29 Ergebnisse für „käufer notar übergabe“

Leserforumvon modano09 | Baurecht | 3 Antworten | 13.12.2009 23:20
Hallo Was sollte für mich als Käufer im Kaufvertrag stehen, das beim Kauf einer gebrauchten und noch bewohnten Immobilie , die Schüsselübergabe und die korrekte Räumung zum vereinbarten Termin stattfindet. Möchte nicht ohne Druckmittel dastehen, wenn ich den Kaufpreis nach Fälligkeit bezahlt habe, die Verkäufer nicht das Haus räumen, obwohl die Übergabe im Vertrag nach Kaufpreiszahlung zu erfolgen hat. ... Die genaue Formulierung kann der Notar dir machen.
Leserforumvon Traxdata | Baurecht | 20 Antworten | 24.11.2006 22:51
Erst die Zahlung (ggf. auf das Treuhandkonto des Notars), dann die Übergabe. ... Also am besten wäre, Kaufpreiszahlung Zug um Zug gegen Übergabe. ... Erst nachdem der Notar den Eingang des Geldes auf dem Notaranderkonto bestätigt hat, können wir übergeben, - richtig verstanden ?
Leserforumvon Struzel | Baurecht | 10 Antworten | 07.06.2017 08:55
Dort hing bei Besichtigung und Übergabe ein Vorhang, Das zeigt nur auf, der Käufer hat sich gar nicht vom Zustand des Objekt vor dem Kauf ein Bild gemacht, obwohl schon beim Notar eben verlesen wird, das dem Käufer der Zustand bekannt ist. ... Der Notar erläutert jeden Punkt des Vertrags ausführlich, und stellt vor Beurkundung noch mal die Frage, ob beide Parteien den Inhalt des Vertrag verstanden haben. Nur gibt es eben immer wieder Käufer, welche denn Sinn warum Grundstücksgeschäfte nur über einen Notar abgeschlossen werden können, nicht verstehen.
Leserforumvon briwie | Baurecht | 4 Antworten | 24.01.2007 20:53
Die Käufer und Verkäufer haben vor dem Notartermin einen Kaufvertragsentwurf erhalten, in dem bezüglich Übergabe folgende Klausel stand "Die Übergabe der Immobilie erfolgt am 01.xx., ab diesem Zeitpunkt gehen die Rechte und Pflichten auf den Käufer über". ... Die Käufer berufen sich auf den Entwurfsvertrag laut dem die Übergabe am 01.xx. erfolgt, da sie den Kaufvertrag erst am 21.xx. erhalten haben und trotz Nachfragen beim Notar keine Kopie des Kaufvertrags vor dem 01.xx. erhalten haben. ... Der Notar entlastet sich selber.
Leserforumvon Beta1234 | Baurecht | 8 Antworten | 13.03.2010 08:18
Im Kaufvertrag steht: "Am Tage der Übergabe des Sondereigentums gehen sämtliche Rechte und Nutzungen, sowie die die Gefahr und die öffentlichen Lasten und Abgaben einschließlich noch entstehender Erschließungskosten auf den Käufer über und werden bis dahin nach dem Verhälnis der Zeit verrechnet." ... Am 14.3.2010 von guest-12320.10.2011 11:52:26 naja... darum. ich kaufe eine wohnung. ich weiß, der kredit muß stehen incl notar, grundbucheintrag usw... dann kommt der vk und meint : hey die steuer darfste auch noch latzen und *ironie on* das heizöl das noch im tank ist, selbstverständlich auch....
Leserforumvon Jacky1 | Baurecht | 14 Antworten | 31.01.2006 06:19
Die Überweisung vom Anderkonto auf das Konto des Verkäufers wird der Notar erst nach bestätigter Übergabe des Grundstücks vornehmen wollen. ... Beispiel: Käufer bestätigt aus irgendwelchen Gründen dem Notar die Übergabe nicht oder gibt an, daß wesentliche Mängel vorhanden seien. ... Der Käufer verlangt eine Übergabe ab 1.5 und zum 1.5 wird auch der Kaufpreis übergeben.
