16 Ergebnisse für „mangel bauträger käufer verkäufer“

Leserforumvon asraja | Baurecht | 5 Antworten | 09.01.2013 17:47
Sind 5-10 cm Differenz ein Mangel? ... Der Einbehalt von 5 % des Kaufpreises wird fällig, wenn das Vertragsobjekt rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel fertiggestellt ist, ferner dann, wenn das Vertragsobjekt zwar ohne wesentliche Mängel, aber nicht rechtzeitig fertiggestellt wurde und die Verzögerung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. ... Die erste Rate erhöht sich (ggf. nachträglich) um 5 Prozentpunkte auf 30 %, wenn der Verkäufer dem Käufer eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Vertragsobjekts ohne wesentliche Mängel gestellt hat.
Leserforumvon MarkusMa | Baurecht | 5 Antworten | 21.07.2008 10:20
Den Bauträger gibt es noch. ... Im genannten Link steht ja z.B.: "Dasselbe kommt in allen sonstigen Fällen in Betracht, in denen der Verkäufer von den Mängeln wusste, sie aber trotz Offenbarungspflicht dem Käufer nicht offenbart hat. ... Für arglistig verschwiegene Mängel stehen dem Käufer also Mängelansprüche zu."
Leserforumvon haddemesgesach | Baurecht | 1 Antwort | 24.10.2015 13:52
Laut Kaufvertrag stellt sich der Fertigstellungstermin so dar: Der Verkäufer verpflichtet sich, das Sondereigentum (Ohne PKW-Abstellplatz) bis zum 15.04.2015 abnahmereif (also ohne wesentliche Mängel = bezugsfertig) fertig zu stellen und zu übergeben. Der Verkäufer kann eine frühere Abnahme und/oder Übergabe des Sondereigentums und/oder Teilen des Kaufgegenstandes oder Teilen hiervon verlangen. ... (Unabhängig von der Hausübergabe, habe ich noch Mängel die noch nicht behoben worden sind.)
Leserforumvon Kathrin 75 | Baurecht | 2 Antworten | 17.11.2006 15:06
Bauträger fragt, welche Fliesen in die Küche sollen. ... Leider war die Artikelnummer vom Verkäufer falsch aufgeschriebne, die Fliesen sind jetzt nämlich schwarz. ... Ansonsten hätte man hier das kuriose Ergebnis, dass den Käufer letztlich kein Verschulden trifft, er aber für die 15.000 EUR der Neuverfliesung aufkommen darf.
Leserforumvon FFM1896 | Baurecht | 10 Antworten | 23.01.2019 19:44
Er ist Käufer, der Bauträger fungiert als Verkäufer. ... Damit kein Missverständnis entsteht: der Bauträger (Verkäufer) hat die Erstellung einer Immobilie zum Termin vertraglich zugesichert. ... Ich meine und lese, er ist Käufer und hat eine ETW von einem Bauträger gekauft.
Leserforumvon Manilow | Baurecht | 1 Antwort | 06.02.2014 17:03
Käufer werden vom erneuten Bauverzug nicht schriftlich informiert, Mängellisten, die mein Baubegleiter dem Bauherr nach jeder Begehung zuschickt werden nicht kommentiert und die Mängel zum Teil auch nicht beseitigt. ... Auch was nachträglich vereinbarte Sonderwünsche (schon vor Monaten) angeht, so kommt der Bauträger (Bauträger und Verkäufer sind ein und dieselbe Firma) nur dann auf mich zu, wenn ich die Zahlungsvereinbarung unterschreiben soll. ... Des Weiteren ist der Bauträger schon seit mehreren Wochen in Verzug.
Leserforumvon Knuba | Baurecht | 7 Antworten | 02.07.2015 02:40
Die Mängel müssen gerichtsfest dem Bauherr/Bauträger angezeigt werden. ... Die Mängel müssen gerichtsfest dem Bauherr/Bauträger angezeigt werden. ... Der Verkäufer hatte dagegen nichts einzuwenden. 03.
