49 Ergebnisse für „wegerecht recht eigentümer grundstück“

Leserforumvon Garagenfreund | Baurecht | 6 Antworten | 15.02.2020 00:38
Im Grundbuch ist Wegerecht eingetragen, das ein Gehen auf dem Grundstück für die Eigentümer und dessen Besucher etc. erlaubt. ... Zitat (von Garagenfreund ):das ein Gehen auf dem Grundstück für die Eigentümer und dessen Besucher etc. erlaubt.Steht das tatsächlich so ?... Das eingetragene Wegerecht ist von 1968 .... zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Flustücke .... je ein Wegerecht .... von den herrschenden Grundstücken, ihren Mietern, Besuchern, Lieferanten, Postboten und dergleichen Personen zum Gehen benutzt werden darf.
Leserforumvon Kubota | Baurecht | 11 Antworten | 06.10.2005 10:20
Im Grundbuch steht "Fahrt- und Wegerecht für Eigentümer des Flurstücks Nummer". ... Der Eigentümer des hinteren Grundstücks hat natürlich auch ein Recht mit seinem PKW über unseren Hof zu fahren. ... Aber da hat er ja kein Recht darauf.
Leserforumvon Leonard123 | Baurecht | 3 Antworten | 26.08.2008 15:43
Hallo, ich habe vor ca.2 Jahren ein Grundstück gekauft.Dieses Grundstück ist bebaut mit einer 2-stöckigen Halle,wo ich gelegendlich Baustoffe lagere.Es handelt sich um ein gefangenes Grundstück.Ich muß also ca.2 Meter das Nachbargrundstück (gemeinsame Zufahrt zu allen 3 Hallen)überqueren.Der Nachbar hat eine Halle links von mir,und eine weitere Halle rechts von meinem Grundstück. ... Ich will diese aber gar nicht vermieten oder verkaufen,da ich diese selber brauche.Danach wurde er unangenehm deutlicher und will mir die Zufahrt verweigern,da kein Wegerecht im Grundbuch zu meinen Gunsten eingetragen ist. ... Mal Volker zustimme :-) In der Regel schreibt die Baubehörde ein Wegerecht zwingend vor wenn ein Grundstück geteilt werden soll und ein Teil keinen öffentlichen Zugang hat ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Leserforumvon andrea.riewe@freenet.de | Baurecht | 1 Antwort | 07.11.2017 12:57
Auf diesem Grundstück ist ein Wegerecht für das Grundstück hinter unserem eingetragen worden. Dieses hintere Grundstück wurde geteilt (es handelt sich eim ein längliches Grundstück, die neuen Eigentümer sind immer jeweils danach) und besitzt nun 7 Eigentümer. ... Eigentümer auch selbst gehört.
Wegerecht bei Wiederverkauf 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon BetPat | Baurecht | 7 Antworten | 20.03.2017 14:28
Klar so gesehen schon, nur hat der Eigentümer des belasteten Grundstück keinen Anspruch. ... Am 21.3.2017 von -Laie- Zitat (von 0815Frager):.... nur hat der Eigentümer des belasteten Grundstück keinen Anspruch.Das war auch nicht die Frage. ... Das heißt einfach, er hat das Recht dort Rohre, Leitungen etc. langlaufen zu lassen, die das Grundstück versorgen bzw. entsorgen, z.B. mit Wasser bzw.
Leserforumvon Inspektor Wissensreich | Baurecht | 8 Antworten | 25.06.2022 12:25
Es liegt ein eingetragenes Wegerecht im Grundbuch mit folgendem Passus vor: „Die Käufer [also die Eigentümer der Zufahrt] übernehmen das im Grundbuch eingetragene Wegerecht für die Dauer des Lebens des Verkäufers und seiner Nachkommen [also wir], jedoch nicht länger als bis zum Abbruch der auf dem berechtigten Grundstück vorhandenen Gebäude". ... Am 25.6.2022 von Escroda [quote=Bauherr 123]Es liegt ein eingetragenes Wegerecht im Grundbuch mit folgendem Passus vor: „Die Käufer [also die Eigentümer der Zufahrt] übernehmen das im Grundbuch eingetragene Wegerecht für die Dauer des Lebens des Verkäufers und seiner Nachkommen [also wir], jedoch nicht länger als bis zum Abbruch der auf dem berechtigten Grundstück vorhandenen Gebäude".... Der Käufer könnte sich der Belastung recht einfach durch Verkauf und erneuten Kauf entledigen.
