27 Ergebnisse für „kosten rechnung stadt“

Leserforumvon magvox | Baurecht | 8 Antworten | 02.01.2017 12:23
Nun schreibt uns diese Firma, dass sie es respektieren, wenn wir uns für ein anderes Angebot entscheiden, sie würden uns aber dann eine Rechnung für entstehende Kosten stellen über mehrere tausend Euro. ... Auf eine Rechnung warten und der dann widersprechen? ... Auf eine Rechnung warten und der dann widersprechen?
Leserforumvon guest-12311.10.2012 13:53:17 | Baurecht | 2 Antworten | 24.08.2008 09:53
nun kommt eine Rechnung aus dem Frühjahr 2004 von der Stadt für Kanalbau in einer höhe von 1600€ nun meine fragen: a) wer zahlt diese Rechnung? ... b) nach 5 Jahren eine Rechnung stellen, ist aber auch seltsam, gilt bei der Stadt auch die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren? Hoffe es kann mir jemand helfen...denn dese kosten waren von mir nicht mit eingeplant und bin etwas verärgert drüber!
Leserforumvon jzet1258 | Baurecht | 6 Antworten | 28.11.2009 20:26
Der Verkäufer schuldet die Freiheit des Vertragsgegenstandes von privaten und rückständigen wiederkehrenden öffentlichen Lasen und sonstigen Rechten Dritter...." - In den kommenden Jahren werden ebenfallst keinerlei Rechnungen der Stadt betreffend der Straßensanierung gestellt - Erst im November 2009 erhält Person A unangekündigt eine Rechnung der Stadt betreffend der Straßensanierung von 2000-2004 (Zeitraum in der Rechnung ist aber nicht genannt) - In der Rechnung steht: "Beitragsschuldner: ...Beitragsschuldner ist nach Art. 5 Abs. 6 KAG der Eigentümer des jeweiligen Grundstückes im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsschuld...." (dieser Zeitpunkt ist jedoch nicht genannt - es ist überhaupt kein Zeitraum oder Zeitpunkt in der Rechnung genannt) - In der Rechnung ist unter Anderem auch eine "Bepflanzung" aufgeführt. ... Spezielle Fragen: a) Darf die Rechnung überhaupt gestellt werden nach so langer Zeit?
Leserforumvon Maus999 | Baurecht | 22 Antworten | 20.04.2007 22:18
Schulden bei der Gemeinde oder Stadt (für Niederschlagsgebühr, Grundsteuer, Abfall), sofern vom Vorbesitzer nicht bezahlt, auf den neuen Besitzer übergehen. Diese Kosten wandern nicht mit dem Vorbesitzer, sondern bleiben immer auf dem Haus und dem Grundstück und dann auch für den neuen Eigentümer. Die Kosten der Wasserversorgung gehören aber m.
Leserforumvon Kalanndok | Baurecht | 1 Antwort | 05.01.2017 22:35
Bei den Lasten sind jedoch zu den beiden anteiligen Ausgleichflächen noch zwei Einträge im Grundbuch: - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Bepflanzungs- und Begrünungsrecht) für die Stadt xxxxxxx - Reallast (Ersatz der Kosten für die Unterhaltung von privaten Ausgleichsflächen) für die Stadt xxxxxx Ersteres ist relativ klar: Die Stadt darf dort die "Gartenpflege" machen. ... Ich verstehe das so, dass die Stadt die Kosten für die Unterhaltung (also auch die Begrünung?) den Eigentümern in Rechnung stellen darf.
Leserforumvon Pragmaticus | Baurecht | 9 Antworten | 17.11.2011 15:01
Fragt sich dann nur, wie die Kosten verteilt werden bei unsinnigen (teuren) Massnahmen. Daher die Frage ob die Stadt willkürlich anordnen kann und der Bürger die Kosten tragen muss oder die Stadt(mit allen Bürgern) dann ggf. auf den verursachten Kosten sitzenbleibt? ... Sollte vom Versorger eine Rechnung kommen ist zu prüfen, ob es die Gesamtrechnung ist (Dein Anteil wären dann 40%) oder ob die Rechnung schon "geteilt" wurde,.
