3 Ergebnisse für „schimmel sondereigentum teilungserklärung“

Leserforumvon Chicago | Baurecht | 1 Antwort | 02.01.2007 14:07
Im Kellerraum einer Eigentümerin breitet sich seit Monaten Schimmel an zwei Außenwänden aus. ... Die dritte Partei lehnt eine Einmischung ab, da es sich ja nicht um ihr Sondereigentum handele. Unsere Teilungserklärung gibt darüber leider keine Auskunft, aber ich habe das WEG so verstanden, dass Außenwände (=tragende Wände) zum Gemeinschaftseigentum gehören, oder?
Leserforumvon Clinchy | Baurecht | 3 Antworten | 12.04.2005 18:35
Gehört diese zum Gemeinschafteigentum oder ist es Sondereigentum pro WEG-Partei? ... Bei mir bildet sich nämlich Schimmel durch sickerndes Regenwasser durch die Säulen des darüber liegenden Balkons/Loggia. ... Ferner müssen die Loggien in der Teilungserklärung als Sondereigentum ausgewiesen sein, anderenfalls sind sie Gemeinschaftseigentum.
Leserforumvon Klaus Wilhelm | Baurecht | 15 Antworten | 06.06.2005 00:30
Das Sondereigentum an Leitungen beginnt sozusagen an der Wohnungswand. ... Der einfachste Hinweis ist immer die Teilungserklärung. ... Danke für den Tipp mit der Teilungserklärung!
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