Leserforumvon FrauStressfrei | Baurecht | 5 Antworten | 12.09.2016 15:56
Wo genau besteht das Recht, das Grundstück zu überqueren? ... Am 16.9.2016 von Blaki Guten Abend, Wegerecht ist nicht gleich Wegerecht. ... Meist liegt dem Wegerecht ein Vertrag zu Grunde, der präzise beschreibt, was das dienende Grundstück zu dulden und das herrschende Grundstück verlangen kann.
Leserforumvon Phoenics123 | Baurecht | 5 Antworten | 28.04.2014 17:08
Der Zugang zum Garten des mittleren Hauses ist aktuell nur über das linke Grundstück möglich. ... Meine Frage ist, wie ein etwaiges Wegerecht zu bewerten ist. Im Grundbuch ist kein Wegerecht eingetragen.
Leserforumvon ip588160-13 | Baurecht | 11 Antworten | 16.01.2024 09:49
Kann der eventuelle neue Eigentümer oder meine Tante uns zwingen, eine 3 m Durchfahrt zur Verfügung zu stellen? ... [quote=ip588160-13]Kann der eventuelle neue Eigentümer oder meine Tante uns zwingen, eine 3 m Durchfahrt zur Verfügung zu stellen?... Alternativ stand die Idee im Raum, auf dem Grundstück des angrenzenden Nachbarn sich ein Wegerecht einräumen zu lassen, und den Zaun zu entfernen.
Leserforumvon Mcurti1980 | Baurecht | 12 Antworten | 06.03.2021 20:48
[/quote] Eine Einstweilige Verfügung hat die Eigenschaft das sie recht schnell kommt ... ... Ich wiederhole: er/sie hat recht. ... [quote=janhinnerkf]Die Nachbarn kommen ja mit dem Auto auf ihr Grundstück,[/quote] Das mehr Kfz außer "Auto" gibt sollte bekannt sein.
Leserforumvon Uwei | Baurecht | 9 Antworten | 06.04.2006 19:35
Gibt es hier ein "gesetzliches" Wegerecht. ... Sollte die Frau Recht haben, so kann es aber doch nicht sein, dass sie sozusagen ein "24-stündiges" Wegerecht hat, oder? ... Am 22.11.2007 von paul wagner Wenn jemand einen Teil seines Grundstücks als Bauplatz verkauft und dieser Teil nur über das Grundstück des Verkäufers erreichbar ist und deshalb ein Wegerecht mit dem Kauf ins Grundbuch eingetragen wird – warum kann der Verkäufer dann noch ein Entgelt für das Wegerecht beanspruchen?
Leserforumvon svantje123 | Baurecht | 6 Antworten | 10.07.2019 12:00
Dann würde es keinen Sinn machen, das Grundstück zu kaufen. ... Ich würde es jetzt schon lassen, wenn das Grundstück noch nicht gekauft ist. Zum Wegerecht aber: selbst wenn gar kein Wegerecht da wäre, wäre immer noch das Hammerschlag- und Leiterrecht da: Auch dieses würde dir (nach Voranmeldung beim Eigentümer) das Recht geben, mit Baufahrzeugen zum Grundstück zu fahren wenn das nun mal nötig ist. z.B. bei einem Fertighaus.
Leserforumvon FrauStressfrei | Baurecht | 5 Antworten | 09.04.2017 13:17
Ich hab ein Grundstück, welches recht klein ist. Leider läuft auch ein Weg mit Wegerecht darüber. ... Der Weg gehört zu meinem Grundstück, ich bin Eigentümer Am 10.4.2017 von joebeuel - Wie breit ist der Weg ?
Leserforumvon FrauStein | Baurecht | 14 Antworten | 19.10.2016 07:07
Hallo FrauStein, wenn der halbe Weg längs auf Ihrem Grundstück liegt und die andere Hälfte auf dem Grundstück Ihres Nachbarn gegenüber, dann gibt es mit Sicherheit gegenseitige Grunddienstbarkeiten, die ein gegenseitiges Wegerecht zusichern. ... Weder Sie noch irgendeiner Ihrer Nachbarn hat ein Recht, dort irgendwo auf diesem Weg zu parken, da hierdurch das Wegerecht aller übrigen Nachbarn unzulässig behindert würde. Wenn wider Erwarten kein Wegerecht eingetragen sein sollte, dann habt Ihr ein noch größeres Problem, denn dann dürftet Ihr eigentlich nicht über die Grundstücke Euer Nachbarn zu Eurem eigenen Grundstück fahren.
