182 Ergebnisse für „kosten käufer verkäufer“

Leserforumvon Popey | Baurecht | 9 Antworten | 19.03.2005 11:12
Ach ja in §7 : Kosten der Lastenfreistellung trägt der Käufer. ... " Käufer und Verkäufer haften nicht nur ggü. dem Notar als Gesamtschuldner, sondern auch allen Behörden für sämtliche Kosten und Steuern. ... Kosten der Lastenfreistellung trägt der Verkäufer.
Leserforumvon VKx | Baurecht | 10 Antworten | 16.12.2017 01:42
2) kann durch ein "Vollstreckungstitel" (nicht genau bekannt wie es heißt), zu welchem der Verkäufer gegenüber Käufer B ab dem ersten Tag Zahlungsverzug bemächtigt ist, erwirkt werden, dass der noch fehlende Anteil direkt vom Kaufpreis des Käufer X an den Verkäufer gezahlt wird und nicht erst an Käufer B ausgehändigt wird? ... Der "Rückbau" würde ggf. auf eigene Kosten veranlasst werden, da die Käufer nicht mehr in das Haus gelassen werden möchten, auch aus Angst vor zusätzlichem Schaden. ... Zitat (von VKx):Der "Rückbau" würde ggf. auf eigene Kosten veranlasst werden, da die Käufer nicht mehr in das Haus gelassen werden möchten, auch aus Angst vor zusätzlichem Schaden.
Leserforumvon fb563503-48 | Baurecht | 12 Antworten | 16.11.2020 15:09
Alles andere der Käufer. ... Alles andere der Käufer. ... Ich möchte jedenfalls klären, ob ich als Käufer oder mein GU als Verkäufer für die Erschließung letztlich aufkommen muss (siehe erster Beitrag).
Leserforumvon Tugal | Baurecht | 3 Antworten | 30.08.2006 17:57
Gruß Tugal Am 30.8.2006 von ikarus02 Selbstverständlich würde ich als Käufer dem Verkäufer zumindest eine Kopie der letzten Abrechnung geben. Der Verkäufer hat evtl. noch ein Guthaben wegen Überzahlung oder benötigt die Abrechnung für das Finanzamt. ... Ein Guthaben hat der Verkäufer jedenfalls nie, denn in den Kaufverträgen steht eigentlich immer Kosten/Lastenübergang am 1.xx.
Leserforumvon tallj | Baurecht | 11 Antworten | 21.02.2021 21:07
Der Verkäufer hat halt die volle Verantwortung "nur" ich das Geld noch nicht. ... Der Verkäufer hat halt die volle Verantwortung "nur" ich das Geld noch nicht.... Der Verkäufer hat halt die volle Verantwortung "nur" ich das Geld noch nicht.
Leserforumvon Außenbereich | Baurecht | 3 Antworten | 13.03.2012 11:21
Wer bezahlt nun die anfallenden Notarkosten für den (geschlossenen aber nun nicht zwischen dem VK und mir zu Stande kommenden) Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und mir ? ----------------- "" -- Editiert Außenbereich am 13.03.2012 11:22 Am 13.3.2012 von xxsirodxx Sie können keinen gültigen Kaufvertrag abschließen, bevor der Vorkaufsberechtigte seinen Verzicht erklärt hat. ----------------- "" Am 13.3.2012 von cobold64 Das kommt auf die Vereinbarung im Notarvertrag an, manchmal teilen sich beide Parteien die Kosten, manchmal übernimmt einer alles. ... Es ist also eine Sache zwischen Verkäufer und dem Vorkaufsberechtigtem, der dann Käufer ist. ----------------- " "
Leserforumvon Bilabong | Baurecht | 11 Antworten | 11.11.2015 17:48
Ist jedoch auch mit Kosten verbunden. ... Alle anfallenden Kosten zu Löschung trägt man erst mal selbst, danach kann man sich ewig um die Kosten mit dem Ex Käufer herum streiten. ... Ist jedoch auch mit Kosten verbunden.
Leserforumvon qfilmmark | Baurecht | 12 Antworten | 16.03.2007 16:20
Das wird aber wohl nicht sämtliche aufgeführten Kosten umfassen. ... Ich wäre der potentielle Käufer gewesen. ... Nur meine Kosten schmerzen natürlich, da sich diese schon so auf ca.
Leserforumvon PassatV6 | Baurecht | 4 Antworten | 15.01.2004 17:24
Hallo, kann mir jemand verraten, was ein notarieller Vertragsentwurf für einen Immobilienkaufvertrag kostet (bzw. kosten darf)? ... Neben der Beurkundung wurde der Notar mit der Beschaffung notwendiger behördlicher Genehmigungen (Vollzugstätigkeit) und der Mitteilung der nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eintretenden Kaufpreisfälligkeit an den Käufer (sonstige betreuende Tätigkeit) beauftragt. ... Der Kauf ist aber vor der tatsächlichen Beurkundung (unter Beuurkundung würde ich verstehen, dass Käufer und Verkäufer in Beisein des Notars ihren "Kaiser Wilhelm" unter den Vertrag setzen) geplatz.
