Nutzung und Baugenehmigung von Anbau unklar
4 von 5 Sterne
Wie frage ich beim Bauamt denn am besten die Nutzung und das Vorhandensein einer Baugenehmigung an, ohne schlafende Hunde zu wecken. ... Gruß und Dank vorab Am 26.2.2018 von cirius32832 Zitat:Wie frage ich beim Bauamt denn am besten die Nutzung und das Vorhandensein einer Baugenehmigung an, ohne schlafende Hunde zu Du widersprichst dir selber.... ... Wenn hier der Anbau bereits erfasst ist, sind zumindest die Chancen höher, dass der Anbau irgendwann einmal genehmigt wurde.
Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass dieser "Anbau" nicht privilegiert ist. ... Garage ist 3m breit, Carport 4m, entsprechend der Anbau 7m. ... Es geht hier nicht um die Frage, wie man etwas unter Umgehung der örtlichen Vorschriften bauen könnte. ------------------------------------------------ Zitat (von Patrick1199):Die Garage hat eine Länge von 6m und der Anbau (Holzbauweise für Gartengeräte, Fahrräder etc.) soll 5m an der Grenze haben.Dafür gäbe es vermutlich früher oder später keine Genehmigung.
Grenzbebauung, Genehmigung durch Nachbarn, Hessen
4,5 von 5 Sterne
Nachbar A hat ein Haus mit einem Anbau. Der Anbau verläuft auf derzeit ca 11-12 mtr Länge an der Grenze zum Garten von Nachbarn B. davon ca 4-5 mtr. ... Bei allen derzeitigen Garten-Flächen handelt es sich um "Wohnbaufläche, Flächen mit gemischter Nutzung".
Frage: Darf Nachbar 2 dies, ohne Zustimmung? ... Was sagt denn die Baugenehmigung? ... Zitat (von jack_shepard):Nein, nicht Nachbar 2 möchte einen massiven Bau errichten, sondern der Reihenhausbesitzer zwischen diesen beiden Nachbarn.Ich nehme an, DER Reihenhausbesitzer braucht eine Baugenehmigung für seinen massiven Anbau.
Ich verstehe den Grund der Frage nicht. ... Der Bestandsschutz wäre ja verloren, wenn man die Nutzung ändert. ... Findet man in der dazugehörigen Baugenehmigung.
Hallo, wir haben im letzten Jahr einen Anbau in Bayern erstellt. ... Der Anbau ist schon erstellt. ... Auch sonst ändert sich an der Nutzung nichts?
Nun hat die Nachbarin einen Widerspruch eingereicht, da meine Mauer ca. 3Meter hoch ist (genau so hoch wie ihr Anbau) und somit gegen die gesetzlich vorgegebene Höhe der Einfriedung verstößt und Sie kein Licht mehr durch ihr Fenster bekommt Nun zu meiner Frage Ich Akzeptiere natürlich die Rechtslage bei der Einfriedung, aber kann nicht akzeptieren das meine Privatsphäre wieder so massiv eingeschränkt wird. ... Blau ist meine Mauer orange ist der Anbau der Nachbarin. ... Je nach der tatsächlichen Nutzung gilt der womöglich gar nicht als Aufenthaltsraum (Wohnnutzung) sondern nur als Standort für Pflanzen. *) baurechtlich "Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen geeignet oder bestimmt sind" Will heißen: möglicherweise brauchte die Nachbarin gar keine Baugenehmigung, muss auch keine Brandschutzbestimmungen einhalten und lediglich dein Anbau = "Esszimmer" ist baurechtlich unzulässig.
Tiefe von 3mtr. meldefrei ist aber ein Unterstand für Tiere einer Baugenehmigung bedarf entzieht sich meinen Verständnis. ... Einen Miniatursch***-Offenstall wird die Baubehörde hoffentlich nicht genehmigen und auch nicht zur Nutzung zulassen. ... Aber du hast deine Frage unter [i]Baurecht[/i] gestellt, also gehts nicht um mich oder die kleinen Nutztiere, sondern um das geplante/gewünschte Gebäude für diese.