14 Ergebnisse für „rechnung handwerker recht schaden“

Leserforumvon ya261180-16 | Baurecht | 5 Antworten | 10.10.2012 23:11
Und was jetzt unklar ist, wenn das Gericht den Bauherren recht gibt, WER stellt die Endrechnung? ... Nun gehst du hin und kürzt wiederum die Rechnung - mit Verweis auf Gutachter und/oder Gerichtsurteil - um die 6.000 Euro Schaden (ggf. noch etwas mehr, falls du weitere Kosten hattest, etwa Anwalt, Gutachter und Gerichtskosten) und zahlst fristgerecht den Restbetrag. ... Die Höhe der Rechnung ist aber strittig und ihr kürzt um 6.000 Euro.
Leserforumvon baugeige | Baurecht | 3 Antworten | 09.04.2018 21:43
Der Bauunternehmer oder Bauarbeiter kam nicht auf uns zu um uns über den Schaden zu informieren. Ich selbst musste den Schaden entdecken. ... Muss ich es akzeptieren, dass der Bauunternehmer den Putzschaden wieder reguliert oder habe ich das Recht, unseren Handwerker damit zu beauftragen und die Rechnung zahlt dann der Bauunternehmer des Nachbarn?
Leserforumvon H.Peter | Baurecht | 34 Antworten | 28.08.2019 10:04
Die verbauten Fliesen waren wg. dem Abverkauf recht preiswert. ... In Sachen Qualität würde ich da dem Handwerker wenig trauen. ... Der Installateur hat das Recht nachbessern zu dürfen.
Leserforumvon guest-12320.06.2018 11:16:21 | Baurecht | 6 Antworten | 20.10.2016 09:10
Hallo, wenn ein Bauherr seinen Hausbau abbricht, aus welchen Gründen auch immer, haben die jeweiligen Gewerke ein recht auf Aufwandsentschädigung für die nun Ihnen verloren gegangenen, schriftlich erteilten Aufträge? ... Die kann Ihnen der Handwerker nicht so einfach in Rechnung stellen. ... Das heißt, tritt er fall ein das der AG vom schriftlich erteilten Auftrag zurücktritt, ist dem der entstandene Schaden in Form des verloren gegangenen Auftrages und damit des verbundenen Gewinnes zu erstatten.
Einbau Dachfenster 1 von 5 Sterne
Leserforumvon Wolli1 | Baurecht | 11 Antworten | 24.05.2005 15:50
Und wenn die neue Eigentümerin meint, Mehrheitsbeschlüsse gelten gegen jeden Eigentümer, dann hat sie zwar Recht, aber müsste sich doch dem Einbau der Fenster fügen?! ... Handwerker - Rechnung ohne die ausdrückliche Genehmigung unserer Querulantin will sie mich zukünftig verklagen, weil ich mit " Ihrem Anteil" leichtfertig umgehe. ... Der korrekt arbeitende Handwerker wird korrekt gezahlt und sie verklagt mich. oder der korrekt arbeitende Handwerker wird nicht bezahlt, dann verklagt mich der Handwerker Also allmählich habe ich die Nase voll.
Leserforumvon sloopy9022 | Baurecht | 85 Antworten | 01.07.2016 21:43
Da hier im Forum keiner das Angebot und Rechnung kennt, sind es pauschle Meinungen. ... Der Handwerker muss doch auch sein Aufmaß belegen, oder? ... Muss der Handwerker da nie Rapporte vorlegen oder sein Angebot anpassen um in die Kosten Einsicht zu geben?
Leserforumvon kartaga | Baurecht | 9 Antworten | 30.06.2007 22:25
Gruss und Dank Am 1.7.2007 von icecycle Du kannst Kostenvoranschlag von Handwerker geben lassen, diese als Forderungsgrundlage bei Nachbarn geltend machen. ... Zum eigentlichen Sachverhalt und vorausgesetzt alle drei Versicherungen bestehen: Die Hausratversicherung des Fragenden lehnt die Regulierung zu recht ab, wenn die Schäden nur am Gebäude (hier: Wand) entstanden sind. ... Zahlen wird die Versicherung jedoch erst nach Vorlage der Rechnung.
