Leserforumvon anatomie | Baurecht | 8 Antworten | 17.01.2008 11:06
-muss ich nach Kauf mich auch an Reparaturen am Haus beteiligen, wo die Mängel schon vorher bestanden haben? ... Wenn anderer Käufer kauft, so kann er Eigenbedarf geltend machen, dann muß Du andere Wohnung suchen. ... Dein Vorteil ist, dass Du die Wohnung und die Mängel kennst, darauf bestehen kannst, dass diese erst behoben werden, bevor Du überhaupt an einen Kauf denkst.
Leserforumvon Chylla | Baurecht | 17 Antworten | 24.02.2013 21:16
Durch den Kauf der Wohnung wird man Mitglied der Eigentümergemeinschaft und muß für den An teil an der Rücklage nichts extra bezahlen. Aber: Beim Kauf der Wohnung sollte man natürlich den Zustand des Hauses sowie die Höhe der Rücklage berücksichtigen, denn wenn es keine oder nur geringe Rücklagen gibt, dann müssen notwendige Reparaturen am Dach usw. anteilig von jedem Eigentümer bezahlt werden. ... Üblicherweise ist der Kaufpreis der Preis, den ein Käufer insgesamt zu zahlen hat (zzgl.
Leserforumvon Ratsuchend01 | Baurecht | 3 Antworten | 09.01.2014 19:16
Ein Mieter meldet dem Vermieter Schimmelbefall in der Wohnung. ... Die Wohnung bietet er unmittelbar danach zum Kauf an. ... Welche Ansprüche hat der Käufer gegen den Verkäufer?
Leserforumvon Rohnburg | Baurecht | 12 Antworten | 06.08.2014 11:05
Dazu müsste man als Käufer aber beweisen, das es ein Mangel war den die Verkäufer auch objektiv unter ihren Umständen als Mangel empfunden haben müssten. ... Die Frage ob ein Mangel vorliegt, hängt dann wiederum davon ab, was der Käufer erwarten durfte: - aufgrund einer Qualitätsbeschreibung/Zusicherung im Kaufvertrag, oder - was üblicherweise aufgrund Baualters/erkennbaren Zustands zu erwarten wäre Wenn der Käufer vor dem Kauf gar nicht danach gefragt hatte, dann konnte der Verkäufer gar nicht täuschen (die Unwahrheit antworten/im Kaufvertrag zusichern). ... D.h. erstmal Geld in die Hand nehmen, für eine Zustandsfeststellung (das, was dem Käufer immer empfohlen wird vor dem Kauf zu machen) - hier aber bis ins Kleinste, um ggf. einen Unterschied zwischen "Zustand" und "Mangel" herauszuarbeiten.
Leserforumvon Lifeguard | Baurecht | 4 Antworten | 13.10.2013 17:11
Angenommen Käufer K kauft von einem Architekten A eine Dachgeschosswohnung, als Mängelfrei. ... Dieser Kauf ist soweit fortgeschritten, dass der Kaufvertrag unterschrieben ist, und man nur noch auf die nicht ausübung eines Vorkaufsrechts wartet. Zwischenzeitlich ist jedoch der Besitzter der EG Wohnung verstorben.
Leserforumvon Jotrocken | Baurecht | 17 Antworten | 15.08.2019 12:42
K kauft die Wohnung. ... Also einen Mangel, den der K selbst nicht erkennen konnte. ... Das gilt insbesondere dann, wenn der Käufer zum Ausdruck gebracht hat, dass er die Wohnung wegen der tollen Aussicht kaufen möchte.
Leserforumvon Mi123 | Baurecht | 0 Antworten | 10.02.2009 20:47
Die Häuser haben große Mängel und sind noch lange nicht fertig. ... 2.Der erste Kaufvertrag ist aufgrund der Mängel nichtig. ... 8.Können auch Notare für ihre Mängel zur Rechenschaft gezogen werden?
Leserforumvon Knuba | Baurecht | 7 Antworten | 02.07.2015 02:40
Solche Entscheidungen werden hinter dem Rücken der Käufer entschieden. ... Die Mängel müssen gerichtsfest dem Bauherr/Bauträger angezeigt werden. ... Die Mängel müssen gerichtsfest dem Bauherr/Bauträger angezeigt werden.
Leserforumvon Dinsche | Baurecht | 7 Antworten | 10.12.2007 13:04
Ist es möglich, den Kauf meiner Wohnung komplett rückgängig zu machen, da mir falsche Angaben gemacht wurden? ... Auch der Mangel am Pool wurde mir verschwiegen. ... Zinsen an den Käufer zahlen.
Leserforumvon Bergamount | Baurecht | 32 Antworten | 16.10.2018 17:21
Schließlich ist das Erdgeschoss ja eine Wohnung! ... Ein Teil der Wohnung ist auch als Wohnung (Wihzimmer 1, Wohnzimmer 2, Flur mit Gadrobe und Keller) geführt. An der Wohnung ist ein Stallgebäude angeschlossen.
Leserforumvon Mohnblume27 | Baurecht | 13 Antworten | 28.06.2013 12:40
Eher nicht, da der Mangel dem Käufer ja bereits vor Kauf bekannt war. quote:Soll ich dem Notarvertrag eine entsprechende Klausel einfließen lassen? Man sollte das VOR dem Kauf verbindlich klären oder die Finger davon lassen. ... Und nun muss ich auch noch eine Wohnung suchen und von dort weiter nach einem Haus weil meine Käufer ja auch in das Haus hier möchten.
Leserforumvon michaelr86 | Baurecht | 14 Antworten | 07.01.2010 22:29
Am 8.1.2010 von Etanici Ich möchte sie nun wirklich nicht persönlich angreifen, aber ein wenig naiv war der kauf schon. ... Eine kleine anfrage bei dem eigentümer von nebenan hätte ja auch nicht geschadet, bevor man sich eine wohnung kauf.... naja nun ist die wohnung gekauft und lässt sich nun auch nicht mehr ändern. immerhin wurde es vom notar beglaubig und sie haben es unterschrieben inwieweit, sie nun rechtliche schritte einleiten können, besitze ich leider auch nur ein halb wissen... ... - angebot des verkäufers - annahme durch den käufer -Grundlagenurkunde= die fragt nach warum?
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