38 Ergebnisse für „stimmrecht teilungserklärung“

Leserforumvon Mo123 | Baurecht | 5 Antworten | 16.02.2007 11:28
Vielen Dank & Grüße Mo Am 16.2.2007 von sika0304 Für die Garage hast du kein Stimmrecht, denn es ist ja kein Wohneigentum sondern Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht. Diese Formulierung ist ja sehr ungewöhnlich, da aber das Stimmrecht extra erwähnt wird, gehe ich mal davon aus, das es gewollt ist, das man pro Wohnung 1 Stimme hat. ... Sie ist doch mein Teileigentum (so stehts zumindest in der TEilungserklärung). oder verstehe ich da etwas falsch?
Leserforumvon WolfgangS | Baurecht | 12 Antworten | 17.06.2006 08:37
In der Teilungerklärung regelt sich auch das Stimmrecht für die Tiefgaragen. ... Beim Erwerb ist jedem Käufer die Teilungserklärung mit Pflichten/Rechten bekannt. ... Gruß Am 20.6.2006 von sika0304 Ich sehe nicht, warum die Teilungserklärung gegen Treu und Glauben verstoßen soll, nur weil die Teileigentümer der Garagenstellplätze kein Stimmrecht haben.
Leserforumvon Lernender | Baurecht | 3 Antworten | 22.08.2006 17:00
Wie verhält es sich, wenn in einer Teilungserklärung steht: "Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer (Teileigentümer) bestimmt sich nach der Anzahl der Wohnungs- /Teileigentumseinheiten. ... Am 23.8.2006 von sika0304 Ich würde es zwar auch so beurteilen wie Ikarus02 schreibt, aber es wäre kein Kopfstimmrecht, denn wenn ein Eigentümer 2 Wohnunge besitzt, die auch so in der Teilungserklärung schon drinnen waren, dann hat er 2 Stimmen.
Leserforumvon Anastina | Baurecht | 7 Antworten | 21.11.2006 23:52
Alptraum") Zitat aus der Teilungserklärung zum Thema Eigentümerversammlung: "Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach Köpfen, wobei jeder Wohnungseigentümereinheit -unabhängig von der Anzahl der Eigentümer- eine Stimme zufällt" in unserer WEG hat ein Eigentümer 18 Wohnungen, bisher hatte er durch o.g. Teilungserklärung 1 Stimme. ... Du reichst dann das Protokoll sowie die Teilungserklärung ein.
Leserforumvon Steveeeo5 | Baurecht | 4 Antworten | 03.07.2008 23:44
Auch wenn der Miteigentümer 2 Wohnungen hat und ihr nur eine gilt: Jeder Eigentümer hat nur ein Stimmrecht. ... im Grundbuch habt ihr trotzdem nur 1 Stimmrecht. ... In der Teilungserklärung wurde das mit dem Stimmrecht so geregelt, dass jeder nur ein Stimmrecht hat, auch wenn der Miteigentümer zwei Wohnungen besitzt (2/3 der Fläche).
Leserforumvon werweiswas? | Baurecht | 2 Antworten | 08.12.2006 12:32
In gleichem Zusammenhang, wie wŽrde es mit dem Stimmrecht bei dem 6 Familienhaus im Verh?... Eine weitere Möglichkeit wäre das Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen. ... Schau einfach mal in die Teilungserklärung.
Leserforumvon Ratlos10 | Baurecht | 11 Antworten | 01.09.2008 11:32
Die Teilungserklärung hat dann Vorrang. ... @Ratlos10: Aus dieser aus dem Zusammenhang (Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung) herausgerissenen Formulierung kann nicht abgeleitet werden, ob sich das Stimmrecht nach Objekt-, Kopf- oder Wertprinzip richtet. ... Wenn in der Teilungserklärung zum Stimmrecht nichts geregelt ist, dann gilt Gesetz, d.h.
Leserforumvon harald2005 | Baurecht | 20 Antworten | 09.11.2005 15:03
Ich habe jetzt noch mal in die Teilungserklärung geschaut. ... Soweit die Teilungserklärung. ... Du hast leider bei der Zitierung der Teilungserklärung den entscheidenden Absatz zum Stimmrecht weggelassen.
Leserforumvon mjeheuer | Baurecht | 4 Antworten | 21.07.2006 11:19
Hallo zusammen Ich bin in unserer Teilungserklärung gerade auf einen Absatz gestoßen der mich nachdenklich macht: [ZITAT] Angelegenheiten, über die nach dem Wohnungseigentümergesetzt oder nach dem Inhalt dieser Teilungserklärung die Wohnungseigentümer durch Beschluß entscheiden können werden durch Beschlußfassung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer geordnet. Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach Miteigentumsanteil [ZITAT ENDE] Heißt das, es gibt keine Situation wo eine Einstimmigkeit erforderlich ist?? ... Das ist das Problem, denn in der Teilungserklärung steht kein Wort wie explizit abzustimmen ist wenn das Gesetzt Einstimmigkeit vorsieht.