Leserforumvon TStyles | Baurecht | 10 Antworten | 15.01.2020 18:28
Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis zum 31.01.2020, sollte diese Frist fruchtlos verstreichen werde ich von meinem Recht der Selbstvornahme §637;BGB & Minderung §638;BGB gebrauch machen. ... Es dürfte also preiswerter sein, die Rechnung zu bezahlen. ... Es dürfte also preiswerter sein, die Rechnung zu bezahlen.
Leserforumvon darkhedie | Baurecht | 7 Antworten | 02.01.2016 18:21
Die Handwerker haben damals einiges an Bauschutt unter anderem Zement und Beton den Abfluss herunter gespült. ... Selbstverständlich wurde mir eine Rechnung in schweizer Franken geschickt. ... Was wäre denn, wenn die Nachbarin ganz lsutig gewesen wäre und den Schaden nicht behoben oder die Rohre ganz dicht gemacht hätte?
Leserforumvon Klaus Wilhelm | Baurecht | 15 Antworten | 06.06.2005 00:30
Der Handwerker stellte lediglich eines Verkalkung des Wasserhahns fest, die er behob. ... Der Verwalter hat gar kein Recht, diesen Beschluss anzufechten. ... Bezahlen muss er die Rechnung trotzdem.
Leserforumvon MarryAnn | Baurecht | 14 Antworten | 04.12.2009 13:09
Die BAufirma hat dafür zu sorgen, lasst die Finger davon. ----------------- " " Am 4.12.2009 von guest-12327.06.2010 20:05:23 Bei einer Investition dieser Art die einen mehrere Jahrzehnte begleitet würde ich mich nicht stur stellen auch wenn ich im Recht bin. ... Ein gut gemeinter Ratschlag von meiner Seite : Heinzung an,ca 15°,mit 1° pro Woche steigend,und zwar nur die Wandheizkörper,auf keinen Fall die Fußbodenheizung/erwärmung,das würde zu Schäden am Estrich führen,denn der geht dann förmlich auf wie ein Hefeteig. ... Dir nützt ein Rechtstreit nichts, man macht erst mit vor der letzten Rechnung Ärger um den Preis zu drücken nicht vorher K. ----------------- "Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Leserforumvon mascha67 | Baurecht | 10 Antworten | 30.08.2018 19:37
Kann ich eine Rechnung ausstellen auf die bisherigen Arbeiten auch wenn die Leistung in den Augen des AG schlecht waren? ... Zitat (von mascha67):Kann ich eine Rechnung ausstellen auf die bisherigen Arbeiten auch wenn die Leistung in den Augen des AG schlecht waren? ... Da sollte jedem klar sein, dass es Schäden durch die wenn auch nur geringfügige Reibung gibt.
Leserforumvon Rüssel | Baurecht | 13 Antworten | 01.03.2021 14:13
Der Endbetrag wird also nach Aufmaß u. tatsächlichen Leistungsaufwand ermittelt und in Rechnung gestellt. ... Nur wenn Du eine vernünftige Einigung mit dem Handwerker erreichen willst, brauchst Du Fachwissen auf Deiner Seite. ... [quote=de Bakel]Nur wenn Du eine vernünftige Einigung mit dem Handwerker erreichen willst, brauchst Du Fachwissen auf Deiner Seite.
Leserforumvon Dinsche | Baurecht | 16 Antworten | 26.10.2007 12:49
Klingt natürlich jetzt mächtig undankbar von mir, dass ich mir Sorgen mache, aber mir geht es vielmehr um die Sicherheit und der Schäden, die entstehen könnten. ... Na, du hast aber Recht! ... Natürlich wirklich unter der Vorraussetzung dass keine Gefahrenquellen (Masten etc) im Umkreis sind, dann besser einen vom Fach per Rechnung.
1