Leserforumvon atmo | Baurecht | 1 Antwort | 13.02.2007 17:35
Verkäufer war eine Stadt. ... Die bezeichneten Arbeiten waren zu dieser Zeit aber bereits seit über einem Jahr ausgeführt, die Rechnung lag der Stadt vor und damit waren auch die betreffenden Kosten bekannt. ... Pikant kommt hinzu, dass die weiterberechneten Kosten auf einer Rechnung beruhen, die zwar zentimetergenau Maße aufführt und direkt auf diesen Maßen die Endsumme ausweist, ein beigelegtes Bild aber zeigt, dass die Arbeiten in dieser Weise gar nicht ausgeführt wurden.
Leserforumvon hg6806 | Baurecht | 8 Antworten | 29.09.2014 08:55
Daraufhin kam vorletzte Woche nur ein kurzes Schreiben, dass sich die Kosten im Kaufpreis nur um BEITRÄGE gehandelt haben soll, und die neuen Rechnung wären BETRÄGE für die HERSTELLUNG der Wasserversorgungs- und Entwässerungsleitungen. ... Mir kommt es so vor, dass die Stadt hier noch weitere Kosten hatte und die uns nun aufgedrückt werden. ... Wie schon geschrieben sind Rechnung angehängt von 2012, da wurde noch gar nicht gebaut.
Leserforumvon guest123-76 | Baurecht | 4 Antworten | 09.08.2004 16:45
[Ende Brief Stadt] Lt. ... gebaut und will uns diese nun in Rechnung stellen, weil diese "vergessen" wurden??? ... Muss der Bauträger die Kosten bezahlen?
Leserforumvon Keckweris | Baurecht | 5 Antworten | 25.04.2010 14:01
Hallo, Wir haben jetzt 17 Jahre nach unserem Hausbau eine Rechnung für Erhebung von Beiträgen für die endgültige Herstellung der Erschließungskosten von der Stadt erhalten. In unserem Notarvertrag von 1993 steht eine Klausel die lautet wie folgt,,Der Kaufpreis umfasst die Kosten für bla bla und dann Baunebenkosten wie Architekt Bauleitungskosten Genehmigungsgebühren sowie alle anfallenden Vorausleistungen auf die seitens der Stadt durchgeführten bzw. etwa noch durchzuführenden Erschließungsmaßnahmen und die derzeitige Mehrwertsteuer. Müssen wir die Rechnung nun zahlen oder der Verkäufer, wobei,, wir haben gehört die Firma soll mittlerweile Pleite sein.
Leserforumvon MikeMcCracken | Baurecht | 2 Antworten | 07.03.2012 15:40
Die Kosten dafür wurden am 29.09.2008 von der Stadt in Rechnung gestellt.
Leserforumvon meharis | Baurecht | 12 Antworten | 08.09.2007 16:46
Ist die Stadt dazu vepflichtet die Zufahrt zum Stellplatz zu gewährleisten ? ... Sie stellt fest, dass es keinen Stellplatz gibt und schickt eine Rechnung für die Stellplatzablöse. ... Natürlich sind damit Kosten verbunden, aber andererseits haben Sie auch ein Recht auf den notwendigen Stellplatz.
Leserforumvon Steveee011 | Baurecht | 8 Antworten | 11.08.2014 15:16
Die Stadt hat keinen Aufwand. ... Die Stadt hat keinen Aufwand. ... Diesem Aufwand wurde aus meiner Sicht schon im vorigen Bauantrag Rechnung getragen.
Leserforumvon guest-12315.08.2019 19:20:48 | Baurecht | 11 Antworten | 06.05.2009 23:38
Im Gespräch mit den Beteiligten (Stadt) wurde uns nur mitgeteilt, dass bei Baumaßnahmen die Kosten nicht auf die Anwohner hätten umgelegt werden können, wie das sonst üblich ist, weil es sich um Privateigentum handele. ... Die Stadt rät den Anwohnern die Straße nur zu übernehmen, wenn der Alteigentümer die Risiken von etwaigen Altlasten weiterhin trägt, d.h. sollte sich derartiges herausstellen, haftet dieser oder trägt die Kosten für die Beseitigung - ansonsten, Finger weg. ... Wenn die Stadt sagt, dass sie die Kosten für etwaige Ausbesserungen nicht an die Eigentümer umlegen könnten, wird das wohl stimmen, warum sollte man das auch in Frage stellen.