Leserforumvon Helmchen | Baurecht | 5 Antworten | 05.01.2008 16:46
Wie müsste die vertragliche Vereinbarung lauten (ich werde auch nochmals den Notar fragen), damit die Übergabe am 01.04.2008 erfolgen kann? ... Der Käufer hinterlegt den Kaufpreis bei dem Notar. Sobald der Notar dem Verkäufer den Kaufpreiseingang bestätigt, erfolgt die Übergabe, anschließend wird der Kaufpreis an den Verkäufer herausgekehrt.
Leserforumvon arbgen67 | Baurecht | 1 Antwort | 13.04.2014 19:16
Der Käufer wurde nur später, nach der ersten Mahnung an den Verkäufer, von den Stadtwerken als Kopie Informiert. Hier der zeitliche Ablauf: - Juni: Haus Besichtigung - Mitte August: Unterschrift Kaufvertrag beim Notar - Mitte Oktober: Mangel Feststellung zwischen Stadtwerke und Verkäufer - Ende Oktober: Schriftliche Aufforderung von den Stadtwerke an den Verkäufer - 1 November: Käufer überweist Kompletten Kaufbetrag, Schlüssel Übergabe zwischen Käufer und Verkäufer. Keine Information beim Übertrag vom Verkäufer an den Käufer über den Mangel - Mitte Dezember: Käufer wurde als Kopie von dem Mangel informiert - Mitte Februar: Offizieller Grundbucheintrag.
Leserforumvon agio | Baurecht | 7 Antworten | 02.02.2007 13:32
Wie sieht denn ein Bilderbuch HAuskauf, sowhol für Verkäufer als auch für den Käufer ? ... Verständlich ist, dass der Käufer sicher sein will dass der Verkäufer ausziehen wird, und verständlich ist auch dass der Verkäufer auch erst dann ausziehen möchte, wenn er sicher sein kann, dass der Käufer a) bezahlen wird. ... Im Kaufvertrag sind diese Bedingungen immer geregelt (Zahlungstermin/Übergabe.....usw).
Leserforumvon modano09 | Baurecht | 3 Antworten | 08.01.2010 20:01
Der Notar sagte mir jetzt aber , dieser Vermerk hat nur Sinn wenn es sich um eine gewerblich genutzte Immobilie handelt. Hat schon jemand ein KV mit diesen Vermerk vom Notar aufsetzen lassen ? ... Ein Anwalt hat mir jetzt aber noch geraten, eine Vertragsstrafe bei verzögerter Übergabe ist besser. gruß modano ----------------- ""
Leserforumvon Zyankalia | Baurecht | 3 Antworten | 15.04.2012 17:26
Wenn bisher nur Kontakt zur Maklerin, nicht aber zum Notar besteht, dann sollte man den Notar direkt fragen. ... Übergabe des Hauses auf jeden Fall erst nach Eingang des Kaufpreises. ... Wenn der Käufer auf eine derat schnelle Übergabe ohne Kaufpreiszahlung drängt, stinkt die Sache ein wenig, er könnte Teile des Kaufpreises wegen angeblicher Mängel einbehalten etc.
Leserforumvon Morph911 | Baurecht | 7 Antworten | 19.01.2006 11:07
Laut Vertrag sollte die Übergabe nach erfolgeter Zahlung an den Kaeufer erfolgen 01.01.06!! ... Am 19.1.2006 von Maddin74 Hallo, ruf Deinen Notar an, er wird Dir sagen können wie Du vorgehen kannst und welche Rechte Du hast. ... Hat der Notar von Dir nicht das OK für die Wohnungsübergabe verlangt, ein guter Notar gibt nämlich sonst das Geld nicht frei?
