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Leserforumvon Baeumchen | Baurecht | 2 Antworten | 07.01.2015 11:47
Verkäufer und Käufer versichern, dass ihnen seitens des vorgennannten Immobilienbüros bei der Vermittlung dieses Vertrages keine Zusicherungen gemacht wurden, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag ihren Niederschlag gefunden haben und dass die Zahlung der Maklerprovision durch den Käufer nicht zur Entlastung des Verkäufers dient" Nun muss dazu gesagt werden, dass die Käufer den Makler vor Vertragsabschluss nicht ein Mal gesehen haben, da der Grundstücksverkäufer sich um alles gekümmert hat. ... Muss die Maklerprovision überhaupt gezahlt werden, wenn bewiesen wird, dass es sich bei dem Makler um den Ehegatten des Gesellschafters der Grundstück verkaufenden GmbH handelt (Stichwort: § 2 Abs. 2 WoVermRG)? ... Meine einzige Überlegung dazu wäre es, dass der Käufer die Maklerprovision einschl. offen ausgewiesener USt zahlt und wenigstens später eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt / Finanzamt für Straf-und Bußgeldangelegenheiten schreibt.
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