Leserforumvon ultimate | Baurecht | 6 Antworten | 03.07.2005 21:32
Die Stadt hat uns nun die Rechnung für die Kosten des Endausbaus geschickt. ... Beste Grüße Am 4.7.2005 von baulibauer Wenn die "Rechnung" ein Erschließungsbeitragsbescheid ist, muss es dem Beitragspflichtigen egal sein, wie lange gearbeitet wurde und wo die überflüssigen Erdmassen entsorgt wurden. ... Die Stadt hat sogar mit großer Wahrscheinlichkeit den Abtransport des Mutterbodens so beauftragt. 2.
Leserforumvon leckmaul | Baurecht | 17 Antworten | 01.03.2006 15:43
Stadt und Finanzamt. ... Aber Glück gehabt: Nach Abzug der Kosten bei der Bank blieb noch etwas für die Stadt übrig, sonst hätte der Käufer die Summe tragen müssen. ... die rechnung ist doch auf den schuldner(rechnungsnehmer!)
Leserforumvon Stefka123 | Baurecht | 1 Antwort | 02.11.2015 22:24
Die Kosten übernimmt unsere Rechtsschutzversicherung. ... Er erfand irgendwelche seltsamen Ausreden, weshalb er keine Rechnung ausstellt. ... Ich bekam die Auskunft, dass dies zwar möglich ist, wir aber dann die Kosten selber tragen müssten.
Leserforumvon Nana | Baurecht | 7 Antworten | 27.04.2003 22:59
. ----------------- "Nana" Am 31.5.2003 von Lolle Normalerweise hat die Gemeinde/Stadt IMMER ein Vorkaufsrecht und die entsprechende Anfrage ist bei Kaufverträgen obligatorisch. ... Wer die anfallenden Kosten des Kaufvertrags trägt, ergibt sich i.d.R. aus dem Kaufvertrag. ... Hier wird doch schön Verursachergerecht in Rechnung gestellt.
Leserforumvon fohlenpower1975 | Baurecht | 7 Antworten | 11.08.2007 17:15
Mir wurde gesagt schriftlich auffordern und ihr drohen das sonst eine Firma beauftragt wird und sie die Kosten tragen muß. Der Ratschlag kam von der Stadt.... ... Am 15.8.2007 von stranddistel hallo..also der efeu muss weg..aber biete ihr doch an..ein gerüst an der mauer zu machen dürfen und das darf berankt werden mit wein..dann habt ihr auch noch schöne weintrauben.. kirsche--überhängende äste muss nachbarin entfernen..aber auch da würde ich gespräch suchen.. ich erlebe gerade,wie mein nachbar bei einem von meinem sohn genutzten haus sich querstellt und wir irgendwann mit rechtsforderungen und einschreiben und irgendwann mit rechnung kommen werden,wenn die äste in garagendach einzuwachsen beginnen.. den efeu hat mein sohn selbst entfernt..man hat nämlich begehungsrecht nach ankündigung ..das haben wir noch so gemacht.. aber bei den anderen sachen geht es ins geld und das wird teuer..für ihn..eine gute nachbarschaft hat er damit leider kaputtgemacht.. herzlicher gruß
Leserforumvon bodenboden | Baurecht | 11 Antworten | 28.04.2022 16:48
Änderung der Planung (Verschiebung des Gebäudes auf dem Gelände), Architekt stellt Rechnung für geänderte Planung an Bauherrschaft. ... Dann keinen Baugrundgutachter einzuschalten (auf Deine Kosten) ist schlichtweg fahrlässig. ... Und in eben dieser war von Hangsicherungen und deren Kosten nicht die Rede.
12