Leserforumvon HiHallo | Baurecht | 4 Antworten | 24.01.2008 21:25
Anliegerkosten, Erschließungsbeiträge und umweltschutzmäßige Altlasten gehen ebenfalls mit Wirkung vom Tag der Übergabe auf den Käufer über. ... Alle, ab dem Tag der Übergabe anfallenden Erschließungs-und Anliegerkosten, im weitesten Sinne, insbesondere Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, dem Investitionsaufwand und die Kosten der Grundstücksanschlüsse nach den einschlägigen Kommunalabgabegesetzen sowie Kosten nach den örtlichen Satzungen hat der Käufer ab dem Tag der Übergabe zu tragen und den Verkäufer von einer Inanspruchnahme freizustellen. ... Aber der Notar hätte das auch merken müssen.
Leserforumvon felixfelix | Baurecht | 0 Antworten | 26.05.2010 11:52
Wortwörtlich: "Der Verkäufer garantiert dem Käufer die Bezugsfertigkeit des Hauses bis zum 31.08.2010. Sollte die Übergabe erst später stattfinden, so trägt der Verkäufer bis zur Übergabe des Hauses die anfallenden Bereitstellungzinsen ab dem 01.09.2010." ... Der Notar wies allerdings darauf hin, dass wir bei Verzug sowieso durchs BGB geschützt seien, die Klausel eigentlich unnötig wäre.
Leserforumvon jannes | Baurecht | 6 Antworten | 17.07.2008 16:14
Die Hausverwaltung (WEV)wurde durch Makler und Notar bereits Mitte Mai über den Vorgang informiert. ... Juni mit dem Käufer zu klären. ... Zumal wir zwei Wochen vor Übergabe in mehreren Mails (ohne Antwort) die WEG höflich gebeten haben, den Käufer bezüglich Wohngeld frühzeitig zu kontaktieren.
Leserforumvon Capt_ouzo | Baurecht | 9 Antworten | 14.07.2008 10:26
Wenn dies nicht der Fall sein sollte und zur Zahlungsvoraussetzung gehört, dass die Löschungsbewilligung dem Notar vorliegen muss, tritt die Fälligkeit erst ein, wenn der Notar die Kaufpreisfälligkeit dem Käufer mitteit und somit zur Zahlung auffordert. ...Was kann denn passieren, wenn das Geld nicht zum 31.07 fließt ? ... Am 1.8.2008 von icecycle Käufer kann den Kaufpreis auf Kosten (evtl. ... Haben keinen Termin im Kaufvertrag für die Übergabe vereinbart, nur das das Geld zum 31.07 fließen soll.
Leserforumvon Liricher | Baurecht | 7 Antworten | 21.11.2011 18:54
Geld an Notar 3. Übergabe der Wohnung 4. Zahlung durch Notar 5.
Leserforumvon guest-12302.06.2022 13:56:22 | Baurecht | 18 Antworten | 10.02.2011 09:38
Käufer hat Notarkosten und alles wie z.B. ... Das ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. ----------------- " " Am 10.2.2011 von guest-12306.05.2011 11:25:43 Üblich ist Auflassungvormerkung, Geld an Notar, Übergabe, Geld an VK, Eintragung. ... Zusätzlich hat der Notar eine Klausel mit hineingepackt, dass ab Übergabe per 01.12.2009 monatlich ein Nutzungsentgelt zu zahlen ist (keine Miete !).
Leserforumvon DanielSachsen | Baurecht | 7 Antworten | 21.02.2006 21:46
Wie will der Notar dann überhaupt wissen, ob dieser Verkäufer tatsächlich Erbe ist? ... Ohne den Erbschein könnte der Käufer im Endeffekt nicht ins Grundbuch eingetragen werden und damit auch das Geld nicht ausgezahlt werden. ... Die Übergabe ist doch eigentlich erfolgt und nicht zwingend etwas mit der Grundbucheintragung zu tun.
Leserforumvon Alderfuxxx | Baurecht | 9 Antworten | 19.04.2016 20:16
Angenommen es würde sich ein Käufer finden der dazu bereit wäre wie würde das dann beim Notar ablaufen? Am 19.4.2016 von Harry van Sell Man geht zum Notar, trägt seine Wünsche vor und der Notar fertigt dann den entsprechenden Vertrag. ... Dann sollte man an eine gute Rundum-Versicherung für das Haus denken für die Zeit zwischen Kaufpreiszahlung und Übergabe.
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