Leserforumvon Jeany_Lotte | Baurecht | 19 Antworten | 24.01.2020 22:38
Das würde einem eingetragenen Wegerecht gleich zu setzen sein. ... Und die Bedeutung "ungeschriebenes Recht, das durch stete Ausübung praktiziert wird" gibt es auch nicht? ... Ohne Grundbucheintragung gibt es kein Wegerecht.
Leserforumvon scratchi1984 | Baurecht | 5 Antworten | 10.01.2012 10:06
Nun möchte mir der neue Besitzer den Pachtvertrag kündigen und will das ich den Zaun sowie den Stromkasten und das Stromkabel entferne.Auf den gepachteten Weg kann ich verzichten da neben diesem zu rechter Hand Wald ist wo jeder zum Hafen gelangen kann, wir haben Anfang der neunziger schon mal einen Gerichtsprozess gegen diesen Eigentümer gewonnen da dieser uns das Wegerecht zum Bootshafen verweigern wollte. ... Wegerecht heißt dabei in aller Regel NICHT, dass auch ein Leitungsrecht eingeräumt wurde. ... Auch gibt es bei einem Wegerecht kein Recht des Nutzers, einen Zaun zu errichten und damit einen Teil des fremden Grundstücks abzutrennen. ----------------- " " Am 10.1.2012 von scratchi1984 Hallo cobold, Der Voreigentümer von dem Grundstück hat mir einen Teil seines Grundstückes verpachtet (3m breit 30m lang) und hat natürlich auch zugestimmt das ich den Zaun errichtet habe und den Stromzähler und das Stromkabel verlegt habe, seit 2005 hat dieser das Grundstück veräußert der neue Besitzer hatte auch keine Probleme und hat den Pachtvertrag übernommen.Jetzt fühlt er sich aber beinträchtigt und kündigt mir den Pachtvertrag, und möchte das ich den Zaun sowie den Stromkasten und das unter der Erde liegende Stromkabel entferne.Den Zaun entferne ich aber wie verhält es sich mit dem Kabel und dem Stromkasten.Der nebenliegende Wald ist nicht öffentlich das ist wiederum ein anderer Besitzer aber das Gericht hatte uns damals zugesprochen das jeder Mensch durch diesen Wald laufen darf weil dieser Öffentlichkeitscharakter hat.
Leserforumvon Disti | Baurecht | 9 Antworten | 21.04.2020 18:51
Nun ist es aber blöderweise so, dass das (herrschende) Nachbargrundstück ein Wegerecht auf meinem (dienenden) Grundstück hat. ... Hinzu kommt noch, dass der Eigentümer vor kurzem verstorben ist. ... Wegerecht zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer der Gründstücke in Stadt xy Flir Nr. z.
Leserforumvon rene.b | Baurecht | 5 Antworten | 14.09.2017 17:48
Wegerecht bei A im Grundbuch und Eigentümer D bei B. ... Möglichkeit: Eigentümer B bietet Eigentümer A an, ein Fahrt-u. Wegerecht für Eigentümer C in sein Grundbuch für einen Beitrag X einzuräumen.
Leserforumvon Thessa | Baurecht | 7 Antworten | 11.06.2008 09:28
Hallo, wir haben ein Grundstück gekauft - samt Weg (keine Straße sondern Sandweg) mit eingetragenem Wegerecht für 10 Anlieger. ... Wie gesagt wir sind Eigentümer des Weges. ... Der größte Teil der Anlieger grüßt noch recht freundlich, denkt aber dann nicht weiter darüber nach.Schließlich betrifft es ja nicht das eigene Grundstück.
Wegerecht Privatstrasse 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Emma112123 | Baurecht | 1 Antwort | 14.12.2017 07:50
Wir sind Eigentümer einer Privatstrasse. Es besteht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadtgemeinde des Inhalts, dass diese das Recht hat, die dienenden Grundstücke als Zugang beuiehungsweise Übergangsweg zu dem Schulhofgrundstück zu benutzen und zwar in dem Rahmen, wie die Benutzung zum Besuche der Schule und des Schulhofes erforderlich ist. ... Müssen wir hier der Allgemeinheit durchgangsrecht über unser Grundstück gewähren?
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