Leserforumvon Lifeguard | Baurecht | 4 Antworten | 13.10.2013 17:11
Angenommen Käufer K kauft von einem Architekten A eine Dachgeschosswohnung, als Mängelfrei. ... Da die obere Wohnung von der Bauträger Gmbh des A an K veräußert wird, sollte doch ab 2010 die 5 Jährige Gewährleistung laufen, oder geht die nicht auf K über bzw kann das ausgeschlossen werden? ... Der Verkäufer muss also so oder so für den Mangel einstehen, wenn das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird.
Leserforumvon plamste | Baurecht | 9 Antworten | 02.08.2003 12:58
Da sich der Bauträger also weigert, kann ich ihn nur verklagen. ... Mängel wurden nicht beseitigt bzw. nicht anerkannt. ... Am 24.1.2004 von Revier-Biker Sorry - aber ich verstehe das nicht: Die Auflassung ist die bedingungslose Einigung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum übergehen soll.
Leserforumvon black-bot | Baurecht | 36 Antworten | 09.03.2015 10:30
Bis dies geschehen ist, würde ich auch noch keine Abnahme zustimmen, denn es ist kein geringfügiger Mangel. ... Laut Gesetz habe ich mich informiert, dass der Bauträger dies bezahlen muss. ... Wegen der Mängel und des Datums.
Leserforumvon Tom999888 | Baurecht | 3 Antworten | 13.01.2012 09:09
Hallo zusammen, bitte um Hilfe für folgendes Problem: Beim Kauf einer Wohnung wurde vom Käufer die im Laufe der Zeit "heruntergekommenen Fenster" angesprochen. ... Später stellte sich heraus, dass der Bauträger insolvent ist - somit die Fenster nicht mehr repariert werden. ... War dem VK bekannt das der Bauherr pleite ist wäre das schon ein erheblichen Mangel den er arglistig Verschwiegen hat.
Leserforumvon mikkian | Baurecht | 11 Antworten | 19.09.2011 14:51
Hi Zusammen, Bau einer DHH mit Bauträger. ... Der Mangel ist festgestellt und unstrittig. ... Sowohl der Käufer wie auch der Verkäufer.
Leserforumvon divorce51 | Baurecht | 6 Antworten | 09.01.2012 14:58
man bedenke wie oft ich extra frei nehmen musste wegen handwerkern und das ich in 3 mon 2 mal krank wurde.. vielen dank vorab.. ----------------- "" Am 9.1.2012 von xxsirodxx Nur wenn Sie nachweisen können dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, können Sie ihn in Regress nehmen. ... Wo der Mangel liegt (die Störungsursachen können sehr vielfältig sein !)... Deshalb hätten die ersten Inbetriebnahmen der Heizungsanlagen durch den Verkäufer vorgenommen werden sollen, wenn es Neubauwohnungen sind.
Leserforumvon J.B. | Baurecht | 8 Antworten | 02.07.2004 14:05
Der Bauträger muss dennoch die Mängel beseitigen. ... Wäre in dieser Übergangszeit der Käufer der Besitzer und der Verkäufer sozusagen Gast des Käufers? ... Der Käufer zahlt das Geld an den Notar und dieser wird angewiesen, die Summe erst dann auszuzahlen, wenn der Verkäufer ausgezogen ist.
Leserforumvon FancyCat | Baurecht | 79 Antworten | 10.08.2022 16:21
Das gesagte war eben unter Zeugen. 2 Käufer, 1 Verkäufer. ... Am 10.8.2022 von Tuta [quote=FancyCat]Das gesagte war eben unter Zeugen. 2 Käufer, 1 Verkäufer. ... [quote=Tuta]Dort steht mit hoher Wahrscheinlichkeit auch so etwas wie "mündliche Nebenabreden bestehen nicht"[/quote] Was vollkommen unbedeutend wäre, wenn der Käufer das Gegenteil beweisen kann.
Leserforumvon hausbetrug | Baurecht | 8 Antworten | 14.05.2016 01:00
Gottseidank war es kein Bauträger sondern nur ein GÜ der ein Haus auf unserem eigenen Grundstück baute. ... Das sollte jeder Käufer schon von sich aus wissen, sonst sollte man sich kein Eigenheim leisten. ... Die anderen machen lassen, denn es gibt keine Beweise, das am Haus versteckte Mängel vorhanden sind, bzw. man hätte doch auch nichts davon.
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