Leserforumvon Struzel | Baurecht | 10 Antworten | 07.06.2017 08:55
Ein Hauskauf erfolgt eben unter Ausschluss von Sachmängelhaftung, und wer weis was der Vorbesitzer vom Verkäufer schon alles herum gebastelt hat. Kann man als Verkäufer nicht wissen, einem selbst ist das nie aufgefallen. ... Selbst wenn eine Fliegerbombe im Garten unter der Erde wäre, und der Verkäufer hat keine Ahnung davon, ist der Käufer für die Kosten der Entfernung zuständig.
Leserforumvon Corolla76 | Baurecht | 8 Antworten | 31.05.2010 21:08
Jetzt kam der Anruf, dass Verkäufer die Wohnung an jemand anderen abgibt. ... Ich bin am allen interessiert, was den Verkäufer "schadet". ... Ich bin nicht rechtschutzversichert, also muss das Kosten-Nutzen-Verhältnis passen.
Leserforumvon khahn | Baurecht | 4 Antworten | 13.09.2007 12:37
Hallo, ist es dem Käufer zuzumuten die Flurkarte beim Kauf einzusehen und zu verstehen??? ... Eine arglistige Täuschung nachzuweisen, ist sicherlich nicht so einfach und wird dich Zeit und Geld kosten (mal abgesehen davon, dass selbst wenn du Recht hast, der Verkäufer ja nicht unbedingt das Geld hat. ... Wer hat das Haus gebaut (damaliger Verkäufer, Nachbar?)?
Leserforumvon Gerhard1969 | Baurecht | 0 Antworten | 29.04.2016 18:43
Ich als Käufer war der Auftraggeber und habe es dann auch bezahlt, es waren immerhin 3000€. ... Nun wäre meine Frage, ob ich die gesamten Kosten allein tragen muss.
Leserforumvon J.B. | Baurecht | 4 Antworten | 12.07.2004 12:28
In der TE steht: Kosten und Lasten tragen die Eigentümer. ... Wenn in einem notariellen Vertrag der Übergang von Besitz, Kosten und Lasten zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart werden, dann stellt dies eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer dar. ... Ob der Kosten- und Lastenübergang laut Kaufvertrag bereits stattgefunden hat, ist noch strittig.
Leserforumvon Alf_H | Baurecht | 2 Antworten | 31.08.2009 13:38
Nun kommen dadurch enorme Kosten für Gebühren, Gutachten, Genehmigungen die zwischen 10.000 und 20.000 EUR liegen, auf den Käufer (B) zu. ... Nun macht der Käufer (B) dem Verkäufer (A) das "scheinbare Angebot" die Kosten für die Genehmigungen zu teilen. Ist der Verkäufer (A) überhaupt dafür haftbar zu machen und muss dieser irgendetwas an den Käufer bezahlen ?
Leserforumvon gekko68 | Baurecht | 0 Antworten | 23.12.2008 09:24
Der Eigentümer nimmt Kontakt zum Verkäufer auf und dieser sagt, dass der Käufer alle Rechten und Pflichten beim Grundstückskauf übernommen hat. ... Wer muss für die Kosten der Entsorgung des Tanks aufkommen. Der Eigentümer, Käufer oder Verkaufer ?
Leserforumvon briwie | Baurecht | 2 Antworten | 24.10.2007 21:09
Zum Beispiel wurde jetzt im Oktober 2007 die Abgaswegeüberprüfung durchgeführt, dazu meint der Verkäufer der Immobilie, dass diese für das kommende Jahr gilt und daher der Käufer die Kosten tragen muss (offiziell geht die Immobilie inkl Lasten, Pflichten usw. frühestens am 1.11. auf den Käufer über). ... Alle Kosten die vor dem Übergang der Immobilie an den Käufer anfallen sind vom Verkäufer zu tragen. Geht die Immobilie am 01.11. auf dich über, musst du für alle dann anfallenden Kosten aufkommen. ----------------- "Scientia potentia est."
Leserforumvon yabbax | Baurecht | 1 Antwort | 01.11.2012 09:44
Hallo, Partei A als Käufer möchte von Partei B als Verkäufer einen Teil eines Grundstückes erwerben. ... Lage der Grundstücke, Größe der Grenze, Kaufpreis und das sämtliche anfallenden Kosten vom Käufer getragen werden müssen. ... Ich weiss, das ein Vorvertrag erst mal nicht wert ist, der Verkäufer also nicht verkaufen muss an mich, aber die Kosten auf alle Fälle tragen muss.
Leserforumvon amz461567-26 | Baurecht | 1 Antwort | 10.07.2018 10:31
Zitat:Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten Im Kaufvertrag wird genau vereinbart, wann der Verkäufer die Immobilie an den Käufer zu übergeben hat. ... Der Tag der Besitzübergabe ist daher der Abrechnungsstichtag zwischen Verkäufer und Käufer (Tag des wirtschaftlichen Übergangs). ... Auf diese Weise wird der Verkäufer dagegen abgesichert, dass der Käufer die Immobilie schon bewohnt, aber nicht bezahlen kann.
Leserforumvon Muggl | Baurecht | 8 Antworten | 09.06.2005 11:48
Am 22.2.2006 von sika0304 Maklerkosten sind immer Verhandlungssache, im Regelfall sind es 6 %, die sich häufig der Käufer/Verkäufer teilen. ... Am 22.2.2006 von Eirene113 der Makler darf vom Käufer und vom Verkäufer Courtage kassieren. ... Also mal locker vom Verkäufer 3% und vom Käufer 5%.
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