Leserforumvon haselsteinchen | Baurecht | 5 Antworten | 03.07.2007 10:35
Am 3.7.2007 von sika0304 Die Teilungserklärung wird auch weiterhin Gültigkeit haben für das Stimmrecht, da es hier genau geregelt wurde. ... Als ich denke, dass weiterhin die abweichende Regelung der Teilungserklärung und der darin enthaltenen Gemeinschaftsordnung Vorrang vor dem Gesetz haben wird. ... Am Stimmrecht ist durch die Reform des WEG auch nichts geändert worden.
Leserforumvon megman | Baurecht | 3 Antworten | 03.04.2006 11:49
Danke im voraus megman Am 3.4.2006 von sika0304 Wenn die Teilungserklärung es nicht ausdrücklich ausschließt, ist den Lebensgefährten/Ehepartner die Teilnahme erlaubt (ohne Rede/Stimmrecht).
Leserforumvon Bingoboss | Baurecht | 7 Antworten | 10.08.2006 13:21
Manchmal ist in der Teilungserklärung oder in einer Gemeinschaftsordnung festgelegt, dass Vollmachten nur an andere Eigentümer oder den Verwalter übertragen werden dürfen. ... Nämlich das jemand dagegen ist, dass eine "betriebsfremde" Person die Vollmacht wahrnimmt (Stimmrecht hat man, weil man Mitglied der WEG ist). ... Es könnte also sein, wenn sie das Stimmrecht in Vollmacht wahrnehmen, das hinterher Beschlüsse angefochten werden und der Kläger Recht bekommt.
Leserforumvon Saratow | Baurecht | 11 Antworten | 23.07.2008 13:03
Am 23.7.2008 von cruncc1 Was steht denn in der Teilungserklärung hierzu? ... Kopfprinzip ist nur dann gültig, wenn nichts anderes in der Teilungserklärung vereinbart ist. ... Am 24.7.2008 von Dinsche Ich musste letztes Jahr auch lachen, als es bei uns um das Stimmrecht ging.
Leserforumvon kann_nix01 | Baurecht | 3 Antworten | 17.07.2008 20:23
In der Teilungserklärung ist zu sehen, das wir beiden zusammen einen Anteil von 50,02% haben. ... Zum Beispiel: Änderung Teilungserklärung, bauliche Veränderungen, Sondernutzungsrecht. ... Zum Stimmrecht: Wenn nichts in der Teilungserklärung dazu gesagt ist, gilt in der Abstimmung das Kopfstimmrecht, also 1 Eigentümer = 1 Stimme.
Leserforumvon Steffen Pohl | Baurecht | 6 Antworten | 27.02.2006 12:57
Gibt es nur eine Teilungserklärung mit 30:70 % als Zahl, braucht ihr ALLE Ja-Stimmen. ... Also, wird ein 100% Beschluss benötigt, wenn nichts in der Teilungserklärung steht. ... Das Stimmrecht bestimmt sich nach Mit-Eigentumsanteilen.
Leserforumvon Seahorse | Baurecht | 9 Antworten | 16.04.2008 17:44
Wenn sich das Stimmrecht nach dem WEG richtet, dann gibt es bei gegensätzlichen Auffassungen immer ein Patt, was zur Ablehung des entsprechenden Beschlusses führt. ... Wohnungseigentum aufgeteilt (Teilungserklärung)? ... Über die Aufteilung der Kosten - Teilungserklärung.
Leserforumvon Lessli | Baurecht | 11 Antworten | 06.01.2013 18:23
Was das Stimmrecht angeht, muss die Teilungserklärung beachtet werden. Es gilt nicht automatisch das Kopfprinzip (jeder Eigentümer ein Stimmrecht). ... Zu beachten ist, dass je nach Teilungserklärung ein Stimmrecht entsteht, dass dazu führen könnte, dass die Genossenschaft die Stimmenmehrheit erlangt.
Leserforumvon alpen | Baurecht | 10 Antworten | 22.01.2008 11:41
Eine Änderung der Teilungserklärung kann nur einstimmig beschlossen werden. ... Stimmrecht: wenn in der Teilungserklärung nichts anderes vereinbart ist, hat jeder Eigentümer 1 Stimme (Kopfstimmrecht), die Beschlussfähigkeit wird oft von den Anzahl der Miteigentumsanteile abhängig gemacht. ... Schau Dir die Teilungserklärung genau an.
Leserforumvon th63 | Baurecht | 6 Antworten | 03.08.2008 20:48
Steht eine Wohneinheit mehreren Wohnungseigentümerns gemeinschaftlich zu, so kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden." ... Am 4.8.2008 von hh Nach der Formulierung in der Teilungserklärung wird eindeutig nach ME-Anteilen abgestimmt. ... Die Festelgung im WEG, dass nach Kopfzahl abgestimmt werden muss, ist durch eine Teilungserklärung abdingbar.
Leserforumvon Dinsche | Baurecht | 9 Antworten | 24.10.2007 15:55
Die andere Eigentümerin verlangt nun eine Änderung der Teilungserklärung. ... Niemand kann dich zwingen die Teilungserklärung ändern zu lassen. ... Probleme wird es nur später mit dem neuen Stimmrecht geben, wenn es um Folgendes geht: 1.
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